2. Teil Kündigungsschutzklage

17. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
mellil2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Teil Kündigungsschutzklage

Sorry, diese Annahme habe ich vergessen:

AN ist ja arbeitslos und hat die Kündigungsschutzklage eingereicht und sie ist am laufen - Kammergericht

Wenn man sich bewirbt, ist man arbeitslos oder noch bei der Firma angestellt?

Im Lebenslauf darf man die Zeit der KÜKlage als beschäftigt eintragen,
eigentlich doch nicht /oder

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wenn man sich bewirbt, ist man arbeitslos oder noch bei der Firma angestellt?


So lange der Streitfall nicht geklärt ist, ist man arbeitslos bzw. arbeitssuchend (klingt angeblich besser im Bewerbungsschreiben).

quote:
Im Lebenslauf darf man die Zeit der KÜKlage als beschäftigt eintragen,
eigentlich doch nicht /oder


Während oder nach Ende der Küschutzklage?

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