6 Wochen Krank,arbeiten,wieder Krank!!

28. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
andreunity
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 22x hilfreich)
6 Wochen Krank,arbeiten,wieder Krank!!

Hallo zusammen, in meinem bekanntenkreis trat vor kurzem folgendes Thema auf.

Ein Arbeitnehmer ist 6 Wochen am Stück Krankgeschrieben,lag im Krankenhaus für 3 Wochen und den Rest natürlich zu Hause.
Am ersten Tag nach den 6 Wochen will man wieder versuchen zu arbeiten, weil man sich wieder besser fühlt und keinen weiteren Krankenschein mehr bekommen hat.
So nach diesem ersten Tag und vier gearbeiteten Stunden,merkt der AN aber, oh es geht doch nicht,bin noch viel zu schlapp und die Kraft ist zu Ende.AN meldet sich ab und geht wieder zum Arzt und wird wieder Krankgeschrieben.
Meine Fragen sind nun.
1. Wird dann der volle Lohn vom AG weiter bezahlt oder springt die Krankenkasse ein.
2. Nach so einer langen und schweren Krankheit,wäre es ja sinnvoll, Erholungsurlaub einzureichen.Muss dieser genehmigt werden, wenn dies vorher nicht vereinbart war.
3. Zählt bei Lohnfortzahlung des AG auch Urlaub?? Also nimmt der AN direkt nach den 6 Wochen Erholungsurlaub muss AG LOhn weiterzahlen oder die Krankenkasse.


Danke für Aufklärung!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Frage 1: Die KK muß zahlen. Siehe dazu:
Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) ... Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

1.er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Zu Frage 2: Nach einer Erkrankung gilt für die Urlaubsbewilligung dasselbe wie zu gesunden Zeiten.

Zu Frage 3: Wenn man gesund ist, zahlt der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt. Ist man krank, zahlt die KK nach sechs Wochen.

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