ARGE gesundheutsbedingt gekündigt - AG verhaltensbedingt

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
harald91
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
ARGE gesundheutsbedingt gekündigt - AG verhaltensbedingt

Sehr geehrte Damen und Herren,
nehmen wir folgendes an:
Der AN schließt mit AG (großes Unternehmen) einen Aufhebungsvertrag in diesem Aufhebungsvertrag ist "gesundheitsbedingt" als Grund angegeben, dieses wurde selbstverständlich auch vom Arzt als solches attestiert.

AN hatte ca 1 Monat zuvor eine Abmahnung vom AG erhalten, aufgrund eines verhaltensbedingten Vorfalls, welcher auch stattgefunden hat.
Auf dem Aufhebungsvertrag steht jedoch "gesundheitsbedingt"
Leider war es für den AN nicht mehr länger tragbar, in diesem Unternehmen zu arbeiten, weshalb beide Parteien sich für den Aufhebungsvertrag entschieden.
Nun hat sich der AN mit dem Attest und dem gesundheitsbedingten Aufhebungsvertrag auf dem Weg zur ARGE gemacht, dort war der AG dazu beauftragt Angaben für die ARGE zu machen, dort gab er jedoch als Grund der Kündigung den verhaltensbedingten Vorfall an.
Welche Möglichkeiten bestehen nun für den AN? Muss der AN um sein ALG 1 fürchten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von andre1891):
Muss der AN um sein ALG 1 fürchten?
Ja. Es kann eine Sperre drohen, muss aber nicht, denn seit 2017 wurde bestätigt, dass auch Aufhebungsverträge nicht automatisch zu einer Sperre führen wenn ansonsten eine personenbezogene Kündigung erfolgen würde.
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/02/23/neues-zur-sperrzeit-k-o-kriterium-beim-aufhebungsvertrag/

-- Editiert von -Laie- am 05.04.2018 13:14

Signatur:

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Angabe: verhaltensbedingt fuehrt mit an Sicherheit grenz6ender Wahtscheinlichkeit zu einer Sperre des Alg. Das muss vom AG dem Aufhebungsvertrag entsprechend geaendert werden.

-- Editiert von altona01 am 05.04.2018 13:25

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
harald91
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber der Grund der Kündigung war doch gesundheitsbedingt. Kommt der AG damit durch?

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von andre1891):
Aber der Grund der Kündigung war doch gesundheitsbedingt. Kommt der AG damit durch?


Es gab keine Kündigung, sondern einen Aufhebungsvertrag. Und hier steht ja, dass der AG das ändern muss:

Zitat (von altona01):
Das muss vom AG dem Aufhebungsvertrag entsprechend geaendert werden.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter schreibt, dass verhaltensbedingt gekündigt wurde, dann wird ihm das sofort geglaubt. und eine Sperre wird erfolgen.
Also bleibt nur die Änderung durch den Arbeitgeber.


-- Editiert von altona01 am 05.04.2018 14:46

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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