Sachverhalt:
In meinem Arbeitsvertrag steht drin, dass ich als Versandtmitarbeiter angestellt werde. Ziemlich weit hinten im Vertrag steht, dass ich in den ersten 3 Monaten mit einem Tag Kündigungsfrist entlassen werden kann. und das die ersten 6 Monate als Probezeit gelten. und das der Vertrag nach 4,5 Monaten beendet wird, wenn ich keine Verlängerung erhalte.
Nun meine Frage ist diese Klausel mit dem 1 Tag Kündigungsfrist Rechtsgültig?
Denn immerhin steht nichts im Vertrag, dass ich als Aushilfe angestellt bin.
Aber das muss ja laut §622 Absatz 5 BGB
der fall sein.
Und da mein Arbeitsverhältnis nicht auf 3 Monate begrenzt ist kann es ja keine Aushilfe sein! Aber die Gegenpartei beruft sich darauf, dass ich ausdrücklich auf die Befristung und die Klausel hingewiesen wurde. Doch ich habe nie bestätigt, dass ich die mdl. information erhalten habe, außerdem war es eine massenabfertigung wo ca. 50 Mitarbeiter gleichzeitig ihre Arbeitsverträge erhalten haben.
Ich habe mich auf §622 Absatz 2 mit den 14 Tagen Kündigungsfrist berufen, doch leider habe ich den Rechtsstreit in der 1. Instanz verloren.
Und muss jetzt überlegen, ob ich zum Landesarbeitsgericht weiterklage oder dies so akzeptiere. Immerhin geht es nur um 620,80€ brutto. Aber mein Motto ist auch Kleinvieh macht mist. Außerdem habe ich eine bewilligte Prozesskostenbeihilfe. Deshalb entstehen mir ja keine Kosten außer der evtl. Verdienstausfall an diesem Tag.
Wer kennt sich aus und kann mir mal einen Tipp geben, wie meine Chancen stehen in der 2. Instanz besser abzuschneiden.
Vielen Dank im Voraus für euere Antworten.
gruß esmism16
1 Tag Kündigungsfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hat das Gericht keine Begründung genannt, ggfs. im Urteil?
Und Prozesskostenhilfe und kein Anwalt ?
So kurze Probezeiten kennt man eigentlich nur in wenigen Branchen wie Zeitarbeit oder Gebäudereinigung.
Existiert vielleicht ein Tarifvertrag, der so kurze Zeiten zulassen könnte?
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Die Begründung wird noch geschrieben, aber dass ich verloren habe wurde mir schon am Telefon gesagt -.-^^
Naja bei der Güteverhandlung hat der Richter gesagt, dass ich im Recht bin und der Gegner sich auf eine Außergerichtliche einigung einlassen sollte.
Doch diesesmal war ein anderer Richter da, welcher mich im nachteil sah.
Es existiert kein Tarifvertrag sondern nur der allgemeine Arbeitsvertrag.
und in dieses Steht, dass ich in den ersten 3 Monaten nur einen Tag Kündigungsfrist habe.
Gruß esmism16
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