6.Monat Schwanger

4. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.11.2016 14:21:10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
6.Monat Schwanger

Im 6. Monat Schwanger und Arbeitsvertrag unterschrieben.
Ist man dann direkt unkündbar ?
Was kann im schlimmsten fall passieren wenn man nach Unterzeichnung bekannt gibt das man Schwanger ist?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

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31 Antworten
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#1
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Es kommt drauf an. Rein aus dem Grund dass sie schwanger sind, kann ihnen nicht gekündigt werden, auch in der Probezeit nicht. Lassen sie nun aber z.B. Sachen am Arbeitsplatz verschwinden wie z.B. Druckerpatronen, Arbeitsutensilien und nehmen sie sie mit nach Hause, hat hier ihr AG genauso dass Recht zu kündigen wie jeden anderen Mitarbeiter der das tut auch.

Anders ist es bei der Insolvenz des Arbeitgebers oder der Stilllegung des Betriebes aus, da kann ihnen auch gekündigt werden.

Kleiner Tipp: bei Schwangerschaft wird bis 4 Monate nach Geburt ist der Kundigungsschutz bestehend.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von wuddel):
Was kann im schlimmsten fall passieren wenn man nach Unterzeichnung bekannt gibt das man Schwanger ist?

Eine Kündigung wegen des verschweigens nicht, denn Gesetzgeber und Rechtsprechung unterstützen diese Form der arglistigen Täuschung/desBetruges.

Aber man wird wohl auf der "Abschussliste" landen, denn so eine (Zer)Störung des Verhältnises vergisst man eher nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.11.2016 14:21:10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Also kann ich den Vertrag unterschrieben und am ersten Tag noch sagen das ich Schwanger bin ohne was zu befürchten ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Können schon, nur dann ist das Vertrauensverhältnis leider wirklich meist erschüttert. Rein rechtlich aber schon möglich.

Sie erwähnten 6.Monat, ist dies nicht sogar schon sichtbar? Sie werden in 2 Monaten in Mutterschutz sein, wäre es nicht ratsamer hier mit offenen Karten zu spielen?
Vielleicht erhalten sie den Job dann nicht sofort dann aber nach der Geburt mit Vertrauen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
W1NN3R
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Es kommt drauf an. Rein aus dem Grund dass sie schwanger sind, kann ihnen nicht gekündigt werden, auch in der Probezeit nicht. Lassen sie nun aber z.B. Sachen am Arbeitsplatz verschwinden wie z.B. Druckerpatronen, Arbeitsutensilien und nehmen sie sie mit nach Hause, hat hier ihr AG genauso dass Recht zu kündigen wie jeden anderen Mitarbeiter der das tut auch.

Anders ist es bei der Insolvenz des Arbeitgebers oder der Stilllegung des Betriebes aus, da kann ihnen auch gekündigt werden.

Kleiner Tipp: bei Schwangerschaft wird bis 4 Monate nach Geburt ist der Kundigungsschutz bestehend.


Natürlich kann Sie während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat:
Natürlich kann Sie während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

leider nicht wenn sie schwanger ist. Auch wenn sie sich als total ungeeignet erweist und überhaupt nicht ins Team passt hat sie den Schwangerschafts-Joker und die Probezeit somit umgangen. Eine total unsinnige Regelung...

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, nun kommt mal runter. Wenn man jemanden im gebärfähigen Alter einstellt ....so was kommt eben von so was. Wegen dieses Blödsinns, diesen Überschutz kommen dann eben viele Arbeitgeber auf die Idee, nur noch ältere Frauen einzustellen.

Aber zum Fall zurück. Normales unternehmerisches Risiko. So, die Gute kann ja bis zur Geburt arbeiten, lediglich die zwei Monate nach der Geburt muss sie zu Hause bleiben. Und zwei Monate, das ist ja nicht die Masse. Die bleibt man auch nach einem Beinbruch zu Hause. Außerdem wird das Elterngeld ja nicht so sexy sein, denn ich gehe mal davon aus, dass die Gute vorher nicht gearbeit hat. Da macht es schon Sinn, jetzt noch die Anspruch auf Elterngeld zu erhöhen. Und das geht nur, indem sie schafft.

Wenn sie allerdings jetzt die volle Schiene fährt, also mindestens ein Jahr draußen, hinterher Ansprüche hinsichtlich der Arbeitszeiten stellt, dann wird es eng. Dann kann sie sich gleich nach was neuem umschauen. Denn den Zirkus macht dann kein Arbeitgeber und auch kein Kollege mit. Denn was hier abläuft, das ist auch zutiefst unkollegial.

