Ab wievieltem Tag Krankschreibung nötig?

25. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
ulla meyer
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)
Ab wievieltem Tag Krankschreibung nötig?

Hallo liebe Leute,
Habe eine Bekannte die sich arbeitsunfähig fühlt(Migräne, Kreislauf etc.)
und nicht zum Arzt fährt weil sie aufm land wohnt und daher da schlecht hin kommen kann. Ausserdem meinte sie der Arzt könnte ihr auch nicht helfen und sie wüßte schon was ihr hilft-Ruhe.
Ab dem wievielten Tag wird eine Krankschreibung vom Arzt nötig? Direkt ab dem ersten?
Danke für eure Hilfe,
Liebe Grüße Ulla

-----------------
"ulla"

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

In der Regel ist spätestens am 4. Fehltag die Krankschreibung vorzulegen, wobei Samstage mitzählen!. Vertraglich oder bei häufigeren zu später Vorlage kann der AG sogar festlegen, dass schon am 1. Tag der Erkrankung eine Krankschreibung vorgelegt werden muss.

Die zu späte Vorlage kann ein Grund für eine verhaltensbedingte Kdg. sein, wobei vorher derjenige AN abgemahnt werden muss!


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)


entgfg
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Ich wohne auch auf dem Land.

Da gibt es immer noch Ärzte, die nachhause kommen.
Und sei es, um ein Rezept und eine AU auszustellen. Ganz einfach deshalb, weil man selbst nicht in die Praxis kommen kann.

-----------------
"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

krank=krankmeldung in firma
spätestens nach 3 werktagen muß au-schein in firma sein (egal ob nur einen tag krank oder mehere) , so ist es bei mir. bei meiner frau sieht es anders aus. die darf 2 tage ohne au-schein zu hause bleiben, muß sich jedoch sofort telefonisch krankmelden.
wie sieht es bei deiner bekannten aus? im zweifelsfall solte sie ihre firma kontaktieren.
der arzt kann ihr helfen und wenn es nur die ausstellung eines au-scheines ist.

-----------------
" "

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rainer_Nordsee
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)

Wichtig ist aber auch, dass der AG das Recht hat, eine Krankmeldung ab dem ersten Tag zu fordern (Direktionsrecht). Heißt also: Heute Migräne = los zum Arzt und AU-Bescheinigung holen. Egal ob auf dem Lande, in der Stadt oder sonstwo...
Wenn man meint, nicht zum Arzt gehen zu wollen, dann müssen eben Ü-Stunden abgebummelt oder Urlaub genommen werden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo an alle,

drei Werktage sind Arbeitstage, richtig?, Und drei Kalendertage sind Freitag, Samstag, Sonntag. Wenn ich am Freitag krank bin und am Montag wieder arbeiten kann, benötige ich für den Freitag eine AU-Bescheinigung, richtig? Bei uns im Betrieb gilt die Drei-Tage Regelung. Bei Di.-Mitt.-Do. ist es klar, aber im Fall Freitag kennt sich niemand konkret aus. Wie ist so eine Drei-Tage-regelung zu verstehen, wenn ein Wochenend dazwischen liegt?

Viele Grüße

H.



-----------------
"Hildegard"

9x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Kalendertage sind alle Tage, die im Kalender stehen - also auch WE, Feiertage.
Wenn bei euch eine Drei-Tage-Regel gilt, dann muss die AU - wenn AN am Freitag erkrankt - gleichwohl erst am MO beim AG vorliegen, sofern am WE nicht gearbeitet wird. Das kann bedeuten, dass man am WE den ärztlichen Notdienst bemühen muss.

# Anmerkung: Ich fände es einfacher, eine Frage direkt zu stellen statt uralte Threads auszugraben. Man muss sich erst durch das alte Zeug lesen, das ist lästig.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SamuelM
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

viele AG vereinbaren abweichende Regelungen zu der eigentlich gängigen 3-Tages-Regel. Daher würde ich erst mal im AV schauen, ob dazu was separat steht! Manche verlangen eine Krankmeldung schon ab dem 1. oder 2. Krankheitstag.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Manche verlangen eine Krankmeldung schon ab dem 1. oder 2. Krankheitstag.


Die Krankmeldung muss immer unverzüglich erfolgen. Zu unterscheiden ist die Meldung an den AG von der AU-Bescheinigung. Da sind die Vorgaben der AGs in der Tat höchst unterschiedlich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen