Sorry, diese Annahme habe ich vergessen:
AN ist ja arbeitslos und hat die Kündigungsschutzklage eingereicht und sie ist am laufen - Kammergericht
Wenn man sich bewirbt, ist man arbeitslos oder noch bei der Firma angestellt?
Im Lebenslauf darf man die Zeit der KÜKlage als beschäftigt eintragen,
eigentlich doch nicht /oder
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2. Teil Kündigungsschutzklage
17. November 2010
Thema abonnieren
Frage vom 17. November 2010 | 14:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Teil Kündigungsschutzklage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. November 2010 | 15:01
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Wenn man sich bewirbt, ist man arbeitslos oder noch bei der Firma angestellt?
So lange der Streitfall nicht geklärt ist, ist man arbeitslos bzw. arbeitssuchend (klingt angeblich besser im Bewerbungsschreiben).
quote:
Im Lebenslauf darf man die Zeit der KÜKlage als beschäftigt eintragen,
eigentlich doch nicht /oder
Während oder nach Ende der Küschutzklage?
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