Hallo zusammen,
folgende Situation.
Einer unserer Mitarbeiter hat sich heute früh krank gemeldet. Er hat eine Platzwunde die erneut genäht werden musste und er ist beim Artz. Dieser Mitarbeiter hatte Frühdienst und musste die ersten Kunden bedienen.
Lt. vorheriger Absprache in solchen Fällen soll erstmal der Tagesablauf geplant werden, bzw. in diesem Fall hätte ein Anruf beim Spätdienstler gereicht, so dass dieser zum Frühdienst erscheint. Oder aber viel besser (da die Platzwunde wohl schon am Wochenende da gewesen ist auch vorsorglich schon am Sonntag dem Spätdienst mitzuteilen.)
Vorgehensweise vom Mitarbeiter:
Anruf von Mutter an mich (Handy war allerdings ausgeschaltet) SMS an Spätdienst geschickt. (diese hat die SMS allerdings viel zu spät erhalten und in der SMS stand nicht eindeutig das Sie nun den Frühdinest übernehmen soll) Zumal es sowieso zu spät dafür gewesen wäre.
Nun standen natürlich 3 Kunden vor verschlossener Tür.
Ist dies ein Grund zur Abmahnung oder sogar zur Fristlosen Entlassung sogar?
Bislang hat er noch keine Abmahnung stand aber schon kurz davor.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Abeitnehmer zu spät krank gemeldet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Na klar, sofort fristlos entlassen.
Ist dies ein wichtiger Grund zur Fristlosen Entlassung?
Das vertrauen ist nun leider gar nicht mehr da!
Ich bin mir da so unsicher und möchte auf der sicheren Seite sein.
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Also mal ehrlich: dass die Platzwunde wieder genäht werden musste, konnte er am Wochenende wohl kaum absehen.
Eine Platzwunde ist doch eigentlich das klassische Beispiel für eine unvorhersehbare "Erkrankung". Ein allergischer Schock wäre ein anderes Beispiel (auch dann wenn der AN vorher schon mal Heuschnupfen hatte).
Dass Kunden vor verschlossener Tür stehen, wenn ein Angestellter kurzfristig erkrankt, nennt man wohl unternehmerisches Risiko. Im Zweifel hättest Du ja selbst schnell hinfahren und aufschließen können.
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quote:
Ist dies ein wichtiger Grund zur Fristlosen Entlassung?
Nein, natürlich ist das kein wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung.
Ein AN muss sich spätestens -und damit rechtzeitig- zum geplanten Arbeitsbeginn krankmelden.
Dass eine Kopfwunde noch einmal aufplatzen könnte, muss der AN nicht einkalkulieren und vorsorglich der Spätschicht melden!? Das wäre jetzt zuviel verlangt.
Die Meldung von einem Dritten (Mutter) machen zu lassen ist zulässig.
Inwiefern der AN hätte anders handeln können, damit die Kunden nicht vor verschlossenen Türen stehen ist schwer zu sagen, da man hier nicht rauslesen kann, wann die Wunde denn nun aufgeplatzt ist (hätte der AN überhaupt Zeit gehabt, (viel) früher zu reagieren?)
Grund für eine fristlose Kündigung ist das ganz sicher nicht. Dass er schon einmal kurz vor einer Abmahnung stand, spielt auch keine Rolle, denn die Abmahnung ist nie erfolgt.
Wenn ihr ein ´´Rund-um-die-Uhr-Betrieb´´ seid, dann solltet ihr den ANn vielleicht eine schriftliche Anweisung zum Verhalten im Krankheitsfall geben: Mit Ansprechpartnern zu allen Tages- und Nachtzeiten.
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wenn ich davon gewußt hätte schon.Dann wäre ich selbst hingefahren.
Mit der Platzwunde und das sie nochmals genäht werden musste konnte er vielleicht nicht absehn, aber er hätte es schon einmal in einer kurzes SMS am Sonntag dem Spätdienst mitteilen können. Ich finde nur das er den Spätdienst hätte versuchen können morgens anzurufen (bei ner SMS kann ich doch gar nicht wissen ob diese Rechtzeitig ankommt)
Wenn er versucht hätte anzurufen hätte der Spätdienst rechtzeitig da sein können.
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Wie wäre es denn das Handy eingeschaltet zu lassen? Dann passiert sowas nicht.
Die Platzwunde kann unerwartet gekommen sein.
Das Handy auszuschalten allerdings nicht...
Nebenbei bemerkt hat das Ganze sowieso ein Geschmäckle, wenn man sofort mit der Kündigungskeule anfängt.
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Hätte, müsste, könnte.......
