200 anerkannte Überstunden und 4 Wochen K.-frist

24. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go377701-95
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
200 anerkannte Überstunden und 4 Wochen K.-frist

Guten Morgen,

ich arbeite seit über 10 Jahren in einem Metallbauunternehmen mit folgenden Überstunden- Urlaubs- und Kündigungsregelungen :
1.) Es sind 200 Überstunden auf ein Überstundenkonto "einzuzahlen". Vorher werden keine Überstunden ausgezahlt.
2.) Das Überstundenkonto wird auf dem Lohnzettel mit ausgewiesen und die Stempelzeiten als Nachweis der Erhöhung oder Minderung des Überstudenkontos mitgeschickt
3.) Wenn das Überstundenkonto mit 200 Stunden gefüllt ist, wird jede weitere Überstunde mit 25% ausgezahlt. Ist so auch dem Lohnzettel zu entnehmen.
4.) Es gibt 28 Urlaubstage pro Jahr. Bisher keinen Urlaub aus dem jetzigen Jahr genommen. Stand jetzt laut Personalbüro 28 Urlaubstage.
5.) Die Kündigungsfrist ist die gesetzliche Frist. Keine Verlängerung, wenn der AG eine längere Frist hat.

Folgende Problematiken / Fragen:
a.) Die 200 Überstunden sind zu einer Zeit entstanden, als ich noch einen geringen Lohn bekam. Werden die Überstunden mit dem Stundenlohn ausgezahlt zu dem sie eingezahlt wurden, oder zum aktuellen Stundenlohn der Inanspruchnahme? Das Personalbüro sagt zum Wert der Einzahlung.
b.) Habe ich bei Auszahlung Anspruch auf die 25% Mehrvergütung für erbrachte Überstunden? Personalbüro sagt "nein"
c.) Ich habe zum 1.9 eine neue Stelle gefunden. Der Juli hat 22 Arbeitstage, der August 23 Arbeitstage = 55 Arbeitstage bis zur Aufnahme der neuen Arbeitsstelle.
55 Arbeitstage
- 25 Arbeitstage Überstunden (200 Überstunden zu 8 Stunden pro Tag)
- 28 Arbeitstage Urlaub
= Rest 2 Arbeitstage
Kann ich Am Ende des Tages vom 3. Juli zum 31. August kündigen (53 Arbeitstage) und sofort gehen und muss nicht wiederkommen? Oder muss ich den Urlaub auf 8/12 aufteilen und dadurch meinen letzten Arbeitstag berechnen?
d.) Wenn ich gehe, will ich gehen und nicht wiederkommen. Kann der Chef mir diesen Schritt verweigern und die Urlaubstage und die Überstunden auszahlen?

Für Tipps wäre ich dankbar.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die Kündigungsfrist ist die gesetzliche Frist. Nun, dann beträgt sie 4 Monate und nicht 4 Wochen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Kündigungsfrist ist die gesetzliche Frist. Nun, dann beträgt sie 4 Monate und nicht 4 Wochen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html


Im Link steht klipp und klar 4 Wochen. Wie kommst du auf 4 Monate?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Stimmt, Absatz 2 gilt nur für den Arbeitgeber. Das hatte ich überlesen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von go377701-95):
Wenn ich gehe, will ich gehen und nicht wiederkommen. Kann der Chef mir diesen Schritt verweigern und die Urlaubstage und die Überstunden auszahlen?

Ja das kann er, wenn die Gewährung des Urlaubs aus dringenden betrieblichen Interessen nicht möglich ist. Es dürfte ein Leichtes sein bei einer kurzfristigen Kündigung entsprechend zu argumentieren (Suche eines Nachfolgers, Einarbeitung). Aber selbst wenn er den Urlaub unberechtigt verweigert müsstest Du vor Urlaubsantritt vor dem Arbeitsgericht klagen, und bis das entschieden ist dürfte die Kündigungsfrist locker abgelaufen sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen