Ab wann gibt es eine Abfindung?

24. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)
Ab wann gibt es eine Abfindung?

Moin zusammen,

ich hätte gerne gewusst, ab wann es bei Kündigung eine Abfindung gibt.
Die Firma hat fast 200 Mitarbeiter und ich bin seit 8,5 Jahren dabei (In verschiedenen Abteilungen).
Sollte ich normal gekündigt werden: Steht mir eine Abfindung zu (in welcher Höhe)?
Sollte ich normal kündigen: Verfällt diese dann?

Vielen Dank

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

es gibt nicht automatisch eine Abfindung, wenn man gekündigt wird.

Eine Abfindung könnte in einem Sozialplan geregelt sein; oder man einigt sich auf die Zahlung einer Abfindung bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage. Manchmal bekommmt man auch eine Abfindung vom Gericht zugesprochen.

Hab ich was ausgelassen?

Sternchen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Genau so ist es. Es gibt keinen gesetzl. Anspruch auf eine Abfindung.

So keine Abfindung im Sozialplan geregelt ist oder aber der AG zur schnelleren Auflösung Ihres Vertrages bereit ist, eine zu zahlen, haben Sie gar keinen Anspruch.

@sternchen hat vollkommen recht.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.
Ich habe nur ne kurze Frage...
Beim Kündigungsschutzgesetz müssen ja mindestens 10 Angestellte in einer firma tätig sein. Zählt ein Geschäftsführer auch dazu???Oder muss man den aussen vor lassen??? Denn meiner meinung nach finde ich das ein Geschäftsführer auch ein Angestellter ist! Oder wie seht ihr das?

Lieben Gruss katja

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Geschäftsführer wohl eher nicht. Die 'Definition' für 'leitende Angestellte' findest du im Betriebsverfassungsgesetz § 5.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

@Venotis
Ja da hattest du Recht...Der Geschäftsführer zählt leider nicht dazu! Schade! War bei unserem Anwalt. aber wir versuchen es jetzt trotzdem noch durch zuziehen...das wir ne abfindung bekommen. Mein Mann wurde ohne Grund gekündigt und wir haben 9 Vollzeitmitarbeiter aufgezählt...Und angeblich hat der Betrieb keine Putzfrau/en obwohl mein Mann die immer dort gesehen hat...und einer der da arbeitet ist Gebietsleiter und angeblich auf 400 euro angestellt.Ein Gebietsleiter auf 400euro das ist ja ein Witz...Und eine aushilfe im Lager die ja angeblich nicht da ist...Obwohl mein mann mit ihm die letzten 2 Wochen gearbeitet hat! Ist schon alles ein hammer wie die versuchen ihren arsch zu tetten...Aber da in der Firma scheint wohl einiges nicht ganz saueber zu laufen...

Lieben Gruss Katja

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Schreibt euch das mal mit auf ... und wenn ihr die Namen von den 'zeweifelhaften' Mitarbeitern wisst, diese auch notieren und was sie für Tätigkeiten machen. Man weiß nie wofür mans noch benötigt.

Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Haben wir beim arbeitsgericht eingereicht...Doch die gegenseite hat an das Gericht geschrieben das er keine Putzfrauen und auch keine Teilzeit aushilfe im Lager hat und das der Gebietsleiter nur auf 400 euro beschäftigt ist! Und jetzt hat unser anwalt auch an das Gericht geschrieben das es ein witz ist das ein Gebietsleiter auf 400 € beschäftigt ist.Und er nicht sagen kann das seine Vollzeitangestellen die räume nach feieraben erledigen würden und mein mann doch immer gesehen hat das da ne Putzfrau ar...Und das mein mann auch mit der Teilzeitkraft im Lager zusammengearbeit hat und jetzt mal sehen was das Gericht dazu sagt! Ist aber auch alles kompliziert...Naja..

Viele Grüße Katja

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Zu Junior,
und wenn du 30 Jahre im Unternehmen warst - wenn du selber kündigst gibt es nie eine Abfindung - außer es gibt einen Sozialplan im Zuge einer Umstrukturierung und da ist dieser Punkt enthalten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

das, was der Chef sagt, kann durchaus wahr sein.

Gerade im Lager nimmt man oft Leiharbeiter.
Die zählen aber nicht als Mitarbeiter.

Genauso bei einer Putzfrau.
Hier kann man andere Firmen beauftragen.
Ist meistens auch billiger.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja aber das ist nicht eine firma sondern ein Sanitätshaus.Und da denke ich nicht das es dort Leiharbeiter gibt. der ist ab und an mal da ich denke auf 400 Euro.Das war nämlich der ein Kollege von einem der auch im Lager da auf Vollzeit arbeitet.Und deshalb bin ich mir sicher das es nicht von einer Leihfirma ist!

Trotzdem danke für deinen Beitrag!

Gruss Katja

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hi, will nicht Hoffnung nehmen, aber viele Arbeitgeber beschäftigen laufend unbezahlte Praktikanten, die auch nicht zum Betrieb zählen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das glaube ich.aber er hat ja komplett abgestritten das da keiner arbeiten würde.wenn es ein Praktikant wäre dann würde er doch sagen es war ein Praktikant und fertig oder? aber weil er gesagt hat es hat nie jemand dort gearbeitet kam mir das komisch vor...Naja mal sehen...Danke euch trotzdem...

