AN-Kündigung mit Abfindung als Kostensparvorschlag und Kollegenschutz möglich?

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
NeugierigeFrau
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AN-Kündigung mit Abfindung als Kostensparvorschlag und Kollegenschutz möglich?

Hallo zusammen!
Ich habe eine fixe Idee, die höchstwahrscheinlich utopisch ist:

DAS SZENARIO: Arbeitnehmer ist nach knapp 22 Jahren Betriebszugehörigkeit nur noch unzufrieden und demotiviert mit den mittlerweile lächerlichen Führungsqualitäten. Fusionierung hat leider nicht die erwünschte konstruktive Veränderung der Firma erbracht. Job an sich immer noch gut, AN auch absolut fit durch seine jahrelange Erfahrung und überzuverlässig, Umstände aber mittlerweile unmöglich, jegliches Aufreiben, seinen Job richtig zu machen, wird schon im Vorhinein durch utopische Organisation durch Unwissen an Führungsstellen zum Horror-Trip und dem ist wiederkehrendes Ausbrennen des AN geschuldet. (Stromberg-Syndrom an entscheidenden Stellen, die leider nicht entsorgt werden, wie es bei anderen Kollegen der „unteren Schicht" der Fall ist und auch an vielen anderen Stellen immer weiter eingespart werden muss.)

DIE IDEE: Der Arbeitnehmer würde sich (nachdem er für sich alles versucht hat, mit der Situation besser umzugehen, die Umstände aber nun mal nicht ändern kann) gerne von diesen Windmühlen befreien, bevor er dort völlig krank wird, ohne eine Anschlußstelle zu haben. Eine einjährige Auszeit ist vorgesehen, damit die übertaktete Konditionierung heruntergefahren werden und eine Umorientierung stattfinden kann. (Krankschreiben außer Frage).

FRAGE: Kann er dem AG vorschlagen, dass er dem Betrieb eine Sparmaßnahme (durch eine Kündigung und Wegfallen des Jahresgehalts) anbieten könnte, gegen einen gewissen Abzug der Summe als Abfindung? (Schmerzensgeld ;-)) Außerdem würde er vorschlagen von eventuellen betriebsbedingten Kündigungen anderer durch sein Gehen abzusehen.

Ist sowas möglich? Oder total blauäugig?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Vorschlagen kann man alles. Wenn man so lange in einer Firma ist, dann kennt man doch die Firmenkultur. Dann weiss man, was machbar ist, und was nicht.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Schließe mich wirdwerden an.
Ob ein solcher Vorschlag blauäugig ist, kann nur der beurteilen, der das Unternehmen kennt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen