Nach ewigen Suchen habe ich nun ein Angebot bekommen, und kann in einer Spielhalle als Reinigungskraft anfangen.
Ich wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen, aber von der jungen Dame wurden lediglich die Personalien, etc aufgenommen.
Meine Fragen zum Arbeitsvertrag konnte sie mir an diesem Tag leider nicht beantworten.
Heute erhielt ich dann Post von dem AG, meinen Arbeitsvertrag.
Erst habe ich mich ja gefreut, doch nun bin ich etwas skeptisch.
Mir wird ein Bruttolohn von 6,30 €/Std gezahlt. Mit diesem Bruttolohn sind sämtliche Ansprüche abgegolten (einschl. Nachtarbeit, Feiertage, Sonntage und Mehrarbeit).
Ich finde das ist echt sehr wenig Geld.
Nun habe ich gelesen, dass für Reinigunskräfte doch auch ein Mindestlohn gezahlt werden muss.
Ist das in jeder Branche so, oder gibt es Ausnahmen?
Bin etwas ratlos, und weiß nicht ob ich unterschreiben soll.
Ausserdem gibt es lediglich 17 Tage Urlaub
im Jahr.
Gibt es da nicht auch Regelungen?
Vielen Dank für Eure Antworten
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AV / Mindestlohn
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Lesen Sie mal hier:
http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Mindestlohn-fuer-830-000-Gebaeudereiniger-tritt-in-Kraft-id2695442.html
Nein, es gibt keine Ausnahmen vom Tarifvertrag.
Zum Urlaubsanspruch müßten Sie mal schreiben, wieviele Tage in der Woche Sie arbeiten sollen. Die Regel ist: vier Wochen Urlaub sind gesetzlich vorgeschrieben. Kann sein, dass nach dem TV mehr Urlaub vorgesehen ist.
-- Editiert am 22.07.2011 10:27
17 tage urlaub - komisch.
nach burlg
bei 6 arbeitstagen / woche 24 tage urlaub
bei 5 20
bei 4 16
.. wenn du also an vier tagen in der woche arbeitest liegt der vertrag ein wenig höher als das minimum.
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ähmmm...
wenn ich das richtig verstanden hab, fängt die TE in einer Spielhalle an und nicht bei einer Reinigungsfirma?
http://www.hrexperten24.de/arbeitsrecht/vertragliche-regelungen/arbeitsvertrag/mindestlohn-gilt-nicht-fuer-alle-reinigungskraefte.php
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