Hallo , ich wurde am 23.11 fristlos gekündigt. Am 24.11 war mein letztes Gehalt und auch ein 13 Gehalt auf mein Konto.
Die jährliche Zuwendung wurde voll versteuert.
Pünktlich zum heiligen Abend wurde mir nun eine Abrechnung geschickt .
jähl. Zuwendung 2469,93 Euro
Abzüge Steuern, Krankenkasse u.s.w 916.65 Euro ergibt dann eine
Rückforderung von 1408.75 Euro
Ich war über 30 Jahre bei der deutschen Bahn angestellt.
Ich kann in den Tarifvertrag der deutschen Bahn nur finden das es ein 13 Monatsgehalt ist. In meinen Arbeitsvertrag steht dazu nichts.
Müsste ich nicht Anteilig das 13 Jahresgehalt ( auf der Abrechnung steht jährl. Zuwendung) bekommen? Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
-- Editiert fb264626-68 am 24.12.2012 22:07
-- Editiert fb264626-68 am 24.12.2012 23:58
13 Monatsgehalt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
wenn es einen Tarifvertrag gibt, in dem ein Anspruch auf dieses 13. Monatsgehalt geregelt ist,
wird es auch Regelungen dazu geben, wann ein anteiliger oder gar kein Anspruch bestehen dürfte,
sowie auch zu evtl. Rückzahlungsverpflichtungen
da wäre der genaue Wortlaut nötig, um näheres sagen zu können
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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
da steht nur Jahressonderzahlung 100 % oder sehe ich was falsch ?
http://www.boeckler.de/pdf/ta_2012_stb_deutsche_bahn_ag_2011.pdf
-- Editiert fb264626-68 am 25.12.2012 02:25
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
na ja, das ist ja nicht der wörtliche Tarifvertrag, sondern nur eine tabellarische, verkürzte Zusammenfassung
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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
... in aller Regel wird sich im TV die Bestimmung finden, dass das 13. Gehalt an ein ungekündigtes AV gekoppelt ist. Also nachlesen ...
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Sie könnten den Arbeitgeber auffordern, Ihnen mitzuteilen auf welcher Rechtsgrundlage genau seine Forderung beruht oder auch beim Personalrat den Tarifvertrag einsehen.
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