3 Abmahnungen am selben Tag erhalten

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mippy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
3 Abmahnungen am selben Tag erhalten

Hallo Leute,

ist das überhaupt rechtens?

Also folgender Sachverhalt. Ich bin Azubi im dritten Lehrjahr und habe heute von meinem Vorgesetzten drei Abmahnungen direkt ausgehändigt bekommen.

Erste Abmahnung: Vier betriebliche Verspätungen (insgesamt ca. 20 Minuten) und vier Fehlstunden in der Berufsschule wegen (Begründung: Stau / sehr langer Arbeitsweg zur Schule) im Jahr 2017

Zweite Abmahnung: Ein Tag im Mai an dem ich angeblich nicht in der Berufsschule gewesen bin, obwohl ich da war (NIEMAND hat mich nicht über den Missstand im Klassenbuch informiert, Mitschüler können meine Anwesenheit bestätigen)

Dritte Abmahnung: Drei verspätete Krankmeldungen im ganzen Jahr 2017, zwei davon während der Berufsschulzeit. Obwohl ich während der gesamten Ausbildung noch nie im Betrieb bescheid gesagt habe wenn ich während der Berufsschule krank wurde und das nie beanstandet wurde, wird mir jetzt plötzlich vorgehalten; es wäre ja ein Unding, dass die Personalabteilung erst mit Erhalt der Krankmeldung von meinem Fehlen in der Schule erfahren hat. Die dritte verspätete Meldung war ein Tag, an dem ich mich wegen Grippe nach ca. 4 Stunden Arbeitszeit bei meinem Vorgesetzten abgemeldet hab und erst am nächsten Morgen nach dem Arztbesuch ca. 30 Minuten nach regulärem Arbeitsbeginn bescheid geben konnte, wie lange ich noch krank sein werde.

Ich frage mich halt grade ob das wirklich so tragisch ist, dass man mich so kurz vor Abschluss meiner Ausbildung rauswerfen muss oder der Rauswurf tatsächlich verdient ist. Ich geb mir echt Mühe und bin wirklich weit davon entfernt ein fauler Arbeitsmuffel zu sein und habe einfach das Gefühl, dass hier krampfhaft nach Gründen gesucht wird, mich loszuwerden. Wenn ich mir mal so das Fehlverhalten und die Arbeitsmoral von anderen Azubis anschaue frag ich mich echt wie die es schaffen nicht gekündigt zu werden.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Es spielt keine Rolle, wie andere Azubis arbeiten. Es geht hier um dein Verhalten. Und ich frage mich, steht nichts im Ausbildungsvertrag, dass du dich melden musst, wenn du krank geschrieben wurdest? Das häufige zu spät kommen ist auch nicht in Ordnung. Es kann jedem mal passieren. Die zweite Abmahnung, da würde ich darauf verweisen, deinen Klassenlehrer anzurufen. Der kann das bezeugen, sonst würde das im Klassenbuch stehen, wenn du gefehlt hast. Ein langer Arbeitsweg ist kein Grund für eine Verspätung. Dann geht man früher los. Stau hingegen ist in Ordnung, dafür kannst du nichts.

Wende dich an deine zuständige Ausbilderin. Sie kann dir sicher weiterhelfen.

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#2
 Von 
Mippy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Es spielt keine Rolle, wie andere Azubis arbeiten. Es geht hier um dein Verhalten. Und ich frage mich, steht nichts im Ausbildungsvertrag, dass du dich melden musst, wenn du krank geschrieben wurdest? Das häufige zu spät kommen ist auch nicht in Ordnung. Es kann jedem mal passieren. Die zweite Abmahnung, da würde ich darauf verweisen, deinen Klassenlehrer anzurufen. Der kann das bezeugen, sonst würde das im Klassenbuch stehen, wenn du gefehlt hast. Ein langer Arbeitsweg ist kein Grund für eine Verspätung. Dann geht man früher los. Stau hingegen ist in Ordnung, dafür kannst du nichts.

Wende dich an deine zuständige Ausbilderin. Sie kann dir sicher weiterhelfen.


