fiktives Einkommen aus Haushaltsführung

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)
fiktives Einkommen aus Haushaltsführung

Ein frohes und gesundes Neues Jahr an alle im Forum !

habe ein Frage zu folgender Situation:

Geschiedener Mann zahlt für seine geschiedene Frau nachehelichen
Unterhalt sowie Kindesunterhalt für seine Kinder (7 und 9), die auch bei der Ex leben.
Die Ex lebt bereits mit einem neuen Lebenspartner zusammen.
Kann bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts
ein fiktives Einkommen der Ex angerechnet werden dafür, dass
sie ja auch ihrem neuen Lebenspartner den Haushalt führt ?
Falls ja, wieviel in etwa ?
Kann eventuell auch ein Betrag für die gemeinsame Haushalts-
führung (gemeinsamer Haushalt = geteilte Miete, Strom etc.)
angerechnet werden ?

Vielen Dank im voraus für Euren Rat.

nachgefragt

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo nachgefragt,
Dir auch ein frohes neues Jahr !
Eine eheähnliche Gemeinschaft wird lt. Richtlinien erst nach frühestens 2 Jahren als " gefestigt " anerkannt. Ivh finde das zwar auch ziemlich merkwürdig, da die Haushaltsersparniss ja auch momentan auf jeden Fall gegeben ist. Ob sie nu auf Dauer zusammenleben oder nicht ....
Iss aber nun mal so. DA wirst du erst nach frühestens 2 JAhren was machen können.
Gruß
Anna

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Anna,

vielen Dank für Deine Info.

Ich dachte, nach 2 bis 3 Jahren Zusammenlebens der neuen Partner (Ex-Frau mit neuem Partner) gilt diese als gefestigt
mit der Konsequenz, dass der nacheheliche
Unterhalt entfällt (oder entfallen könnte), weil
die neue Lebensgemeinschaft an die Stelle
der Ehe getreten ist.
Aber ich dachte, dass zumindest die Ersparnisse der gemeinsamen Lebensführung
und / oder das fiktive Einkommen
der Haushaltsführung sofort angerechnet
werden kann....

Gruß,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Wäre auch nur fair.
Versuch es. Vielleicht findest du einen Richter, der dir dies anrechnet. Hab da zwar nicht so viel Hoffnung, aber du weisst ja : Dies sind alles nur " Richtlinien " und da kann das Gericht im Einzelfall entscheiden. Ist nur die Frage, ob es sich lohnt, zu klagen, da es wahrscheinlich letztendlich höchstens n paar Euro ausmacht.
Viele Grüße
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Ja Anna,
da hast Du recht.
Wegen ein paar Euro vor Gericht zu gehen,
lohnt sich nicht.
Dehalb war mir wichtig zu wissen,
wie denn die Richtlinien sind, um eine
Neu-Berechnung auch ohne Gericht machen
zu können.
Ich habe hier im Forum neulich etwas von 200 bis 400 Euro pro Monat für Haushaltsführung gelesen. Nur: wann wären die dann anzurechnen ? Nach 2 bis 3 Jahren der neuen
Gemeinschaft (gefestigt), soll der Unterhaltspflichtige doch von der Pflicht der Zahlung des N.U. befreit werden, oder ?

Grüße,
nachgefragt

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#5
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@nachgefragt,

Deine Annahme, die hier so viel gepriesene "gefestigte Beziehung nach 2 oder 3 Jahren" bezieht sich auf den Ausschluß des nachehelichen Unterhalts.

Das fiktive Einkommen aus Haushaltsführung gilt ab Tag der Erbringung dieser Leistungen. Die Höhe richtet sich nach den Grundsätzen, was eine Haushaltshilfe im jeweiligen Wohngebiet z.B. verdienen würde. Hier heißt es, recherchieren, was das Zeug hält.

Das Problem an der Sache ist die Beweislast. Die liegt nämlich bei Dir. Du mußt den Umfang der Arbeiten, die Deine Ex für Ihren Partner erbringt, beweisen. Und das ist meistens das Schwierigste an der Sache.

Sie wird nämlich behaupten, sie wäscht lediglich seinen Telller mit ab, mehr nicht. Und dann beweis Du mal, daß Sie ihm doch die Socken wäscht und Hosen bügelt etc.pp.

Das ist die Hürde, woran man(n) scheitern könnte.




-----------------
"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"

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#6
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Oh sehe gerade, daß in meinem ersten Satz die letzten beiden Wörter fehlen. Es muß richtig heißen:


Deine Annahme, die hier so viel gepriesene "gefestigte Beziehung nach 2 oder 3 Jahren" bezieht sich auf den Ausschluß des nachehelichen Unterhalts, ist richtig.




-----------------
"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Gut, gut..... nehmen wir mal an, sie wäscht GAR NICHT usw.... ( Also keine nachweisbare Haushaltsführung ) ...die Ersparnis allein an den Nebenkosten einer Mietwohnung ( Strom, Müll, Heizung, evtl. sogar Kaltmiete ( da die Miete der eh schon vorher bewohnten Wohnung der Exfrau jetzt geteilt wird ) und evtl. Lebensmitteleinkäufe ( in großen Mengen immer günstiger, als in kleinen ) macht doch bestimmt - ohne, dass ich da was nachweisen muss - auch schon den einen oder anderen Euro aus oder?

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