Hallo ,
Habe mich angemeldet da ich ein paar Fragen zu meinem 450€ Job habe.
Ich arbeite im Einzelhandel 52 Std - 450€.
Es gibt auch Teilzeitkräfte bei uns (90-120 Std.) diese bekommen Weihnachtsgeld. , Urlaubsgeld , nachtzuschläge ( Öffnungszeiten bis 22 uhr) usw. Und an einem verkaufsoffenen Sonntag haben wir 5 Std. Geöffnet und sie bekommen 10 Std angerechnet.
Letzte Woche kam mein Abteilungsleiter und sagte mir der Arbeits Plan für November wäre fertig und er hätte mich auch wieder an dem Verkaufsoffene Sonntag eingetragen , ich sagte nur Ach schon wieder Ich ( wir hatten einen Verkaufsoffenen Sonntag im September den habe Ich auch gearbeitet)
Er meinte daraufhin nur ja Sie kosten mich nur 5 Std bei den anderen muss ich ja 10 Std anrechnen.
Habe mich jetzt mal umgehört und erfahren das das wohl nicht richtig wäre mir 5 Std anzurechen und den anderen 10std.
Auch soll es nicht richtig sein das die anderen wenn sie bis 22 Uhr arbeiten Nachtzuschläge bekommen und ich bekomme sie nicht.
Ich habe kein Problem damit am Sonntag zu arbeiten oder bis 22 Uhr , es geht mir darum das ich genau die selbe Arbiet mache wie die anderen und auch genauso viel Verantwortung tragen muss ( zB Warenrücknahmen)
Da wird kein Unterschied gemacht.
Danke
LG
450 € Job Frage
25. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 25. Oktober 2015 | 14:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
450 € Job Frage
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2015 | 14:41
Von
Status: Weiser (17423 Beiträge, 6484x hilfreich)
Zunächst solltest du deinen AV anschauen, es kann sein, dass da die Leistungen ausgeschlossen sind, von denen du sprichst.
Wenn es so ist, ist weiter zu fragen, ob es rechtens ist, einen 450-Euro-Jobber von den Leistungen ausszuschließen.
#2
Antwort vom 25. Oktober 2015 | 14:47
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
In meinem Vertrag steht der Verdienst 8,50€ und dahinter inkl. Anteilige Sonderzahlungen .
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2015 | 15:11
Von
Status: Weiser (17423 Beiträge, 6484x hilfreich)
/// ... Verdienst 8,50€ ... inkl. Anteilige Sonderzahlungen
Diese Klausel ist wohl nicht haltbar, die stehen Zulangen zu:
http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/1933_zuschlaege-fuer-minijobber-richtig-abrechnen/
Und jetzt?
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