Naja, dass es keine Rolle spielt wie andere arbeiten ist ja klar. Ich fühl mich einfach nur ungerecht behandelt und total vor den Kopf gestoßen. Vor allem komplett ohne Vorwarnung. Nein, im Vertrag steht dazu nichts, und am Anfang der Ausbildung hieß es sogar mündlich, dass es eigentlich egal ist weil ich ja sowieso nicht eingeplant bin wenn ich Unterricht habe. Den entsprechenden Lehrer habe ich bereits kontaktiert, der sagt sinngemäß nur "dumm gelaufen" und er könne sich nicht erinnern was vor x Monaten mal mit irgendeinem seiner 100 Schüler war aber wenn er mich "übersehen" hat, dann tut es ihm sehr Leid. Und mein Ausbilder steht völlig auf der Seite seines Chefs, findet mein Fehlverhalten untragbar und kümmert sich seit kurzem nur noch um den neuen Azubi.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3764x hilfreich)

Zitat:
Erste Abmahnung: Vier betriebliche Verspätungen (insgesamt ca. 20 Minuten) und vier Fehlstunden in der Berufsschule wegen (Begründung: Stau / sehr langer Arbeitsweg zur Schule) im Jahr 2017


Absolut gerechtfertigt!

Zitat:
Zweite Abmahnung: Ein Tag im Mai an dem ich angeblich nicht in der Berufsschule gewesen bin, obwohl ich da war (NIEMAND hat mich nicht über den Missstand im Klassenbuch informiert, Mitschüler können meine Anwesenheit bestätigen)


Ist so gut wie erledigt, wenn deine Mitschüler und Lehrer das bestätigen können. Mitschüler allein wird problematisch.

Zitat:
Dritte Abmahnung: Drei verspätete Krankmeldungen im ganzen Jahr 2017, zwei davon während der Berufsschulzeit.


Für die Berufsschule muss der Betrieb dich freistellen. Fällst du dort aus, ist natürlich auch dem Betrieb Meldung zu machen.

Zitat:
Obwohl ich während der gesamten Ausbildung noch nie im Betrieb bescheid gesagt habe wenn ich während der Berufsschule krank wurde und das nie beanstandet wurde, wird mir jetzt plötzlich vorgehalten; es wäre ja ein Unding, dass die Personalabteilung erst mit Erhalt der Krankmeldung von meinem Fehlen in der Schule erfahren hat
.

Es konnte ja nie beanstandet werden, weil es bis dahin nicht aufgefallen ist.

Zitat:
Die dritte verspätete Meldung war ein Tag, an dem ich mich wegen Grippe nach ca. 4 Stunden Arbeitszeit bei meinem Vorgesetzten abgemeldet hab und erst am nächsten Morgen nach dem Arztbesuch ca. 30 Minuten nach regulärem Arbeitsbeginn bescheid geben konnte, wie lange ich noch krank sein werde.


Grundsätzlich gerechtfertigt, aber etwas kleinlich. Eine Abmahnung dient jedoch als Erziehungsmittel: Dir soll und muss klargemacht werden, welches Verhalten falsch ist und wie du dich korrekt verhältst.



Abschließend: Die Abmahnung sind eine Sache, interessant wird es, wenn es zur Kündigung kommt, die auf diesen Abmahnungen begründet werden soll.

Falls man dir kündigt (was nur fristlos und unter Angabe der Gründe möglich ist), wende dich an die zuständige Kammer und beantrage eine sog. "Schlichtung". Das ist eine vorinstanzliche Einigungsstelle bei Kündigungen in der Ausbildung.

-- Editiert von HeHe am 12.09.2017 16:02

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat:
Die dritte verspätete Meldung war ein Tag, an dem ich mich wegen Grippe nach ca. 4 Stunden Arbeitszeit bei meinem Vorgesetzten abgemeldet hab und erst am nächsten Morgen nach dem Arztbesuch ca. 30 Minuten nach regulärem Arbeitsbeginn bescheid geben konnte, wie lange ich noch krank sein werde.


Ich vermute, man wollte Ihnen nahe bringen, daß Sie ebenso gut hätten am gleichen Tag noch zum Arzt gehen können - eine Erkältung ist ja normalerweise nicht an einem Tag "gegessen". Also "konnte" ist da relativ zu sehen...

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2375x hilfreich)

Zitat (von Mippy):
Obwohl ich während der gesamten Ausbildung noch nie im Betrieb bescheid gesagt habe wenn ich während der Berufsschule krank wurde und das nie beanstandet wurde, wird mir jetzt plötzlich vorgehalten; es wäre ja ein Unding, dass die Personalabteilung erst mit Erhalt der Krankmeldung von meinem Fehlen in der Schule erfahren hat.

