36 Stundenwoche - Festlohn - Überstunden

10. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
lilasocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
36 Stundenwoche - Festlohn - Überstunden

Hallo,

folgendes:
Mein Arbeitsvertrag sieht eine 40 Stundenwoche bei einem Festlohn und flexibler Einteilung der Arbeitstage in der Woche vor.

Ab wann mache ich dann eigentlich Überstunden?

Dazu habe ich mir schon die Augen im Internet wund gelesen. Es gibt da wohl unterschiedliche Ansichten.

a) Überschreite ich die vereinbarte Wochenstundenzahl, die im Vertrag mit 40 Std. angegeben sind, mache ich Überstunden.

b) Dass erst Überstunden gutzuschreiben wären, wenn ich meine monatliche Durchschnittsstundenzahl von 174 Stunden überschritten werden.

Auch, verstehe ich diesen Bericht nicht:

http://www.123recht.net/40-Stunden-Woche-Was-bedeutet-das-fuer-mich-__a150152.html

Da steht ein Beispiel mit einer 40 Stunden-Woche. Es wurde dort die durchschnittliche Monatsstundenzahl berechnet. Und - jetzt kommt es: "Ein Arbeitnehmer arbeitet dann im Monat tatsächlich 174 Stunden." steht da.

Demnach müsste ich im Februar gezwungene Überstunden machen, da ich bei 20 AT und einer vertraglich vereinbarten 40 Stundenwoche das ja sonst nicht schaffe.
Überstunden dienen doch dazu, bei unvorhersehbaren Ereignissen den Erhalt des Betriebes sicherzustellen und nicht irgenwelchen Durchschnittsberechnungen hinterher zu laufen. Da würde er sich ja auf eine konkludente Anordnung der Überstunden berufen.

Und im Folgemonat März, mit 23 AT schaffe ich meine Wochenstundenzahl nicht, wenn ich bei 174 Stunden leisten soll und mir würden Minusstunden auf das AZK geschrieben. Das darf doch der AG laut Gesetz auch nicht. §615 BGB

Wozu dann überhaupt die Wochenstundenzahl im Vertrag? Da kann man doch gleich 174 Stunden vertraglich Festmachen.

Wer klärt mich bitte über diese Darstellung des Berichtes einmal auf? .... "Ein Arbeitnehmer arbeitet dann im Monat tatsächlich 174 Stunden." ....

Und natürlich, die Ursprungsfrage dazu, ab wann Überstunden gerechnet werden.

Habt lieben Dank

-- Editier von lilasocke am 10.10.2016 15:48

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Mein Arbeitsvertrag sieht eine 40 Stundenwoche ...

Sei froh drum, dass der AV sich auf Wochenstunden bezieht.
Überstunden sind ganz besondere - sie müssen ausdrücklich angeordnet sein (oder die Anordnung ergibt sich aus der Natur der Sache) und natürlich über die Arbeitspflicht lt. AV hinausgehen. Komplizierter wird die Sache noch dadurch, dass ihr offenbar flexible AZ habt. Hier sollte im AV oder TV etwas über Ausgleichszeiträume zu finden sein - die können sich auch auf 52 Wochen beziehen oder 26 Wochen.
Das reine Überschreiten der Wochenstundenzahl durch eigene Entscheidung führt nicht zu Überstunden, ggf. aber zu Plusstunden.

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#2
 Von 
lilasocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
...Das reine Überschreiten der Wochenstundenzahl durch eigene Entscheidung führt nicht zu Überstunden, ggf. aber zu Plusstunden...


Genau das ist der Knackpunkt. Ich entscheide nicht selber, sondern das AZK wird vom AG willkürlich mit Gutstunden bestückt, weil ich einfach für mehr als vertraglich vereinbarte Wochenstunden im Schichtplan eingeteilt werde.
Ebenso wird mein AZK einfach entlastet, indem ich in anderen Wochen einfach auf dem Schichtplan unter meinen vereinbarten Wochenstunden arbeiten soll.

Ein ewiges hin und her. Als ob es nicht schon reichen würde, dass man nicht jede Woche an den gleichen Tagen arbeitet.

Hier steht zum AZK nämlich etwas ganz anderes, als mein AG macht.

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/arbeitszeitkonto.htm

Und, um eine eigene Kontrolle über das AZK haben zu können, (ob die Stunden da auch überhaupt richtig berechnet werden) würde ich gerne auch dringend wissen wollen, ab wann denn nun tatsächlich Plusstunden/Gutstunden/Überstunden, wie auch immer, zählen.

a) Wöchentlich. Bei überschreiten der vereinbarte Wochenstundenzahl, die im Vertrag mit 40 Std. angegeben ist.

b) Monatlich. Dass erst Überstunden gut zuschreiben wären, wenn ich die monatliche Durchschnittsstundenzahl von 174 Stunden überschreite.

c) Täglich. 174 Stunden durchschn. Monatsstunden / 23 AT (März) = 7,5652 Std./Tag, wenn ich aber für 8 Std. eingeteilt werde.

Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar.

liebe Grüße

-- Editiert von lilasocke am 10.10.2016 19:52

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#3
 Von 
lilasocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so, ein Ausgleichszeitraum oder ein Stundenkonto ist mit keiner Silbe erwähnt. Im Vertrag steht nur: "...Die Arbeitszeit liegt im Ermessen des Arbeitgebers und kann nach Bedarf variiert werden.(...) Diese werden gesondert vergütet bzw. im Rahmen eines Freizeitausgleichs abgegolten. (...)Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung von XXX Euro brutto bei einer durchschnittlichen Leistung von 40 Arbeitsstunden pro Woche. (...) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträt zurzeit 40 Stunden bei einer Fünf-Tage Woche....

Hilft das weiter? Komisch im Vertrag finde ich die doppelte Angabe der Wochenstunden (einmal druchschnittlich und einmal regelmäßig..?..) und eine Beschreibung, die auf ein Arbeitszeitkonto schließen lässt, es aber nicht mit Worten benannt wurde.
Ich habe ein ganz komisches Gefühl bei diesem Vertrag. Der AG führt aber, wie oben schon beschrieben ein AZK und teilt dementsprechend die Schichtstunden auf.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von lilasocke):
Als ob es nicht schon reichen würde, dass man nicht jede Woche an den gleichen Tagen arbeitet.

Na das nennt sich dann eben Schichtdienst.
Zitat (von lilasocke):
Ich habe ein ganz komisches Gefühl bei diesem Vertrag. Der AG führt aber, wie oben schon beschrieben ein AZK und teilt dementsprechend die Schichtstunden auf.

Warum ein komisches Gefühl?
Entweder man kommt mit der Arbeit so zurecht, oder schaut sich nach was anderem um.

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#5
 Von 
lilasocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

@0815
Deine Zitate sind aus dem Sinn gerissen. Ich habe nichts gegen Schichtarbeit. - Wenn es vertraglich auch richtig formuliert ist.
Ärger und Streitigkeiten sollten von vornherein aus dem Weg geräumt werden. Daher gibt es Verträge, die möglichst alles darlegen, was - wie zu tun ist. Er schafft Rechtssicherheit.

Und was hast Du denn für eine Auffassung?
Wozu gibt es Recht und Gesetz? Damit die Arbeitgeber Ihre Angestellten wie Sklaven behandeln und machen können, wie es Ihnen beliebt?
Andere Länder mögen noch mittelalterliches Denken haben, aber ich bin froh, das wir hier in Deutschland nicht mehr in diesem Zeitalter leben.
Ich unterstütze Deine Denkweise nicht.

-- Editiert von lilasocke am 16.10.2016 10:31

-- Editiert von lilasocke am 16.10.2016 10:43

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