AN kündigt, AG kürzt Gehalt, zahlt keine Reisekost

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
viagoogle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
AN kündigt, AG kürzt Gehalt, zahlt keine Reisekost

Hallo Zusammen:

Im Oktober habe ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt, spätestens zum Ablauf der vertraglich vereinbarten KüFri zum 31.3.2015.

Gleichzeitig habe ich erklärt, daß ich einen Auflösungsvertrag anstrebe zur Beendigung des Arbeitsverhältnis zum 31.1.2015, damit ich ab 1.2.15 beim neuen AG anfangen kann.


Reaktionen des AG:

1) AG hat den variablen Anteil von meinem Gehalt (50% Bonus-Vorauszahlung) ab dem folgenden Monat kommentarlos gekürzt.

2) Reisekosten (ordentlich abgerechnet, mit Belegen und Forms eingereicht) wurden bereits seit März 2014 nicht mehr erstattet.

3) Arbeitgeber (GF) hat Enddatum 31.1.2015 mündlich bestätigt, verweigert aber schriftliche fixierung / Aufhebungsvertrag


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Fragen dazu:

a) darf der variable Anteil "einfach so" gekürzt werden, ohne Beurteilung, Ankündigung, Vertragsänderung ?

b) wie verhält es sich mit den "einfach" nicht ausgezahlten Reisekosten, wie setze ich meinen Anspruch durch ?

c) wie halte ich mich schadlos bzgl der Vertragsaufhebung ?
AG hat mündlich bestätigt, aber nichts schriftliches angefertigt.
Es gibt zahlreiche emails, in denen die Übergabe-Modalitäten zum 31.1.15 besprochen werden (Projekte, Rechner, Telefon, Dienstwagen).


Vielen Dank für die Hilfe
S.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wofür wohl gibt es Arbeitsgerichte? Deine ersten beiden Forderungen betreffen materielle Regelungen, auf die du einen Anspruch hast oder auch nicht ; einen Aufhebungsvertrag wirst du nicht erzwingen können, es sei denn, die Zustimmung ist wirklich so deutlich, dass du dich darauf auch sicher berufen kannst. Das herauszufinden, wirst du aber einen Rechtsanwalt brauchen .

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

a. Unter welchen Bedingungen der Bonus gezahlt werden muß, steht (hoffentlich) im Arbeitsvertrag?
b. Ggfs. steht eine "Ausschlußfrist" im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Wenn da nichts steht, ist das Geld auch später noch einklagbar.
c. Dumme Situation, aber die Mails sind schon ganz hilfreich, denke ich. Zeugen gibt es keine?



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
viagoogle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)


Hallo altona01:

vielen Dank für die Antwort.

zu a)
Ja, das mit dem anteiligen Bonus steht im Vertrag. 50% werden als Vorauszahlung auf das Jahr verteilt gezahlt, der Rest theoretisch nach Beurteilung später.
Allerdings zahlt der AG auch den übrigen Boni-Empfängern seit Jahren nur unvollständig die ihnen zustehenden Boni-Anteile aus.
Aktuell wird noch der Bonus von 2012 in Stückelungen gezahlt, die immer wieder ausgesetzt werden.

zu b)
Gut, dann werde ich ggf später auf Zahlungen der ausstehenden Reisekosten klagen.
Auch hier verfolgt der AG dieselbe Praxis wie in a).
Mittlerweile hat sich wohl sogar bis zu den jeweiligen Kunden herumgesprochen, daß der AG die Reisekosten kundenseitig berechnet und bezahlt bekam, aber nicht auszahlt.

zu c)
Details zur Abwicklung des Arbeitsverhältnis wurden immer in einer Runde von 3..4 Leuten per email diskutiert (verschiedene Standorte). Gespräche meist am Telefon oder in persona 1:1.
Es wurde immerhin per email bestätigt, daß der 31.1.15 als Enddatum steht.
Aber das ist ja per se kein Aufhebungsvertrag.



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