Abfindungsanspruch

30. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
m_o_meyer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindungsanspruch

Hallo zusammen, mein derzeitiger Arbeitgeber wurde vor wenigen Wochen von einem anderen Unternehmen gekauft. Wir wurden daraufhin aufgefordert (schriftlich per EMail) uns zu bewerben, da eine Weiterbeschäftigung innerhalb des neuen Unternehmens wahrscheinlich nicht möglich sein wird.

Wir haben nun gehört, dass wir, auch wenn wir selber kündigen, Anspruch auf eine Abfindung haben, da uns der AG ja aufgefordert hat einen neuen Job zu suchen.

Wie sieht das rechtlich aus und worauf kann ich mich hier berufen (Gesetze, Urteile usw.).

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

quote:
Wie sieht das rechtlich aus und worauf kann ich mich hier berufen (Gesetze, Urteile usw.).

auf gar nichts.

Es gibt keinen Anspruch auf eine Abfindung, schon gar nicht bei einer Eigenkündigung.


-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Was liegt denn hier nun vor? Ist das ein Betriebsübergang nach BGB § 613a ?

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#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
m_o_meyer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Information bez. des Abfindungsanspruchs haben wir von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erhalten. Es sagte, dass es hier eine Sonderregelung gibt weil uns die GL schriftlich darüber informiert hat, dass keine Aussicht auf eine Weiterbeschäftigung besteht.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ja war das denn nun ein Betriebsübergang nach BGB § 613a oder nicht? Die Frage ist noch immer offen.

Vermutlich weiß dann der Anwalt mehr als du hier erzählst. Oder er soll euch sagen, wo das mit dieser Sonderregelung steht.

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#6
 Von 
m_o_meyer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn ich das in $613a lese, dann ist das wohl der Paragraph der zutrifft.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Da gibts aber keinen automatischen Anspruch auf Abfindung.
Aber wenn du einen 'Draht' zu nem Anwalt hast, dann frag doch den, worauf sich das begründet, der sollte ja wissen wos steht.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Wahrscheinlich meint der Anwalt, dass diejenigen, die nach so einer Aufforderung selbst kündigen, nicht schlechter gestellt werden dürfen als diejenigen, denen demnächst betriebsbedingt gekündigt wird.

Einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Abfindung gibt es jedoch nicht. Wenn diejenigen, die auf eine Kündigung warten, keine Abfindung bekommen, dann bekommen die anderen, die selbst gekündigt haben, auch keine.

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