400,- Stundenzahl/gehalt

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
400,- Stundenzahl/gehalt

Ein Verein hat ehrenamtliche Helfer (Rentner), die im und um das Vereinshaus/-gelände herum diverse Arbeiten ausführen. Als Dankeschön zahlt der Verein dafür eine Entschädigung, die auch ordentlich über die Bundesknappschaft versteuert/sozial. gemeldet wird.
Jetzt weiß ich, dass wir eine Arbeitsvertrag fertigen müssen, wie sieht es aber aus, müssen wir den Stundenlohn und die Anzahl der Stunden nennen oder dürfen wir auch sagen, es ist eine pauschale Zahlung?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/navNode.html__nnn=true

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ehrenamt, als solches auch anerkannt?

Dann wäre es mir doch ein Rätsel, warum Arbeitsverträge erstellt werden müssen.
Beim Ehrenamt gibt es Freibeträge und das vertragsfrei.

Mit Arbeitsvertrag dürfte es kein Ehrenamt mehr sein und wird steuerlich wie eben ein 400-Euro-Job gehändelt. Aber Vorsicht, damit werden Sie als Verein Arbeitgeber und dürfen die Nebenkosten tragen.

Nebenbei, wieso Arbeitsvertrag? Wer sagt denn, dass Sie solche fertigen müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo an beide,
ihr seid nicht in Vorständen von Vereinen tätig?;) Also es handelt sich hier um altgediente Mitglieder des Sportvereines, die diverse Arbeiten übernehmen (Rasen mähen, Umkleideräume putzen, Wände streichen usw.) - was halt so anfällt. Dafür möchte der Verein diese Mitglieder bezahlen und meldet sie auch ordentlich bei der Bundesknappschaft an (das andere Ehrenamtliche bezieht sich auf Übungsleiter-Aufwandspauschale-Freibetrag jetzt € 2.100,- im Jahr oder zusätzliche Möglichkeit von € 500,- im Jahr für Ehrenamtliche - kommt hier nicht in Frage, da die Helfer € 300,- pro Monat erhalten).

Die Minijob-Zentrale führt aus, was in den Arbeitsverträgen stehen muss und da fiel ich darüber, das Stundenanzahl angegeben sein muss. Und darum dreht sich das Problem. Die beiden machen, was so anfällt, mal mehr Stunden, mal weniger. Ich würde also aus den Arbeitsverträgen gerne die Stundenzahl rauslassen - also meine Frage: ist dies möglich?

PS: Ja, wir sind Arbeitgeber und führen auch ordentlich die Sozialversicherungsbeiträge/Steuern ab. Ich bin jetzt nur neu im Vorstand und überprüfe alles mögliche und stelle fest, das wird so gemacht, wie es immer schon gemacht wurde (also auch die Arbeitsverträge) und da fehlen so manche vorgeschriebene Passagen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... also: die tatsächliche leistung ist im grunde garnicht festzulegen und ihr wollt eine freundliche geste, dass diese leute nicht ganz umsonst schaffen. wenn die betroffenen das auch so sehen, gibt es eigentlich keinerlei probleme. dann würde ich die arbeit z.b. so bewerten, wie üblicherweise haushaltshilfen bezahlt werden (oder etwas darüber hinaus) und danach die stundenzahl festlegen - kontrollieren wird und will das doch eh niemand, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Blaubär49,
nein, natürlich kontrolliert das im gewissen Sinne niemand. Also die schreiben keine Stundenzettel oder so.
Ich verstehe dich jetzt so, dass ich schon verpflichtet bin, die Stundenzahl anzugeben - ob die dann tatsächlich gearbeitet wird oder nicht, spielt keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.652 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen