Kurz zum Sachverhalt:
erstmal ordentlich gekündigt während der Probezeit, dann aussenordentlich 3 Tage später, mit einer dreisten Begründung. Ausserdem zahlt der Arbeitgeber das letzte Gehalt nicht.
Nun habe ich durch die Krankenkasse erfahren, dass er gar keine Sozialversicherungsbeiträge für mich gezahlt hat.
Klage gegen die fristlose Kündigung und Lohnzahlungsklage sind schon raus.
Landet jetzt die Sache vor dem Strafgericht oder sind die drei Sachen (Lohnzahlungsklage, Klage gegen die fristlose Kündigung und Straftat des Arbeitgebers)voneinander getrennt?
Danke
§ 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
5. Januar 2008
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Frage vom 5. Januar 2008 | 17:59
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 6x hilfreich)
§ 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2008 | 10:46
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... das frag doch deinen anwalt.
prozess- und verfahrensrecht gehören wohl nicht zum bereich arbeitsrecht.
Und jetzt?
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