14 tage Kündigungsfrist

13. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
maklaus
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
14 tage Kündigungsfrist

Ich habe bei einer Firma ein 3 Monatsvertrag gekriegt, mit einer
Klausel- 14 Tage Kündigungsrecht. Nun habe ich 13 Tage abgeabeitet und am 14 Tag eine Kündigung eingereicht,obwohl ich an dem letzten Tag noch arbeiten mußte.
Jetzt ist die Frage habe ich irgendwelche Konsequenzen von meinem Arbeitgeber zu erwarten, weil der ziemlich sauer auf mich war ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lexi968
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

14 Tage Kündigungsfrist dürfte bedeuten, du musst 14 Tage vorher kündigen.

Die Kündiung wirkt also erst in 14 Tagen.

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#2
 Von 
maklaus
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

bist du dir sicher ? daß heist fristlose kündigung -von heute auf morgen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Wenn Du am 01.08. angefangen hast und heute (13.08.) die Kündigung abgegeben hast, dann ist Dein letzter Arbeitstag der 27.08.

Dass Dein Chef jetzt total sauer auf Dich ist, weil Du die vertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten hast, kann ich verstehen.

Er kann im Prinzip Schadenersatzansprüche geltend machen. Ob er das wirklich macht, ist eine andere Sache.

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#4
 Von 
maklaus
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

es bleibt jedoch jedem recht auf eine außerordentliche Kündigung und zwar von heute auf morgen.

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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
es bleibt jedoch jedem recht auf eine außerordentliche Kündigung und zwar von heute auf morgen.


Hierfuer muessen aber auch ausreichende Gruende vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhaeltnisses nach objektiver Abwaegung der Interessen beider Vertragsparteien unzumutbar machen. Die Huerden hierfuer liegen ziemlich hoch. Ein boeses Wort des AG reicht da i.d.R. noch lange nicht, ein taetlicher Angriff hingegen schon.

Gruss
CAM

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

es bleibt jedoch jedem recht auf eine außerordentliche Kündigung und zwar von heute auf morgen.

Dann muss aber auch ein wichtiger Grund dafür vorliegen. So einen Grund hast Du hier nicht genannt.

Aus einem anderen Thread von Dir weiß ich, dass Du wegen eines neuen Jobs gekündigt hast. Das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Da der neue Job erst am 01.09. beginnt, verstehe ich ohnehin nicht, warum Du fristlos gekündigt hast.

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#7
 Von 
maklaus
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt ich ging ins büro ,habe meiner Chefin diese Kündigung vorgelegt. Sie bat den Chef ins Büro und dann fragte sie ihn ob das so kurzfristig geht -er hat es bestätigt.
Außerdem wie ich micht errienere sagte die Personalchefin ,das ich innerhalb von 14 Tagen den Vertrag fristlos kündigen kann- was ich auch getan habe.
Ich meine ,wenn ich was falsch gemacht hätte, würden sie mich darauf hinweisen.
Aus welchem Grund sollte ich die 4 Wöchige Kündigungsfrist einhalten, wenn ich in der Probezeit war und einen Zeitvertrag hatte.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Sie bat den Chef ins Büro und dann fragte sie ihn ob das so kurzfristig geht -er hat es bestätigt.

Wenn der Chef einverstanden ist, dann braucht man die Kündigungsfrist nicht einhalten.

Außerdem wie ich micht errienere sagte die Personalchefin ,das ich innerhalb von 14 Tagen den Vertrag fristlos kündigen kann- was ich auch getan habe.

Dass so etwas vertraglich festgehalten wird, wäre sehr ungewöhnlich. Die mündliche Aussage wird man im Zweifel kaum beweisen können. Alos gilt die 14-tägige Kündigungsfrist.

Ich meine ,wenn ich was falsch gemacht hätte, würden sie mich darauf hinweisen.

Nicht unbedingt. Sie haben sich ja auf die fristlose Kündigung eingelassen. Daher hast Du auch kein Problem. Dein Chef hat sich wohl überlegt, dass er sowieso nichts davon hat, wenn er auf Einhaltung der Kündigungsfrist besteht.

Aus welchem Grund sollte ich die 4 Wöchige Kündigungsfrist einhalten, wenn ich in der Probezeit war und einen Zeitvertrag hatte.

Wer hat etwas von 4 Wochen geschrieben? Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 14 Tage. Und das war wohl auch im Arbeitsvertrag vereinbart.

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