Der Betrieb zahlt ja auch die Ausbildungsvergütung für die Schultage, und selbstverständlich ist es die Pflicht das hier der Betrieb die Krankmeldung erhält. Das ist ein Schaden für die Firma schließlich bezahlt der Betrieb auch die Umlage nicht umsonst.
Zitat (von Mippy):
Erste Abmahnung: Vier betriebliche Verspätungen (insgesamt ca. 20 Minuten) und vier Fehlstunden in der Berufsschule wegen (Begründung: Stau / sehr langer Arbeitsweg zur Schule) im Jahr 2017

Zeit kann man planen, eben früher losfahren.
Zitat (von Mippy):
Ich geb mir echt Mühe und bin wirklich weit davon entfernt ein fauler Arbeitsmuffel zu sein und habe einfach das Gefühl, dass hier krampfhaft nach Gründen gesucht wird, mich loszuwerden.

Es sind natürlich doch einige Dinge was gegen eine Moral spricht:
Zitat (von Mippy):
Ich frage mich halt grade ob das wirklich so tragisch ist, dass man mich so kurz vor Abschluss meiner Ausbildung rauswerfen muss oder der Rauswurf tatsächlich verdient ist.

Gewiss unglücklich das vermutlich jetzt zu Begin der Ausbildungsjahre eben wieder die Gespräche zwischen Berufsschule und Ausbilder stattfinden, und da die Versäumnisse aufkommen, andere Berufsschulen informieren den Betrieb schon beim ersten Fehltag sofort.
Zitat (von Mippy):
Den entsprechenden Lehrer habe ich bereits kontaktiert, der sagt sinngemäß nur "dumm gelaufen" und er könne sich nicht erinnern was vor x Monaten mal mit irgendeinem seiner 100 Schüler war aber wenn er mich "übersehen" hat, dann tut es ihm sehr Leid.

Ist auch fast unrealistisch das ein Lehrer wohl den Haken ausgerechnet bei einem Schüler vergisst. die macht man am Anfang der Stunde von jedem Fach in der Regel (kann vielleicht sein das dies von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt wird), dann müsste es andere Lehrer vielleicht bestätigen können oder eben nicht.

Zitat (von HeHe):
Falls man dir kündigt (was nur fristlos und unter Angabe der Gründe möglich ist), wende dich an die zuständige Kammer und beantrage eine sog. "Schlichtung". Das ist eine vorinstanzliche Einigungsstelle bei Kündigungen in der Ausbildung.

Das dürfte die Vorbereitung für eine Kündigung zusammen mit der Kammer sein, fristlos wird wohl kaum gekündigt werden. Jedoch werden die Abmahnungen vermutlich der Kammer oder Innung vorgelegt werden, um so mangelnde Mitwirkung an der Ausbildung heraus zu leiten.
Bisher war es ein Schuss vor den Bug, für den Rest der Ausbildung sollte man sich genau überlegen wie man sich einrichtet, also Pünktlich, lieber 10 min zu früh im Betrieb / Schule, Krankmeldungen unverzüglich einreichen, und Fehltage in der Schule vermeiden.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3764x hilfreich)

Zitat:
fristlos wird wohl kaum gekündigt werden.


Doch: Das ist nach BBiG die einzige Möglichkeit.

Wenn der Azubi nach Erhalt der Kündigung (innerhalb 3 Wochen!) eine Schlichtung beantragt, hat er u. U. die Chance, dass man sich in dieser Einigungsverhandlung auf einen Aufhebungsvertrag einigen kann, der eine Teilnahme an der Prüfung noch zulässt.

In der Ausbildung sind an die Kündigung durch den Betriebe strenge Maßstäbe gesetzt. Wenn der Azubi es ab sofort schafft, sich tadellos zu verhalten, wird sich auf diesen Abmahnungen keine Kündigung begründen lassen.
Sich (auch in Berufsschulzeiten) bei Krankheit unverzüglich zum üblichen Arbeitsbeginn krank zu melden und ggfs. die Krankschreibung vom Arzt rechzeitig einzureichen, dürfte zu schaffen sein.

1x Hilfreiche Antwort

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