Ich soll ab nächsten Monat in ein Callcenter versetzt werden. Arbeitszeit dort 9.00-18.00 Uhr. Bis jetzt habe ich bei meiner alten Tätigkeit von 6.00-22.00 Uhr Wechselschicht gearbeitet.
Meine Frau hat in etwa dieselbe Arbeitszeit und wir konnten uns
immer abwechseln mit der Betreuung der Kinder.(10 und 11 Jahre)
Nun geht das nicht mehr,die Kinder "hängen" aller 14 Tage in der Luft. Hort geht nur bis zur 4. Klasse.Bedeutet von Mittag bis abends 19.00 Uhr kein Elternteil zu Hause.
Gibt es da Regelungen bei Kinder unter 12 Jahren?
Ich muß dazuschreiben das hauptsächlich Leute mit Kindern ausgesucht wurden,die ohne Kinder dürfen bleiben,sehr eigenartig. Ein Schelm der bösartiges dabei denkt oder doch Mobbing,um Leute loszuwerden?
-- Editiert von nolan am 03.08.2008 17:12:51
Änderung meiner Tätigkeit und meiner Arbeitszeit
3. August 2008
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Frage vom 3. August 2008 | 17:09
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung meiner Tätigkeit und meiner Arbeitszeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 3. August 2008 | 19:10
Von
Status: Lehrling (1677 Beiträge, 256x hilfreich)
Hallo,
da gibt es zum einen die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen.
Hat über längere Zeiten ein Arbeitszeitenmodell bestanden, kann der AG es nicht einfach so kraft seines Weisungsrechtes ändern, denn es hat sich sozusagen mit dem Arbeitsvertrag so konkretisiert.
Ein modern ausgestattetes Callcenter mit Software für Personal-Einsatzplanung könnte da locker den Arbeitnehmern entgegenkommen.
Eine nach dem Arbeitnehmergleichstellungsgesetz vorliegende Diskrimierung von Familien müsste nachgewiesen werden.
Wenn Gespräche mit der Firma fruchtlos bleiben sollten ein Anwalt eingeschaltet, der sich die Regelungen in den Verträgen ansehen kann.
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