20 h in der Woche

23. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go500288-2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
20 h in der Woche

Hallo!

Ich habe eine Frage.
Wenn man einen "20H in der Woche Vertrag" hat, darf man dann seine Stunden in den vier Wochen eines Monats unterschiedlich aufteilen. Beispielsweise in der ersten Woche 36 Stunden und in der anderen nur 10 als Beispiel?

Liebe Grüße!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Darf man grundsätzlich schon.

Kommt halt darauf an, was genau zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// .... darf man dann seine Stunden ....
Kommt drauf an, wer dieser 'man' sein soll - du darfst nach eigenem Gusto nicht ohne weiteres.
Hier greift das Direktionsrecht des AG; er bestimmt, wann, wo und wie du deine Arbeitsleistung einzubringen hast.
Dann gibt es aber die Gepflogenheiten im Betrieb, ob es Gleit- und Kernzeiten gibt, wie es allgemein gehalten wird mit dem Kommen und Gehen und den Zeitnachweisen.
Und natürlich dein AV: Was steht dort zur Verteilung der AZ? Wenn dort von durchschnittlicher Wochenarbeitszeit die Rede ist, magst du recht haben - dann kann es Mal mehr, Mal weniger sein. Der Schnitt muss passen. Für den Schnitt können 13/26/52 Wochen gelten.

Und übrigens: Der Monat ist mitnichten mit 4 Wochen gleichzusetzen.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Grundsätzlich gilt bei Arbeitsverträgen schon die vereinbarte Zeit. Viele Arbeitnehmer verzichten ja auf Gehalt und arbeiten in Teilzeit, weil sie andere Pläne mit ihrer Zeit haben. Es ist natürlich sinnvoll, so etwas dann auch vertraglich festzuhalten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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