*** Gibt es nach über 5 Jahren Abfindung? ***

17. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
karo900
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
*** Gibt es nach über 5 Jahren Abfindung? ***

Hallo,

meine Mutter wurde am 30.9. mit 3-mon. Kündigungsfrist zum 31.12. gekündigt (wegen betrieblicher Einsparungsmaßnahmen!). Nun meinte ein Bekannter, dass sie auf jeden Fall Anspruch auf eine Abfindung hat. Sie ist jetzt (im Dezember) über 5 1/2 Jahre angestellt. Monatl. Gehalt ca. 900 EUR (Vollzeit).

1.) Hat sie Anspruch auf Abfindung? Wenn ja wieviel ungefähr??? 2.) Rechtsschutzversichert ist sie, d.h. man könnte einen Anwalt nehmen. Allerdings meinte der Bekannte auch, dass man nur 3 WOchen Zeit hätte seinen anspruch auf Abf. anzumelden, sprich sie hätte, da am 30.9. gekündigt, nur noch bis Dienstag Zeit. Ist das richtig?

Bitte helft uns!!! *DANKE*

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)

Sie wird sicher einen Anspruch haben, da würde ich nicht warten und gleich zum Anwalt gehen!!
Gruß
lupogene

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Abfindungen gibt es einmal, wenn das Arbeitsverhältnis per Vertrag aufgehoben wird und eine Abfindung vereinbart wurde.

Ansonsten gibt es nach einer Kündigung eine Abfindung, wenn sich nach gerichtlicher Überprüfung herausgestellt hat, dass die Kündigung eigentlich undwirksam war, aber eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist.

Sollte die Kündigung also korrekt sein, dann gibt es keinen Anspruch auf Abfindung.

Sie schreiben, dass aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde. Solche Kündigungen sind, wenn das Kündigungsschutzgesetz auf den Arbeitgeber anwendbar ist (ab bestimmter Größe), sehr schwierig auszusprechen und halten oftmals einer gerichtlichen Kontrolle nicht stand - vielleicht haben Sie ja eine Chance.
Die Kündigung wäre z.B. unwirksam, wenn eine falsche Sozialauswahl getroffen worden wäre, also wenn eigentlich jemand anderes aus sozialen Gesichtspunkten vor Ihrer Mutter gekündigt werden müsste. Hier muss etwa dem eher gekündigt werden, der die geringere betriebszugehörigkeit hat. Aber das ist alles recht kompliziert um es hier in ein paar Sätzen zu erklären - am besten also mal von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)

Hat ein AG mit einem AN leichtere Karten bei der Kündigung?
Wo finde ich da denn Quellen?
Gruß und Dank
lupogene

-----------------
"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
City2707
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

In unserem Betrieb werden 15 Stellen abgebaut. Jetzt werden einigen Mitarbeiter eine Abfindung angeboten. Ich arbeite seit 15.05.2003 also 3 Jahre und 9 Monate in dem Betrieb. Steht mir auch eine Abfindung zu und was muss ich beachten??

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung des AG, eine Abfindung zu zahlen.

Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen wird aber in vielen Fällen dennoch freiwillig eine Abfindung vom AG gezahlt, z.T. unter der Bedingung, dass der AN auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage steht dem AN 0,5 Monatsgehälter pro jahr Betriebszugehörigkeit zu.

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. abfindungen sind nicht soo toll, wie manche anscheinend glauben. ein typischer betrag ist 0,5-1 monatsgehalt pro jahr. abfindungen sind aber zu versteuern und werden z.t. auf das alg angerechnet ..
:(

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Natürlich werden sie angerechnet: Sie dienen der 'Überbrückung' der Zeit, die der entlassene AN auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle ist... sonst nichts! Klar ist je nach Situation 0,5-1 Monatsgehalt nicht so viel, aber wenn jemand nach ein, zwei Monaten wieder eine neue Stelle findet, rutscht er halt in der Zwischenzeit nicht so in die roten Zahlen.

Das ist meines Wissens der Hintergrund, auf dem auch Richter ihre Abfindungsurteile begründen.

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