Hallo zusammen,
ich werde demnächst meine Diplomarbeit in einem Unternehmen schreiben. Der Vertrag sieht weder Bezahlung noch Anwesenheitspflicht vor und ich habe mit meinem Betreuer ausgehandelt, dass ich über einen zweiten Vertrag ein wenig Geld verdienen kann.
Heute hat die Personalabteilung dann gesagt, dass dies gegen Sozialversicherungsrecht verstossen würde. Stimmt das? Gibt es rechtlich die Möglichkeit, den zweiten Vertrag als Zusatz zum Diplomandenvertrag anzusehen?`
Herzlichen Dank schon mal für Ihre Hilfe
Joachim
2 Verträge von einem Arbeitgeber
26. März 2008
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Frage vom 26. März 2008 | 10:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Verträge von einem Arbeitgeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 26. März 2008 | 10:44
Von
Status: Lehrling (1229 Beiträge, 131x hilfreich)
Heute hat die Personalabteilung dann gesagt, dass dies gegen Sozialversicherungsrecht verstossen würde.
Das ist Unsinn, weil Sie gem. Art 12 GG soviel arbeiten können wie sie wollen. Das einzige was Ihnen blühen könnte wäre eine volle versicherungspflich wie jeder AG auch.
Und jetzt?
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