Abfindung im öffentlicher Dienst?

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
Abfindung im öffentlicher Dienst?

Guten Morgen

Ich bin seit 25 Jahren im Landesamt als Arbeiter im öffentlichen Dienst beschäftigt.Durch Krankheit kann es jetzt sein das ich gekündigt werde,wenn keine Weiterbildung möglich ist. Ich kann die Arbeit keine 3 Std. am Tag mehr ausüben.Ich habe mich einwenig informiert. Rentenanspruch unf Zusatzkasse bleiben erhalten. Wie sieht das mit einer Abfindung aus und in welcher Höhe steht mir diese zu ? Das ist bestimmt im öffentlichen Dienst geregelt und nachlesbar !

Grüße Jonny

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

... ein recht auf abfindung gibt es nicht von haus aus.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Rechtlich gibt ein K E I N E N Anspruch auf eine Abfindung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Möglicherweise steht etwas in Deinem Tarifvertrag. Wie Du richtig feststellst, ist das dann nachlesbar. Also, such Deinen Tarifvertrag raus und lese nach. Es gibt auch im ÖD nicht nur einen Tarifvertrag!

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen