3 Tage krank

27. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sandra234
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)
3 Tage krank

Hallo,

ich weiß, das Thema gab es schon oft hier im Forum, aber trotzdem kapier ich die Antworten nicht. Vielleicht kann mir das doch mal einer erklären? Wäre so super.

Ich arbeite in einer Firma, die nicht tarifgebunden ist.

Eine Kollegin war vorige Woche beim Arzt.
Eigentlich wollte sie danach gleich zur Arbeit kommen. Leider war die Praxis so voll, dass sie erst nach dem mittag "fertig" war. Sie rief dann bei uns an und unser Chef war so kulant, ihr einen Tag Überstunden zu schreiben weil es sich nicht "gelohnt" hätte, hier noch zu erscheinen. Ihr Arzt hat sie übrigens nicht krank geschrieben für diesen einen Tag.

Meine Frage: gibt es nicht irgendwo diese Regelung, dass man ohne Attest 3 Tage im Jahr zu Hause bleiben kann wenn es einem mal wirklich dreckig geht oder wie in o.g. Fall sich der Arztbesuch so weit hinauszögert?

Ich hoffe Ihr wisst, was ich meine.
Ich denke aber, dass das im Ermessen des Chefs liegt oder?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Sandra

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VolkeR.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 18x hilfreich)

Deine Kollegin hätte sich, bevor sie zum Arzt ist, beim Arbeitgeber krank melden müssen. Anschließend muss sie spätestens nach 3 Werktagen dem AG eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Da sie aber nicht krank geschrieben wurde, hätte sie maximal 3 Tage ohne Attest zu Hause bleiben dürfen.

Wichtig ist immer, das man sich sich sofort am ersten Tag im Laufe des frühen Vormittags beim Arbeitgeber krank meldet!

18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sandra234
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

der Meinung waren wir eigentlich auch, dass sowas möglich ist.
Aber unser Chef ist der Meinung, dass unsere Firma so etwas nicht duldet.
Wenn das publik würde hier in unserem Betrieb, würde das ja jeder ausnutzen.

15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Dass man die ersten drei Tage ohne Krankenschein zu Hause bleiben kann ist keine offizielle Regelung: Wenn der Betrieb anderes vorschreibt, muss der KS u. U. bereits am ersten Tag eingeholt werden. Dass die Krankmeldung selbst (Anruf im Betrieb) sofort am ersten Arbeitstag bei Arbeitsbeginn erfolgen muss, dürfte jedem klar sein.

Was ich mich bei der Kollegin frage: Warum ist sie zum Arzt? War sie krank oder hatte sie einen Vorsorgetermin o. ä.? Wenn im Betrieb Gleitzeit möglich ist, dann müssen solche Arztbesuche auch meist in der Freizeit erfolgen. Bei akuter Erkrankung geht man natürlich während oder vor der Arbeit zum Arzt

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@hehe
Dass man die AU erst am vierten Tag einreichen muss, steht im Entgeltfortzahlungsgesetz. Allerdings kann der Betrieb die AU vom ersten Tag an verlangen.

@sandra
Es gibt da feine Unterschiede. Es gibt Notwendigkeiten, für die der AG den AN freistellen muss - die Frage ist, ob er sie oder ihn für diese Fehlzeit auch bezahlen muss: Behördengänge, Beerdigungen .... . Arztbesuche gehören zweifelfrei zu den privaten Erledigungen. Wenn der Betrieb Gleitzeit hat, bleibt ein Arztbesuch in aller Regel Privatsache (Ausgleich von Plusstunden), bei starrer Arbeiszeit kann das anders sein, denn hier hat der AN ja keinen Spielraum, seine Arbeitszeit zu gestalten.

>> § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird"). Das ist "ein weites Feld", weswegen in Tarifen oft auch ausdrücklich und abschließend festgelegt ist, was darunter fällt. Siehe z.B. § 29 TvöD.

Wenn jemand krank ist, ist er arbeitsunfähig, er oder sie wird dann jedoch so gestellt, wie wenn er gearbeitet hätte - i.d.R. für 6 Wochen >>> Entgeltfortzahlungsgesetz. 'Krank' ist man ganz oder gar nicht, wenn man von der stufenweisen Wiedereingliederung nach langer Krankheit absieht.

-- Editiert von blaubär49 am 27.01.2009 17:49

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#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Diese Regelung könnte vieleicht im Arbeitsvertrag oder in einer, was weiß ich,
Betriebsvereinbarung stehen, mehr nicht.
Wenn die Firma 3 Tage ( Krank sein ohne AU-Schein ) Kulanz anbietet, dann muß der AN aber auch Krank sein (!) und nicht nur etwas länger bei einem, vieleicht auch wichtigen, Arztbesuch im Warteraum sitzen.
Entweder es gibt die Regelung in der Firma oder es gibt sie nicht.


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#6
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

@ muran
Das ist keine Kulanz! Das ist Gesetz wie blaubär geschrieben hat.
Da gibt es nur die Einschränkungen durch Betriebsvereinbarung oder durch Einzelvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Bei besonderen Blaumach-Verdächtigen kann der AG auch frühzeitiger eine AU verlangen.

Die meisten Firmen haben die 3-Tage-Regelung weil es erfahrungsgemäß wirtschaftlicher ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sandra234
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ihr seid super!

Meine Kollegin hat für diesen Tag Plusstunden genommen (wir haben Gleitzeit).

Viele Grüße
Sandra

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go513252-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte gerne wissen, wenn die Firma die obengenannte 3 Tage Regelung hat, muss man am vierten Tag, wenn man nicht mehr krank ist und zur Arbeit geht den Schein unbedingt vorlegen?
Danke!

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