13. Gehalt vollständige auszahlung?

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jasi6611
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
13. Gehalt vollständige auszahlung?

Hallo,

Und zwar geht es um die Auszahlung des 13. Gehalts.

Ich arbeite seit Juli 2017 als festangestellt in der Firma in der ich zuvor meine Ausbildung gemacht habe. Laut Arbeitsvertrag habe ich Anspruch auf ein 13. Gehalt. Mein Chef hat es mir bisher nicht ausbezahlt da ich schwanger bin und im Mai in mutterschutz gehe. Er sagt er müsse erst prüfen da mir ja nur anteilig wenn überhaupt das 13. Gehalt zusteht. Stimmt das???

Vielen Dank im voraus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Jasi6611):
Stimmt das???
Ja, das stimmt wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

-- Editiert von -Laie- am 02.01.2018 11:45

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jasi6611
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Was Stimmt? Das es mir nur anteilig zusteht oder überhaupt Nicht?
Oder muss er es vollständig zahlen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Kürzung aufgrund der Schwangerschaft wäre nicht ok. Aufgrund des Arbeitsverhältnisses seit Juli dagegen schon, auch wenn man vorher Azubi war. Tarifvertrag?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Jasi6611):
Was Stimmt? Das es mir nur anteilig zusteht oder überhaupt Nicht?
Oder muss er es vollständig zahlen
Es stimmt, dass er es nur anteilig zahlen braucht, gar nicht, oder sogar komplett.
Es kommt halt darauf an, was einzelvertraglich geregelt wurde, in einem anzuwendenden TV steht oder ob die gesetzliche Regelung greift.
Es stimmt also, dass dein Chef prüfen muss was dir zusteht. Allerdings sollte das schon lange erledigt sein, denn du bist ja bereits seit 6 Monaten dort beschäftigt. Er hatte also lange genug Zeit das zu erledigen.

-- Editiert von -Laie- am 02.01.2018 13:31

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.766 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen