Überstunden-Tachoscheiben

9. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Überstunden-Tachoscheiben

Ich erhalte nach dem ich auf dem Hof komme( LKW-Fahrer), die Betriebsbedingte Kündigung, mit der sofortiger Freistellung für 4 Wochen.Hintergrund war, dass ich mich im Betrieb für Bezahlung der Überstunden und Nachtschichtzuschläge eingesetzt habe. Nach einer kurzen aber deutlichen Warnung, durch den 2.Chef, ich soll mich nicht zum Sprecher der Kollegen machen, sonst wäre ich nicht mehr lange da, kam es dann wie es kommen mußte.
Da ich meine Überstunden und Nachtstunden nur schwer beweisen kann, habe ich dem unverschlossenen Schrank in unserem Aufenthaltsraum, der für alle jederzeit zugänglich ist, meine dort abgelegten Fahrtenschreiberscheiben an mich genommen. Diese habe ich bei der Klage als Beweismittel angeben.Im Schrank liegen alle Scheiben bunt durcheinander, ich hatte meine aber vorsorglich schon an eine bestimmte Stelle gelegt, um Sie im Fall der Fälle schnell an mich zu nehmen.Es sind bei weitem nicht alle Scheiben, nur ein geringer Teil(150)Eine Anfrage zum Nachweis meiner Stunden im Februar ist der AG nicht nachgekommen.Meine Frage wäre nun, kann man mir zum Vorwurf machen, dass ich diese Scheiben an mich genommen habe oder zurückbehalten habe?

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

so genau weiß ich das nicht.

Der AG weiß schon, dass du die Scheiben an dich genommen hast? Wenn nicht, würde ich die alle kopieren! :???:

Müssten noch viel, viel mehr Lkw-Fahrer sich wehren!!!! Zu ihrer eigenen Sicherheit, und die der Anderen!

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Würde die sowieso kopieren, am besten die Kopien von einer unabhängigen Person unterschreiben lassen.
Wenn es nicht allzuviele Kopien sind, macht das auch die Krankenkasse gratis.

Gab es eine Pflicht die Scheiben genau dort einzulagern ?

Bin jetzt wohl nicht sicher, ob das Entwenden der Scheiben ein Delikt darstellt, welches Ungemach verursachen könnte.

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#3
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Die gesamten Scheiben wurden immer dort in den Schrank gelegt, aber es war auch ein heiloses durcheinander im Schrank.Auch hätte mein Chef auf jeden Fall ein Problem gehabt bei einer Kontrolle, da an den meisten Tagen immer über 10 h gearbeitet wurde.Leider mußte ich davon ausgehen, das er die Scheiben unterschlägt wenn es drauf an kommt, wie bei meinem Kollegen der auch gekündigt wurde und er sagte, er hätte keine mehr.Die an sich waren mein Eigentum, da ich Sie mir selber gekauft hatte, weil meistens keine da waren.Ich habe mich jetzt geweigert diese den AG raus zu geben, da er schon nachweislich das Verbandbuch und den Tourplan im Rahmen eines Arbeitsunfalles und der folgenden Untersuchungen Unterschlagen bzw. gefälscht hatte und ich somit davon ausgehen muss, das er Sie unterschlägt oder aber verfälscht.Es geht immerhin um 882 Überstunden.

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#4
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Richtig so.

Solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt.

Interessant wäre ja auch der Kündigungsgrund.

Kündigungsschutzklage auch gleich einreichen, auch wenn Du da wohl kaum noch arbeiten möchtest.

Danach nach Kanada auswandern, wo man viele LKW Fahrer sucht. :grins:

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#5
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Kündigungsgrund war das eine Tour weg gefallen sein soll, die es aber heute immer noch gibt,also Betriebsbedingte Kündigung.
Das man unter dem Schutz der Gesetze steht, wenn man Mißstände bekannt macht,ist doch ein Witz.Wenn ich jetzt meine Nacht und Überstunden, mit Hilfe eines Anwalts Einklage,da mein AG mit seinem Anwaltsteam antritt,bekomme vielleicht 1000.- € Nachgezahlt, die dann für den Anwalt drauf gehen.Somit kann ich mir die Klage eigentlich sparen, dabei ist der AG doch verpflichtet Überstunden oder Nachtschichtzuschläge zu zahlen oder einen entsprechenden Ausgleich an Freizeit zu gewähren.Warum muss ich jetzt noch oder der Staat ( Bei PKH)für die Klage bezahlen, die der AG verursacht hat?

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#6
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Im Gütetermin und der ersten Instanz brauchst Du keinen Anwalt.

Wenn nachweislich die Tour noch besteht kann man doch auch gegen die Kündigung angehen.

Also Kündigungsschutzklage einreichen (3-wöchige Frist einhalten). Fällige Beträge einfordern.

Schon wird der AG zusehen, daß es zu einer gütlichen Einigung vor Gericht kommt, da die Anwälte die Firma ja auch Geld kosten.

Jeder trägt seine Anwaltskosten selber. Wenn Du also keinen brauchst kostet es Dich auch nichts.

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