Wie würde ich als Arbeitgeber reagieren, wenn ich jetzt nach der Einstellung von der Schwangerschaft in dem fortgeschrittenen Stadium erfahren würde, also wirklich getäuscht worden wäre? Und dann jemand eben das volle Programm abzieht (z.B. 6 Wochen vor der Geburt u.s.w.)? Ganz einfach, so einsetzen, dass sie schaffen muss, denn Schwangerschaft ist ja keine Krankheit. Dann kommt ganz schnell der gelbe Schein, und binnen der ersten Wochen muss der Arbeitgeber ja nichts zahlen. Und dann die Stelle neu ausschreiben. Dann ist der finanzielle Verlust einigermaßen gering.

Ob das Konzept für die Lady wirklich so geschickt ist, was sie sich ausgedacht hat?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
W1NN3R
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von galabaer):
Zitat:
Natürlich kann Sie während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

leider nicht wenn sie schwanger ist. Auch wenn sie sich als total ungeeignet erweist und überhaupt nicht ins Team passt hat sie den Schwangerschafts-Joker und die Probezeit somit umgangen. Eine total unsinnige Regelung...


Das wusste ich nicht wieder was neues gelernt aber wie sieht es den mit der Mitteilungspflicht der werdenden Mutter aus?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nö, das mit der Mitteilungspflicht war mal. Muss sie nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von W1NN3R):
aber wie sieht es den mit der Mitteilungspflicht der werdenden Mutter aus?

Die besteht nur in speziellen Fällen, wenn z.B. die Vertretung längerfistig eingearbeitet werden muss oder wenn die Mutterschutzrichtlinienverordnung tangiert wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Heike-1970
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Unsinnig finde ich es nicht, Schutz für das Ungeborene!

Zitat (von galabaer):
Zitat:
Natürlich kann Sie während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

leider nicht wenn sie schwanger ist. Auch wenn sie sich als total ungeeignet erweist und überhaupt nicht ins Team passt hat sie den Schwangerschafts-Joker und die Probezeit somit umgangen. Eine total unsinnige Regelung...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Heike-1970
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Unsinnig finde ich es nicht, Schutz für das Ungeborene!

Zitat (von galabaer):
Zitat:
Natürlich kann Sie während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

leider nicht wenn sie schwanger ist. Auch wenn sie sich als total ungeeignet erweist und überhaupt nicht ins Team passt hat sie den Schwangerschafts-Joker und die Probezeit somit umgangen. Eine total unsinnige Regelung...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Heike-1970
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Unsinnig finde ich es nicht, Schutz für das Ungeborene!

Zitat (von galabaer):
Zitat:
Natürlich kann Sie während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

leider nicht wenn sie schwanger ist. Auch wenn sie sich als total ungeeignet erweist und überhaupt nicht ins Team passt hat sie den Schwangerschafts-Joker und die Probezeit somit umgangen. Eine total unsinnige Regelung...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Heike-1970
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Unsinnig finde ich es nicht, Schutz für das Ungeborene!

Zitat (von galabaer):
Zitat:
Natürlich kann Sie während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

leider nicht wenn sie schwanger ist. Auch wenn sie sich als total ungeeignet erweist und überhaupt nicht ins Team passt hat sie den Schwangerschafts-Joker und die Probezeit somit umgangen. Eine total unsinnige Regelung...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ Heike: was hat der Schutz des Ungeborenen damit zu tun, dass die werdende Mutter vor Einstellung verschweigt, dass sie sich in einem fortgeschrittenem Stadium einer Schwangerschaft befindet? Erklär es.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):


Wie würde ich als Arbeitgeber reagieren, wenn ich jetzt nach der Einstellung von der Schwangerschaft in dem fortgeschrittenen Stadium erfahren würde, also wirklich getäuscht worden wäre? Und dann jemand eben das volle Programm abzieht (z.B. 6 Wochen vor der Geburt u.s.w.)? Ganz einfach, so einsetzen, dass sie schaffen muss, denn Schwangerschaft ist ja keine Krankheit. Dann kommt ganz schnell der gelbe Schein, und binnen der ersten Wochen muss der Arbeitgeber ja nichts zahlen. Und dann die Stelle neu ausschreiben. Dann ist der finanzielle Verlust einigermaßen gering.