Katja

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.
Haben heute den Termin beim Gericht gehabt und verloren...
Wir hatten genug Leute aufgezählt und der ehem...arbeitgeber hat einfach gesagt den und den habe ich nicht und fertig! Der richter sagte Namen alleine reichen nicht als Beweis....Da frage ich mich doch??? Wie soll man das denn sonst sagen wieviele arbeitnehmer er beschäftigt hat?Wir haben 14 aufgezählt und sind am ende auf 9 1/2 gekommen...Und die anderen hätte er garnicht...Das ist echt der Hammer...Und der Richter hat das einfach so hingenommen und fertig...Und die Krönung bei alldem ist noch die Prozesskostenhilfe soll uns gestrichen werden da von anfang an keine Chance auf erfolg bestanden hätte...Aber das ist ja nicht der Fall..Wir haben ja genug aufgezählt und was die dann für Verträge haben das kann ein normaler angestellter nicht wissen.

Traurig sowas!!!

naja Gruss Katja

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ja hat der AG nur gesagt 'Der arbeitet nicht hier.' oder was genau?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja der sagte und sein anwalt hat ihn fast dem Mund verboten...Ich habe den und den nicht bei mir beschäftigt...und da sagte ich das mein mann doch mit denen zusammen gearbeitet hat wie das dann möglich sei...Da hat er nix zugesagt...wir hatten auch voll den unfreundlichen richter...Ich sagte nur wie sollen wir das anders beweisen? Das geht doch garnicht...wir haben 14 Leute aufgezählt und da sagt der richter es gab von vorneherein keine chance das wir gewinnen und somit bekommen wir auch keine PKH verstehe ich nicht...Ich habe schon an eine Chance geglaubt aber wie gesagt mein mann kann ja nicht wissen wie wer seinen Vertrag hat...Der hat einfach alles nur abgestritten und dann war für den richter die sache erledigt...

Ärgert mich voll sowas! Geht nicht nur ums Geld aber mein Mann wurde sowas von sch....!! daraus geekelt und gemobbt so das ich wenigstens noch wollte das er dafür bezahlt.

Gruss Katja

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Und euer Anwalt? Was sagte der?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)


hi,
habt ihr die genannten Personen als Zeugen benannt? Haben die das auch abgestritten oder sind es gar schwarzbeschäftigte?
lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Zunächst trägt der AN die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß im Betrieb der allgemeine Kündigungsschutz zur Anwendung kommt.

D.h. es gehört zur Schlüssigkeit des Klagevortrags, daß der AN behauptet, daß der Schwellenwert überschritten wird. Soweit dies im KüSchVerfahren vom AG bestritten wird, muß der AN konkrete(!) Tasachen vortragen, aus denen sich ergibt, daß der Schwellenwert zum Kündigungszeitpunkt gleichwohl überschritten wird. Er muß die erforderliche Anzahl der AN und die Arbeitszeiten der AN aus seiner Sicht und aus seiner betrieblichen Perspektive schlüssig(!) darlegen; er muß Namen nennen, mindestens jedoch die einzelnen AN identifizierbar kennzeichnen. Notfalls muß der AN(!) die notwendigen Informationen einholen.

Geschieht dies, ist der AG im Rahem der abgestuften Beweislast gehalten im einzelnen darzulegen, warum aus seiner Sicht die für die Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes notwendige Arbeitnehmerzahl nicht erreicht wird.

Warten Sie die Urteilsgründe ab, anlysieren Sie diese mit Ihrem Anwalt, entscheiden Sie dann, ob Rechtsmittel gegen das Urteil mit Aussicht auf Erfolg einglegt werden können oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Unser Anwalt hat nicht mehr viel gesagt da wir egal was wir gesagt haben immer im unrecht waren...Wir müssen das und das und das an beweisen bringen und sonst nix.
Unser Anwalt sagte mir später das er beschwerde gegen das Urteil einlegt aber wir nicht weiter machen werden weil wir das jetzt im nachhinein eh nicht mehr in irgendeiner Hinsicht Beweisen können was da abläuft da mein mann ja nicht mehr da arbeitet.Aber er will erreichen das wir die PKH bekommen weil uns dies ja auch zusteht. Er sagte das er alles versuchen wird und wenn es hart auf hart kommt auf seine Kosten verzichten würde. Das ist ja mal was gutes!
Und Zeugen wurden keine geladen...wäre evtl.besser gewesen..
ach mal abwarten und nicht verrückt machen.

Liebe Grüße Katja

P.S. Danke für eure Beiträge!!!!!

-- Editiert von KatjaP82 am 14.06.2006 23:59:53

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Wir müssen das und das und das an beweisen bringen und sonst nix.


*aufmSchlauchsteh* Wie jetzt? Hat er euch das vor dem Gerichtstermin gesagt oder danach?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Zugunsten des betroffenen Anwalt, hoffentlich davor!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@thosim ja das hoff ich doch auch .... aber so schief wie das gelaufen ist ...???

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Das sagte uns der Richter und unser Anwalt sagte das nur Namen nicht ausreichen würden...Aber ich bin auch auf unseren Anwalt sauer das er uns das bis jetzt nicht gesagt hat.Und beim Termin sagten das alle und ich saß da blöd dann. Habe dann gesagt wann die einzelnen Leute gearbeitet haben aber das wollte keiner mehr wissen...Bin super enttäuscht darüber.Der ehm.arbeitgeber hatte einen so frechen anwalt der pflaumte sogar den richter an..Naja jetzt bin ich nur noch froh wenn das doch noch mit der PKH klappt...Weil ich von anfang an an Erfolg geglaubt habe.und nicht wie der richter sagte. Ich hatte ja genug Leute aufgezählt....Naja mal schauen!!!

Katja

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.510 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen