Hallo
wie ist das denn wenn der AG mehr urlaub nimmt als dee AN hat und der AN auch keine Möglichkeit hat diesen rauszuarbeiten. Ist es dann rechtens wenn der AG den Lohn kürzt oder is das dann das Problem des AG wenn er mehr urlajb verplant la der AN hat
AG macht mehr Urlaub al AN hat
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der AG kann keinen Urlaub "nehmen", meinst Du sowas wie Betriebsurlaub?
Falls tatsächlich mehr Betriebsurlaub geplant ist als der AN insgesamt Urlaubsansprüche hat und dieser auch kein Überstundenkonto hat, so ist IMHO das Unternehmen in Annahmeverzug und bezahlt den AN als hätte er gearbeitet. Eine Lohnkürzung ist nach meiner Auffassung unzulässig.
/// ... wenn der AG mehr urlaub nimmt ...
Wirklich eine merkwürdige Formulierung. Wenn littlebeagle richtig liegt und du tatsächlich Betriebsurlaub gemeint ist, wäre dazu in der Tat noch einiges zu ergänzen. Dazu aber wäre hilfreich zu wissen, was genau du meinst und auch die Zahlen sollten auf den Tisch.
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Ich verstehe es etwa so, dass der AN bisher schon zuviel Urlaub genommen hat, obwohl der AG evtl. Betriebsferien macht. Und deshalb dem AN den Lohn kürzt.
Ok dann genauer
Es geht um eine Zahnarztpraxis. Wenn der Chef nicht da ist, ist der Betrieb also zu. Desswegen die Formulierung
Der Betrieb ist nun also dieses Jahr mehr zu als der Arbeitnehmer urlaubstage hat.
... dann siehe #1 - nach aktuellem Stand.
Wenn ich als AG das Problem zu lösen hätte, würde ich die AV anders gestalten, d.h. mit weniger Wochenstunden, aber mit Plusstunden, die dann in den Schließzeiten der Firma abzubummeln wären.
Dann sollte sich der AN freuen, denn sein Urlaub wurde somit aufgestockt. Der zusätzliche Urlaub des AN geht zu Lasten des AG.ZitatDer Betrieb ist nun also dieses Jahr mehr zu als der Arbeitnehmer urlaubstage hat. :
Der AG darf maximal 3/5 des Urlaubes des AN als Betriebsferien verplanen. Der AN muss sich also nicht mit seinem gesamten Regelurlaub nach dem AG richten. Hat der AN also z.B. Anspruch auf 30 Tage Urlaub, dann darf der AG nur 18 Tage verplanen. Der AN kann die restlichen 12 Tage selbst bestimmen. Macht der AG, diesem Beispiel folgend, 40 Tage Urlaub, so kann er 18 Tage des AN in seinen eigenen Urlaub legen. Er müsste dem AN dann weitere 22 Tage schenken oder der AN kommt während dieser 22 Tage weiterhin in die Praxis und sitzt dumm rum oder arbeitet........was auch immer.
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