Ob das Konzept für die Lady wirklich so geschickt ist, was sie sich ausgedacht hat?

wirdwerden


Schwangere Frauen müssen zu Recht nichts dazu äußern oder gar lügen. Das hat nichts mit Täuschen zu tun, sondern geht den AG nichts an.
Einerseits wollen wir mehr Kinder, aber andererseits machen wir alles dafür das zu verhindern.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Schwangere Frauen müssen zu Recht nichts dazu äußern oder gar lügen.

Im Gegenteil, sie dürfen sogar etwas machen, das man sonst arglistige Täusung nennt. Ganz ohne die üblichen Konsquenzen.



Zitat (von asd1971):
Einerseits wollen wir mehr Kinder, aber andererseits machen wir alles dafür das zu verhindern

Naja, wenn man kaum das die Tinte der Unterschrift trocken ist erfährt das man verarscht wurde....



Das sind dann schon Erfahrungen die prägen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12307.11.2016 14:21:10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich war vorher auch arbeiten wurde aber Betriebsbedingt gekündigt da fragt auch niemand nach wie man sich da fühlt und wenn man dann noch im Nachhinein erfährt weil gute Freunde noch dort arbeiten das ständig neue eingestellt werden.
Mir wurde gesagt wie zufrieden man mit mir ist, ich habe Aufgaben bekomme wo ich mich in kürzester Zeit eingearbeitet habe weil eine Kollegin nicht mehr kam und dann ein solchen Arschtritt jawohl das ist richtig.

Ich muss jetzt an mich und das Baby denken.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Auch betriebsbedingte Kündigungen sind im Falle der Schwangerschaft hinfällig. Was Du hier machst, das ist Sippenhaft, die zuletzt die Nazis legal in Deutschland durchgezogen haben. Was hat Dein neuer Arbeitgeber mit dem alten Betrieb zu tun? Richtig, gar nichts. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du in dem neuen Betrieb glücklich wirst oder einen Fuß auf den Boden bekommst?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
W1NN3R
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von wuddel):
Ich muss jetzt an mich und das Baby denken.


Naja das tust doch die ganze Zeit schon und so wie du hier rüber kommst, wundert es mich ehrlich gesagt auch nicht mehr, dass der alte Betrieb dich gekündigt hat.

-- Editiert von W1NN3R am 07.11.2016 09:19

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von wuddel):
Ich war vorher auch arbeiten wurde aber Betriebsbedingt gekündigt da fragt auch niemand nach wie man sich da fühlt und wenn man dann noch im Nachhinein erfährt weil gute Freunde noch dort arbeiten das ständig neue eingestellt werden.
Mir wurde gesagt wie zufrieden man mit mir ist, ich habe Aufgaben bekomme wo ich mich in kürzester Zeit eingearbeitet habe weil eine Kollegin nicht mehr kam und dann ein solchen Arschtritt jawohl das ist richtig.

Ich muss jetzt an mich und das Baby denken.


Ich verstehe ihren Zorn, aber warum soll jetzt ein anderer Arbeitgeber dafür blechen? Ihrem Baby wird es egal sein, ob Sie weiterhin ALG bekommen oder nicht. Und wie stellen SIe sich das vor, Sie arbeiten und alle wissen,dass SIe nicht ehrlich waren? Was ist das denn für ein Arbeitklima?
Sie erhalten trotz ALGI Elterngeld, wenn es das ist, was Sie bewegt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von asd1971):
Einerseits wollen wir mehr Kinder, aber andererseits machen wir alles dafür das zu verhindern

Naja, wenn man kaum das die Tinte der Unterschrift trocken ist erfährt das man verarscht wurde....

Das sind dann schon Erfahrungen die prägen.


Wer verarscht wen? Der AG darf das gar nicht fragen. Darüber hinaus ist es natürlich reine Diskriminierung, weil die meisten AG die Leute nicht einstellen wollen. Da stellt sich eher die Frage nach der Firmenkultur.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Auch betriebsbedingte Kündigungen sind im Falle der Schwangerschaft hinfällig. Was Du hier machst, das ist Sippenhaft, die zuletzt die Nazis legal in Deutschland durchgezogen haben. Was hat Dein neuer Arbeitgeber mit dem alten Betrieb zu tun? Richtig, gar nichts. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du in dem neuen Betrieb glücklich wirst oder einen Fuß auf den Boden bekommst?

wirdwerden


Du solltest wieder auf den Boden der Tatsachen kommen! Nazis hier als Vergleich? Hast du den Knall nicht gehört?