Ist zwar alles verständlich, aber nur wenn klar und schriftlich formuliert, dann auch einforderbar. Es wird immer wieder Situationen geben, wo man einfach auf das Mitdenken des Betroffenen hoffen muss.
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Der "kranke" soll also noch organisieren ? Eigentlich ist er "arbeitsunfähig" und es sollte ausreichen wenn er "seinen Chef" oder "einen Mitarbeiter" anruft.
Wenn der Chef aber meint nicht erreichbar zu sein. Sein Pech.
Ich würde mal eine "genaue Anweisung" erteilen.
Jemand der dringend einen Arzt aufsucht weil eine Wunde aufplatzt ist, kann nicht organisieren. Daher die Mutti . Und von der kann man keine "Arbeiten" verlangen.
Ich würde den Fehler bei mir suchen. Gibt ein "Merkblatt" raus wenn man anrufen soll. Schön in Folie eingeschweißt und per Unterschrift ausgehändigt.
Oder geh als Chef ans Telefon.
Welche Millionengeschäfte hätten die drei Mitarbeiter denn gebracht - was ist das für ein "Laden"
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Hier mal ein paar Links:
http://www.perspektive-mittelstand.de/Krankmeldung...und-Arbeitgeber/management-wissen/2424.html
http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/die-unverzuegliche-krankmeldung-wann-muss-ein-arbeitnehmer-eine-mitteilung-an-den-arbeitgeber-ueber-seine-erkrankung-senden-welche-folgen-hat-eine-ver
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Krankheit.html
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Krankheitsbedingte_Kuendigung.html
MfG
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Genau deshalb habe ich mit "MfG" unterschrieben und die Links einmal zugeschickt. Die ist schließlich AG und sollte auch ein bisschen Ahnung haben.
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So wie ich das sehe hätte mein Mitarbeiter ggf. selbst oder eine Dritte Person den Spätdienst (so ist die Arbeitsanweisung) anrufen müssen und zwar unverzüglich.
Ich will den Arbeitnehmer ja nicht kündigen. Ich will nur wissen was ich dürfte um ihm dies zu verdeutlichen um so ein verhalten in Zukunft zu unterlassen um das Unternehmen nicht zu gefährden.
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Am einfachsten richtest du eine Hotline Nummer an unter der immer einer erreichbar ist der das regeln kann.
Ich wüsste eine: DEINE
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Da sollten Sie Ihren Anwalt fragen. Hier ist für mich nicht ersichtlich, wann die Krankheit auftrat und wie schwerwiegend diese Platzwunde ist/war. Sprich, war der MA überhaupt noch selbst in der Lage zu telefonieren und musste es die Mama sein?
Fakt scheint ja auch zu sein, dass Sie nicht erreichbar waren und die Mutter des MA alles versucht hat JEMANDEN zu erreichen.
Ich kann das Problem nicht erkennen, wenn ich selbst nicht erreichbar bin.
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Einfach mal das Telefon anlassen?!
Wir wissen nicht, wann das Ganze geschehen ist. Wenn es spontan passiert ist, ist es das unternehmerische Risiko.
Und der Arbeitnehmer hat sich bei dir gemeldet! Das ist vollkommen ausreichend. Da auch eine Richtlinie von deiner Seite fehlt: Solltest mal an dir arbeiten bzw. für entsprechende Richtlinien sorgen. Denn für das Problem ist objektiv gesehen nicht der AN verantwortlich, sondern du.
-- Editiert asd1971 am 27.02.2012 16:12
Ich bin nicht diejenige die in einem solchen Fall angerufen werden soll/muß. Dies ist der Spätdienst. Und der Spätdienst wäre zu erreichen gewesen. Das man eine SMS im schlaf vielleicht nicht direkt hört ist wohl einleuchtend. Wieso wurde den nicht angerufen wie vereinbart
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Es gibt eine Arbeitsanweisung und diese wurde nicht befolgt. Ich verstehe nicht wie Ihr hier einfach Behauptungen aufstellen könnt wenn Ihr den Sachverhalt nicht komplett kennt.
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Warum hat sich die Mutter des MA gemeldet? Ist die Wunde des MA sehr schlimm?
Ohne diese Auskünfte ist das schwer zu beurteilen.
Denn, ein MA der nicht mehr in der Lage ist zu telefonieren, zu faxen oder zu mailen, kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
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@KKiser
quote:
Warum hat sich die Mutter des MA gemeldet? Ist die Wunde des MA sehr schlimm?
Ohne diese Auskünfte ist das schwer zu beurteilen.
