AV / Mindestlohn

22. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
europe
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 5x hilfreich)
AV / Mindestlohn


Nach ewigen Suchen habe ich nun ein Angebot bekommen, und kann in einer Spielhalle als Reinigungskraft anfangen.
Ich wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen, aber von der jungen Dame wurden lediglich die Personalien, etc aufgenommen.
Meine Fragen zum Arbeitsvertrag konnte sie mir an diesem Tag leider nicht beantworten.
Heute erhielt ich dann Post von dem AG, meinen Arbeitsvertrag.

Erst habe ich mich ja gefreut, doch nun bin ich etwas skeptisch.
Mir wird ein Bruttolohn von 6,30 €/Std gezahlt. Mit diesem Bruttolohn sind sämtliche Ansprüche abgegolten (einschl. Nachtarbeit, Feiertage, Sonntage und Mehrarbeit).
Ich finde das ist echt sehr wenig Geld.
Nun habe ich gelesen, dass für Reinigunskräfte doch auch ein Mindestlohn gezahlt werden muss.
Ist das in jeder Branche so, oder gibt es Ausnahmen?

Bin etwas ratlos, und weiß nicht ob ich unterschreiben soll.

Ausserdem gibt es lediglich 17 Tage Urlaub im Jahr.
Gibt es da nicht auch Regelungen?

Vielen Dank für Eure Antworten



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Lesen Sie mal hier:

http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Mindestlohn-fuer-830-000-Gebaeudereiniger-tritt-in-Kraft-id2695442.html

Nein, es gibt keine Ausnahmen vom Tarifvertrag.

Zum Urlaubsanspruch müßten Sie mal schreiben, wieviele Tage in der Woche Sie arbeiten sollen. Die Regel ist: vier Wochen Urlaub sind gesetzlich vorgeschrieben. Kann sein, dass nach dem TV mehr Urlaub vorgesehen ist.

-- Editiert am 22.07.2011 10:27

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

17 tage urlaub - komisch.
nach burlg
bei 6 arbeitstagen / woche 24 tage urlaub
bei 5 20
bei 4 16

.. wenn du also an vier tagen in der woche arbeitest liegt der vertrag ein wenig höher als das minimum.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

ähmmm...
wenn ich das richtig verstanden hab, fängt die TE in einer Spielhalle an und nicht bei einer Reinigungsfirma?
http://www.hrexperten24.de/arbeitsrecht/vertragliche-regelungen/arbeitsvertrag/mindestlohn-gilt-nicht-fuer-alle-reinigungskraefte.php


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