Abfindung / Konkurs

25. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung / Konkurs

Hallo, ich bin seit 01.04.02 freigestellt und soll laut Aufhebungsvereinbarung noch bis zum 30.06.02 Gehalt beziehen, sowie zusätzlich am Ende des Angestelltenverhältnisses eine Abfindung erhalten.
Am 25.04 ist der Aktienkurs der Firma nahezu ins bodenlose gesunken und es bleibt zu befürchten, dass die Firma Insolvenz anmeldet. Wie ist es in einem solchen Fall um mein Gehalt bzw. meine Abfindung bestellt? In welcher Rangreihenfolge erhalten Gläubiger im Rahmen einer Insolvenz Ihr Geld?
Was kann ich tun um meine Ansprüche zu sichern?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
retro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen, schonmal vielen Dank im voraus für euren Rat. Ich habe meinen Führerschein entzogen bekommen, als ich noch im Aussendienst beschäftigt gewesen bin. Dies habe ich meinem Arbeitgeber mündlich mitgeteilt und bin daraufhin in den Innendienst versetzt worden. Nun sollte ich einige Monate später die Abteilung wechseln, welches aufgrund von internen Abläufen schwierig umzusetzen ist. Aus Unmut darüber versucht mein Chef seinerseits mir Schwierigkeiten zu bereiten. Meine Sperrfrist läuft in ca 7 Wochen ab, aber mein Chef verlangt von mir das Urteil zu sehen, bzw. eine Kopie. Er bräuchte dies um meinen Innendiensteinsatz zu rechtfertigen. Ich habe allerdings die Befürchtung, daß die Kopie zum Verbleib in der Personalakte dienen soll. Wer kann mir hierzu sagen, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin oder, ob die mündliche Mitteilung ausreichend war?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
info@bat-kassel.de
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

Du hast das recht deine Akte einzusehen retro und kannst ungerechtfertigte Eintragungen entfernen lassen. Also gib ihm doch das Urteil warte bis du deinen Lappen wieder hast und wenn du im Aussendienst bist gehste zum Betriebsrat falls ihr einen habt und schilderst dort deinen Fall.

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