Hallo miteinander,
ich habe eine Frage, die ich leider nirgends beantwortet finde und hoffe hier kann mir jemand helfen.
Der Fall ist folgender:
Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf 40 Std/W und bin derzeit in Elternzeit (habe ich für 2 Jahre genommen, das Erste ist 01/19 rum). Nun hat mein AG seinen Betrieb an seine Tochter verkauft (ihr gehört er seit dem 01/18). Ich möchte gern 12/18 wieder auf 18 Std/W arbeiten gehen (bis jetzt die mündliche Zusage vom AG) . Die Frage ist nun, wie sieht das mit der Befristung aus? Ist es rechtlich erlaubt mir einen befristeten Vertrag vorzulegen?
Danke für's Durchlesen
Liebe Grüße Kathy
AG hat Betrieb verkauft kann jetzt Vertrag befristet werden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatIst es rechtlich erlaubt mir einen befristeten Vertrag vorzulegen? :
Ja, ist es.
Nur muss man den nicht eingehen, da man ja noch den unbefristeten Vertrag hat.
Gibt es einen Grund für die Befristung?
Ach ja, falls es ein Kleinunternehmen ist, kann der Arbeitnehmer jederzeit recht einfach gekündigt werden - sollte man auch im Auge behalten.
Hallo, danke für die Antwort.
Es ist kein kleiner Betrieb >50 Mitarbeiter.
Die Frage kam nun auf, da es rein rechtlich gesehen eine Betriebsübernahme war und ich nicht genau weiß, wie es dann mit den Arbeitsverträgen aussieht. Ich meine mal gehört zu haben, dass der neue Chef nach einem Jahr neue Verträge abschließen kann und die auch unterschrieben werden müssen.
Der Grund für eine Befristung: ich könnte ja wieder schwanger werden :/
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Richtig ist auf jeden Fall, dass nach einem Betriebsübergang die bestehenden Verträge 1 Jahr weiter gelten. Und dann kann es freilich neue Verträge geben.
Eine andere Frage, die ich auch nicht sicher einzuschätzen weiß: ob Betriebsübergang dazu führt, dass das auch ein anderer AG ist/wird. Denn beim selben AG kann auf einen unbefristeten AV kein befristeter folgen.
Ist es denn wirklich ein Betriebsübergang? Welche Rechtsform hat Dein Arbeitgeber? Ist es z.B. eine GmbH und "nur" die Gesellschafter haben sich geändert, handelt es sich NICHT um einen Betriebsübergang.
Außerdem hättest Du VOR einem Betriebsübergang (also vor 1/18) vom Arbeitgeber (alt oder neu) informiert werden müssen.
Zitat:
BGB § 613a
....
(5) Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber hat die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform zu unterrichten über:
1. den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs,
2. den Grund für den Übergang,
3. die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und
4. die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen.
Also mein alter AG ist nun der Filialleiter. Der Tochter (e. K.) gehört der Betrieb nun. Eine Handelsgesellschaft ist in dem Berufszweig nicht möglich.
Die Information zur Betriebsübergabe gab es auf einer Teamsitzung, an der habe ich aufgrund des Mutterschutzes nicht bei gewohnt. Einen Schriftsatz zur Betriebsübergabe habe ich nicht.
Und jetzt?
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