40-Std.-Woche

2. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)
40-Std.-Woche

Hallo,
bei uns (ein kirchliches Krankenhaus) wurde ab dem 01.03.06 für zunächst 1 Jahr die 40-Std.-Woche eingeführt (ohne Vergütungserhöhung), sowie Streichung des Urlaubsgeldes. Rechtliche Grundlage: Entscheidung der sog. Unterkommission Nord - also abweichende Regelung von den AVR § 1 Abs. 1 Anlage 5 und abweichend von dem kürzlich geschlossenem Komprommis für den öffentlichen Dienst in Hamburg (Arbeitszeit je nach Alter, Kinder - unter 40 Std. / Woche) - obwohl die Unterkommission keine wirtschaftliche Notlage, keine drohende Insolvenz festgestellt hat! Dies wurde schriftlich bestätigt! Die Entscheidung beruht lediglich auf der Konkurrenzsituation in Hamburg (!) und der Tatsache, dass das Haus in Ausbau investieren muss.
Inwiefern ist diese Regelung für den einzelnen Mitarbeiter verbindlich?
Würde man da juristisch gesehen Chancen haben, dieser Regelung entgegenzuwirken?
Gruß
Joanna

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Joanna, das kommt drauf an, was in diesen AVR konkret geregelt ist und es wäre schon ein ganz arger Zufall, wenn hier jemand den Text von genau dieser AVR vorliegen hätte (da das von Landeskirche zu Landeskirche unterschiedlich ist). Kirche ist ein recht kompliziertes Feld. Da kennt sich nicht mal jeder Arbeitsrechtsanwalt aus und in einem Laienforum dürfte da wohl schlecht was dazu zu klären sein.

Ansprechpartner dürfte die MAV sein, die in den kirchlichen Einrichtungen auch meist nicht solche umfangreichen Mitbestimmungsrechte hat wie die Betriebsräte in den 'normalen' Firmen.

MfG

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#2
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo, hier der Text AVR § 1:
§ 1 Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten

(1) Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter beträgt durchschnittlich 38,5 Stunden in der Woche. Der Berechnung des Durchschnitts der wöchentlichen Arbeitszeit ist in der Regel ein Zeitraum von 13 Wochen zugrunde zu legen. Durch Dienstvereinbarung kann ein Zeitraum von bis zu 52 Wochen zugrunde gelegt werden.

Die werktägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb der genannten Zeiträume im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Das ist alles - und dann hat man trotzdem diese 40-Std.-Woche-Regelung getroffen...

Gibt es Chancen, dagegen vorzugehen??
Gruß
Joanna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Leider weiß ich nicht wer oder was diese 'sog. Unterkommission Nord' ist und welche Entscheidungsbefugnisse die hat. Das bringt uns nicht weiter. Ich selber habe vor Jahren eine Klage gegen eine kirchliche Organisation angestrebt und bin - mit Anwalt! - gescheitert, weil die Kirche ihr eigenes Süppchen kocht und - da 'Tendenzbetrieb' - auch kochen darf. Da kommt man ziemlich schwer gegen an.
Das soll nicht bedeuten 'Vergiss es', sondern such dir einen Anwalt der sich wirklich mit der AVR und dem Thema Kirche auskennt.

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