Kein Wunder warum Frauen mit Kind so negativ aufgenommen werden, wenn solche Argumente kommen... :augenroll:

Habe das jetzt auch gemeldet. Vielleicht solltest du vor dem Schreiben etwas mehr nachdenken.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von W1NN3R):
Zitat (von wuddel):
Ich muss jetzt an mich und das Baby denken.


Naja das tust doch die ganze Zeit schon und so wie du hier rüber kommst, wundert es mich ehrlich gesagt auch nicht mehr, dass der alte Betrieb dich gekündigt hat.

-- Editiert von W1NN3R am 07.11.2016 09:19


Interessante Einstellung. Gesetzlich geschützt - aus guten Gründen. Und hier eine Meinung angeben, die gegen das Gesetz verstößt - und gleichzeitig diskriminierend ist. Kein Wunder, dass es in Deutschland so viele Vorschriften und Gesetze gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von wuddel):
Ich war vorher auch arbeiten wurde aber Betriebsbedingt gekündigt da fragt auch niemand nach wie man sich da fühlt und wenn man dann noch im Nachhinein erfährt weil gute Freunde noch dort arbeiten das ständig neue eingestellt werden.
Mir wurde gesagt wie zufrieden man mit mir ist, ich habe Aufgaben bekomme wo ich mich in kürzester Zeit eingearbeitet habe weil eine Kollegin nicht mehr kam und dann ein solchen Arschtritt jawohl das ist richtig.

Ich muss jetzt an mich und das Baby denken.


Ich verstehe ihren Zorn, aber warum soll jetzt ein anderer Arbeitgeber dafür blechen? Ihrem Baby wird es egal sein, ob Sie weiterhin ALG bekommen oder nicht. Und wie stellen SIe sich das vor, Sie arbeiten und alle wissen,dass SIe nicht ehrlich waren? Was ist das denn für ein Arbeitklima?
Sie erhalten trotz ALGI Elterngeld, wenn es das ist, was Sie bewegt.


Hallo?! Also am besten, der Steuerzahler zahlt...Die Dame will ja arbeiten. Es gab bis jetzt keine Diskussion in Bezug Elternzeit etc. Wäre aber immer noch gesetzlich und NATÜRLICH moralisch vertretbar.

Wahnsinn. Das ist ein Rechtsforum.

Jemanden dann auf Hartz4 zu schicken, weil man eine arbeitsfähige Schwangere Frau aussortieren soll ist ASOZIAL! und moralisch verwerflich.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Vielleicht mal noch eine ganz andere Frage:

Für welche Stelle/Arbeit wurde denn der Vertrag unterschrieben?
Schließlich gibt es ja auch einige Bereiche in denen der AG bestimmte Vorkehrungen treffen muss, wenn eine Schwangere arbeitet bzw. Bereiche wo der Arzt sehr schnell ein Arbeitsverbot ausspricht, um eine Schädigung des Kindes zu verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
W1NN3R
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von W1NN3R):
Zitat (von wuddel):
Ich muss jetzt an mich und das Baby denken.


Naja das tust doch die ganze Zeit schon und so wie du hier rüber kommst, wundert es mich ehrlich gesagt auch nicht mehr, dass der alte Betrieb dich gekündigt hat.

-- Editiert von W1NN3R am 07.11.2016 09:19


Interessante Einstellung. Gesetzlich geschützt - aus guten Gründen. Und hier eine Meinung angeben, die gegen das Gesetz verstößt - und gleichzeitig diskriminierend ist. Kein Wunder, dass es in Deutschland so viele Vorschriften und Gesetze gibt.


Hä? Verstehe ich nicht und es gibt auch keine Meinung die gegen ein Gesetz verstoßen kann.

Sorry aber ich finde das einfach asozial dem Arbeitgeber gegenüber die Schwangerschaft absichtlich nicht mitzuteilen bzw. erst nach Abschluss des Vertrages zu nennen, damit der für einen schön blechen kann.

Es kann ja auch mal der Fall eintreten das der AG bereits eine Vertretung für eine Mitarbeiterin sucht die bald in Mutterschutz geht? Dann darf der sich ja direkt wieder eine neue Vertretung suchen gehen und das würde dann immer so weitergehen wenn jeder so drauf wäre.

Einerseits kann ich es ja auch verstehen, dass Sie angst hatte die Schwangerschaft dem neuen AG mitzuteilen, weil Sie so wahrscheinlich die Stelle nicht bekommen hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ wuddel

Rein rechtlich kann Ihnen tatsächlich nichts passieren. Die Kündigung ist vom Tisch. Und nach der neuen Rechtsprechung selbst eine Anfechtung des Arbeitsvertrages.

Worauf Sie Sich aber vermutlich einstellen müssen ist, dass Ihnen der AG und die Arbeitskollegen evtl. nicht wirklich wohlgesonnen und vielleicht auch sauer auf Sie sind. Letzten Endes wird nämlich eine Erwartungshaltung enttäuscht, die der AG und die Arbeitskollegen haben. Diese rechnen damit, dass eine neue ANin anfängt zu arbeiten, die das Team entweder dauerhaft oder zumindest für eine gewisse Zeit verstärkt. Sie sollten sich daher vorsichtshalber darauf einstellen, dass es kein angenehmes Arbeiten dort wird und im Rahmen einer worst case Betrachtung davon ausgehen, dass Sie in diesem Unternehmen keine Zukunft haben werden.

Inwieweit es unter diesen Prämissen sinnvoll ist, die Schwangerschaft nicht offen zu legen, müssen Sie selbst entscheiden. Es kann letzten Endes auch eine Belastung für Sie und Ihr Baby daraus hervorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ wuddel

Rein rechtlich kann Ihnen tatsächlich nichts passieren. Die Kündigung ist vom Tisch. Und nach der neuen Rechtsprechung selbst eine Anfechtung des Arbeitsvertrages.

Worauf Sie Sich aber vermutlich einstellen müssen ist, dass Ihnen der AG und die Arbeitskollegen evtl. nicht wirklich wohlgesonnen und vielleicht auch sauer auf Sie sind. Letzten Endes wird nämlich eine Erwartungshaltung enttäuscht, die der AG und die Arbeitskollegen haben. Diese rechnen damit, dass eine neue ANin anfängt zu arbeiten, die das Team entweder dauerhaft oder zumindest für eine gewisse Zeit verstärkt. Sie sollten sich daher vorsichtshalber darauf einstellen, dass es kein angenehmes Arbeiten dort wird und im Rahmen einer worst case Betrachtung davon ausgehen, dass Sie in diesem Unternehmen keine Zukunft haben werden.

Inwieweit es unter diesen Prämissen sinnvoll ist, die Schwangerschaft nicht offen zu legen, müssen Sie selbst entscheiden. Es kann letzten Endes auch eine Belastung für Sie und Ihr Baby daraus hervorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von W1NN3R):
Zitat (von asd1971):
Zitat (von W1NN3R):
Zitat (von wuddel):
Ich muss jetzt an mich und das Baby denken.


Naja das tust doch die ganze Zeit schon und so wie du hier rüber kommst, wundert es mich ehrlich gesagt auch nicht mehr, dass der alte Betrieb dich gekündigt hat.

-- Editiert von W1NN3R am 07.11.2016 09:19


Interessante Einstellung. Gesetzlich geschützt - aus guten Gründen. Und hier eine Meinung angeben, die gegen das Gesetz verstößt - und gleichzeitig diskriminierend ist. Kein Wunder, dass es in Deutschland so viele Vorschriften und Gesetze gibt.


Hä? Verstehe ich nicht und es gibt auch keine Meinung die gegen ein Gesetz verstoßen kann.

Sorry aber ich finde das einfach asozial dem Arbeitgeber gegenüber die Schwangerschaft absichtlich nicht mitzuteilen bzw. erst nach Abschluss des Vertrages zu nennen, damit der für einen schön blechen kann.

Es kann ja auch mal der Fall eintreten das der AG bereits eine Vertretung für eine Mitarbeiterin sucht die bald in Mutterschutz geht? Dann darf der sich ja direkt wieder eine neue Vertretung suchen gehen und das würde dann immer so weitergehen wenn jeder so drauf wäre.

Einerseits kann ich es ja auch verstehen, dass Sie angst hatte die Schwangerschaft dem neuen AG mitzuteilen, weil Sie so wahrscheinlich die Stelle nicht bekommen hätte.


Was ist daran asozial?!

Darf der Vermieter Fragen, ob ich Kinder plane? Durchaus, aber ich muss ihm nicht die Wahrheit sagen. Genauso mit Kleintieren etc. Es hat seinen Sinn, dass WIR geschützt sind durch das Gesetz.

Jetzt wird der guten Dame ein schlechte Gewissen eingeredet, nur weil sie schwanger ist. Denkt einfach vorher nach statt so einen Dünnschiess abzugeben.

Ich erkenne hier eine heftige Doppelmoral. Geht mal in Euch.

0x Hilfreiche Antwort

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