Den AG geht es doch gar nichts an, welche Krankheit der AN hat.
quote:<hr size=1 noshade>Es gibt eine Arbeitsanweisung und diese wurde nicht befolgt. <hr size=1 noshade>
Es genügt vollkommen, wenn der AN das Gesetz befolgt.
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
quote:<hr size=1 noshade>(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. <hr size=1 noshade>
Komisch...da steht nichts von Spätdienst informieren. Und gemäß § 12 EntgFG ist die zitierte Norm nicht abdingbar. Auch nicht durch Arbeitsanweisung.
Man könnte fast meinen, dass es der Gesetzgeber nicht haben wollte, dass der AG es dem AN überträgt, für eine Vertretung zu sorgen. Sowas aber auch...
Gruß
AZ
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-- Editiert arbeits-zorro am 27.02.2012 17:28
1. Wenn nicht der komplette Sachverhalt hier gepostet wird, dann wird entsprechend nur der Teilaspekt beantwortet.
Vielleicht mal daran arbeiten? Denn offensichtlich klappts auch nicht in der realen Welt.
2. Der AN hat sich gemeldet. Weil man selbst kein Bock hat zu arbeiten (dein Unternehmen), darf man trotzdem die Verantwortung einem Dritten nicht übergeben.
3. Das als Ausrede zu nutzen, um einen AN zu kündigen ist billig.
Es kann durchaus sein, dass die Mutter sich deswegen zuerst gemeldet hat, weil der Sohn nicht konnte. Der Sohn hat dann (was er nicht tun musste) eine SMS an den Spätdienst geschickt.
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Sie sollten m.E. Ihre Vertetungsregelung überdenken.
Wenn im Falle einer Erkrankung derjenige die Vertretung übernehmen soll, wer die Spätschicht hatte, dürfte wohl kaum ArbZG §5 eingehalten werden können. Dem AN muss eine Ruhezeit von min. 11h gegönnt werden.
Daher dürfte grundsätzlich die Spätschicht als Vertreter der Frühschicht nicht möglich sein, es sei denn es handelt sich um eine der Ausnahmen, welche ebenfalls inh ArbZG §5 zu finden sind, was hier aber nicht anzunehmen sein dürfte.
Der Unternehmer hätte selber für einen Ersatz sorgen müssen. Bei ausgeschaltetem Handy ist das natürlich nicht möglich, aber das liegt natürlich nur im Einflussbereich des Unternehmers, da kann der AN naturgemäß nichts dafür.
Ein Fehlverhalten des AN ist hier in keiner Weise ersichtlich.
Aus der Situation sollte der Arbeitgeber lernen und seinen Betrieb besser organisieren, damit auch im Krankheitsfall einschlägige Gesetze eingehalten werden.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert MitEtwasErfahrung am 28.02.2012 09:05
Hallo Missspeedy,
ich muß schon sagen, du versehst etwas von Mitarbeitermotivation. Ein AN, der trotz einer nicht verheilten Platzwunde arbeitswillig und -fähig ist, findet sich nicht überall. Ich persönlich lasse mir von meinem Arzt die AU so lange ausstellen, bis Dinge so weit verheilt sind, dass nichts mehr auf geht. Das hat wohl mit der Erfahrung zu tun, dass einem ein Verhalten, wie es dein AN gezeigt hat (krank zu arbeiten) nicht wirklich gedankt wird, sondern er noch mit dem Kopf uner dem Arm den "Tagesablauf plant". Du solltest dir einmal grundsätzlich Gedanken über die organisatorischen Abläufe in deinem Betrieb machen und dies nicht auf AN abwälzen. Verantwortung ist nicht delegierbar!
Der AN hat sich völlig korrekt verhalten, eine fristlose Kündigung oder auch nur Abmahnung verspeist jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht oder noch besser Gewerkschaftssekretär als Zwischenmahlzeit!
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Ein Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen (Anzeigepflicht, § 5
Entgeltfortzahlungsgesetz). Es sei denn er ist selbst verhindert. Beauftragt er im Ersatzfall einen Bevollmächtigten, so kann dem in dem vorliegenden Fall kein Vorwurf gemacht werden. Denn die Mutter hatte ja alles erdenkliche getan.
Im Normalfall muss der Vorgesetzte über die Erkrankung informiert werden. Ausnahme: Es kann auch ein bestimmter Mitarbeiter ausdrücklich benannt werden, an den Krankmeldungen zu richten sind.
Sicher kann man den AN ermahnen, nur weswegen? Weil er vielleicht nicht zurechnungsfähig war? Denn damit kann im Ernstfall dieser argumentieren.
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"PS: Hier ist lediglich meine Werthaltung wiedergegeben"
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