13 Jahre ohne Arbeitsvertrag - Rechte?

23. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Cazzydevil
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
13 Jahre ohne Arbeitsvertrag - Rechte?

Hallo zusammen!
Es besteht seit 13 Jahren ein Arbeitsverhältnis, auf geringfügiger Basis. Es wurde nie ein Arbeitsvertag geschlossen, es kam immer was dazwischen, wohl aber eher unabsichtig.

Nun zeichnet sich ab, das AN den Arbeitsplatz verlieren wird, durch Umstrukturierung soll eine "besser ausgebildete Person" den Arbeitsplatz übernehmen.

Es handelt sich dabei übrigens um eine grosse, wohltätige Organisation.

Gibt es irgendwelche Rechte für den AN nach 13 Jahren? Evtl. so eine Art Gewonheitsrecht?

Viele Danke für die Antworten
Nicky

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Was meinst du mit "Gewohnheitsrecht"?

Auf den Kuendigungsschutz (sofern vorhanden, wie gross ist der Betrieb?) und auch auf die gesetzlichen Mindestkuendigungsfristen hat es keinen Einfluss, ob nun ein schriftlicher oder ein muendlicher Arbeitsvertrag besteht.

Die gesetzliche Mindestkuendigungsfrist betraegt in deinem Fall 5 Monate zum Monatsende fuer den Arbeitgeber und 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende fuer eine Kuendigung durch den Arbeitnehmer. Sollte ein Tarifvertrag anzuwenden sein, dann koennte dieser auch kuerzere Kuendigungsfristen vorsehen. Das ist aber recht selten.

Gruss
CAM

-- Editiert von CAM am 23.03.2007 10:04:43

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#2
 Von 
Cazzydevil
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo CAM!
Danke für die Antwort. Mit "Gewohnheitsrecht" meinte ich, dass ein Vertrag, wenn auch mündlich, zustande gekommen ist. Ist er ja, wie du sagtest. Ist eine Kündigung den einfach, fristgerecht, möglich? Kann man ohne Grund jemanden nach 13 Jahren kündigen? Danke für die Antwort!
LG Nicky

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cazzydevil
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

gerne bekomme ich auch Antworten von den anderen Spezis. LG und Danke Nicky;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ein mündlicher Arbeitsvertrag kommt sehr schnell zustand, im Regelfall spätestens mit dem ersten Arbeitstag.

Dann gelten auch sämtliche arbeitsrechtlichen Vorschriften. Auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat man einen Anspruch, wobei dieser Anspruch oder dessen Geltendmachung nichts an der Gültigkeit des mündlichen Arbeitsvertrages ändert.

Der schriftliche Arbeitsvertrag dient lediglich zur Fixierung der Vereinbarungen.

Die Kündigungsfrist hat cazzydevil Dir schon korrekt angegeben.

Ein Kündigungsgrund ist dann notwendig, wenn der AG mehr als 10 Beschäftigte hat. teilzeitbeschäftigte zählen dabei nur mit 0,5.

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