Hallo zusammen, mein derzeitiger Arbeitgeber wurde vor wenigen Wochen von einem anderen Unternehmen gekauft. Wir wurden daraufhin aufgefordert (schriftlich per EMail) uns zu bewerben, da eine Weiterbeschäftigung innerhalb des neuen Unternehmens wahrscheinlich nicht möglich sein wird.
Wir haben nun gehört, dass wir, auch wenn wir selber kündigen, Anspruch auf eine Abfindung haben, da uns der AG ja aufgefordert hat einen neuen Job zu suchen.
Wie sieht das rechtlich aus und worauf kann ich mich hier berufen (Gesetze, Urteile usw.).
Danke
Abfindungsanspruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Wie sieht das rechtlich aus und worauf kann ich mich hier berufen (Gesetze, Urteile usw.).
auf gar nichts.
Es gibt keinen Anspruch auf eine Abfindung, schon gar nicht bei einer Eigenkündigung.
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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."
Was liegt denn hier nun vor? Ist das ein Betriebsübergang nach BGB § 613a ?
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--- editiert vom Admin
Die Information bez. des Abfindungsanspruchs haben wir von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erhalten. Es sagte, dass es hier eine Sonderregelung gibt weil uns die GL schriftlich darüber informiert hat, dass keine Aussicht auf eine Weiterbeschäftigung besteht.
Ja war das denn nun ein Betriebsübergang nach BGB § 613a
oder nicht? Die Frage ist noch immer offen.
Vermutlich weiß dann der Anwalt mehr als du hier erzählst. Oder er soll euch sagen, wo das mit dieser Sonderregelung steht.
Also wenn ich das in $613a lese, dann ist das wohl der Paragraph der zutrifft.
Da gibts aber keinen automatischen Anspruch auf Abfindung.
Aber wenn du einen 'Draht' zu nem Anwalt hast, dann frag doch den, worauf sich das begründet, der sollte ja wissen wos steht.
Wahrscheinlich meint der Anwalt, dass diejenigen, die nach so einer Aufforderung selbst kündigen, nicht schlechter gestellt werden dürfen als diejenigen, denen demnächst betriebsbedingt gekündigt wird.
Einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Abfindung gibt es jedoch nicht. Wenn diejenigen, die auf eine Kündigung warten, keine Abfindung bekommen, dann bekommen die anderen, die selbst gekündigt haben, auch keine.
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