feucht fröhlicher Spaß mit Feuerlöscher (+ Folgen)

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Schlingel77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
feucht fröhlicher Spaß mit Feuerlöscher (+ Folgen)

Hallo alle zusammen,
als ich heute die Post geholt hab, war auch ein Brief der Polizei dabei, auf dem ich eine "schriftliche Äusserung als Beschuldigter" ausfüllen soll. Ich konnte erst nichts damit anfangen, es hiess "Diebstahl in/aus überwiegend unbezogenenen Neu/Rohbauten", nach kurzem überlgen fiel mir dann doch ein, dass ich vor einigen Wochen mal auf dem Rückweg von ner Party irgendwo einen Feuerlöscher "mitgenommen" hab und von der Polizei später mit eben diesem rumsprühend in der Stadt angetroffen wurde... Die Party war allerdings sehr gut und meine Erinnerungen an den Rückweg demnach sehr schwammig, ich habe keine Ahnung wo ich den FL her hab, keine Ahnung was die Polizisten vor Ort zu mir gesagt haben, keine Ahnung was der durchgeführte AlkoholTest ergeben hat.

Nun zu meiner Frage,
Ich habe keine Vorstrafen oder so etwas, war immer ein guter Junge ;) und frag mich jetzt doch, ob da was ernst zu nehmendes auf mich zukommt? Wie soll ich reagieren? Aussage machen? Ist es möglich mir erstmal den detaillierten Tatvorwurf anzuhören und dann nochmal zu überlegen? Ich vermute das mein Pegel zwischen 1,5 und 2 Promille lag, kann sich sowas strafmildernd auswirken?;)

Also, vielen Dank schonmal im Vorraus!

-----------------
""

-- Editiert am 06.01.2011 12:57

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
Ich vermute das mein Pegel zwischen 1,5 und 2 Promille lag


Und warum vermutest Du das?

Was hier am Ende rauskommt hängt, wie Du selbst anmerkst, in erster Linie davon ab, was überhaupt vorgefallen ist. Da Du das selbst nicht mehr weisst, würde ich an Deiner Stelle nicht mit der Polizei reden wollen. Ob die Dir das gesamte Ermittlungsergebnis vor einer Aussage zusammenhängend erläutern, ist mehr als fraglich.
Um letzte Klarheit zu erlangen bleibt Dir eigentlich nur der Weg über anwaltliche Akteneinsicht.
Du kannst natürlich auch, davon ausgehend, dass es nur ein Feuerlöscher im Rahmen eines dummen "Streiches" war, einfach abwarten und hoffen, dass das Verfahren sich von selbst erledigt, z.B. durch Einstellung.
Wie die Chancen hierzu stehen, kann aber ohne konkreten Sachverhalt kaum gesagt werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schlingel77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die schnelle Antwort!

quote:
quote:Ich vermute das mein Pegel zwischen 1,5 und 2 Promille lag

Und warum vermutest Du das?


Ich vermute das, weil ich deutliche Gedächtnisaussetzter hab, mich aber trotzdem nicht übergeben musste. Ist aber tatsächlich nur ne grobe Schätzung.

Anwaltliche Akteneinsicht heisst, dass das nur ein Anwalt beantragen/einsehen kann? Gibt es keine andere Möglichkeit hinter die Geheimnisse dieser Nacht zu kommen, ohne dass ich den Beamten direkt ein volles Schuldeingeständniss unterschreiben muss?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
Gibt es keine andere Möglichkeit hinter die Geheimnisse dieser Nacht zu kommen, ohne dass ich den Beamten direkt ein volles Schuldeingeständniss unterschreiben muss?


Wie soll die denn aussehen? Wenn Du bei der Polizei direkt mal klarstellst, dass diese Dir bitte mal ihre Ermittlungsergebnisse präsentiert, weil Du dich an nichts mehr erinnern kannst, hängst Du meines Erachtens bereits am berühmten Fliegenfänger. Oder wie erklärst Du nachher einzelheiten, an die Du dich vorher nicht erinnern konntest?
Wenn Du zusammenhängend erzählst, könnte das Ergebnis wohl dasselbe sein.

Klar ist es auch allein möglich, bei "nur" einem Feuerlöscher eine Einstellung hinzukriegen. Kommt halt auf die Umstände an.

Du kannst natürlich auch selbst versuchen, den Abend zu rekonstruieren.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schlingel77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Erbsenzähler, dir auch erstmal danke für die Einschätzung. Momentan gehe ich schon davon aus, dass ich den Feuerlöscher in einem alten Polizeipräsidium geklaut hab, das jedoch seit Jahren leersteht und grade zum Hotel umgebaut wird. Angenommen das stimmt, kommt da Strafmäßig was auf mich zu? Ist das abzuschätzen? Ich würde es tatsächlich doch eher als "nur" einen Feuerlöscher betrachten und war schon verwundert, dass die Polizei das überhaupt verfolgt.
Und gibt es "Pluspunkte" wenn ich die freiwillgen Angaben auf dem Äusserungsbogen mit ausfülle? ;)


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
Angenommen das stimmt, kommt da Strafmäßig was auf mich zu?


Naja, ein Ermittlungsverfahren hört zumindest nicht einfach auf. Entweder es kommt zu einer Strafe, oder das Verfahren wird eingestellt.
Bist du eigentlich noch unter 21 Jahre alt?

Zu dem Anhörungsbogen möchte ich lieber nichts sagen. Ich halte nicht viel davon, die Dinger auszufüllen, wenn der eigentliche Ablauf und die weiteren Umstände gar nicht klar sind.
Meines Erachtens ist für den "Bonus" ohnehin frühestens der Staatsanwalt zuständig, so dass ich in tendenziell eher nicht so sehr von Äußerungen bei der Polizei überzeugt bin.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schlingel77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin genau 21 Jahre alt ;)

Äusserungsbogen nicht Anhörungsbogen, da steht bei den freiwilligen Angaben nur so dinge wie "arbeitgeber:" oder "bekannte vorstrafen:", spielt aber vermutlich keine große Rolle.

Ich denke, ich werde dann erstmal keine Angaben machen und schauen wie es weitergeht? Wird diese Sache bei einer "Verurteilung" ins Polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen? Das wär ja unfassbar..wegen nem geklauten Feuerlöscher..
Und nochmal die Frage, welches Strafmaß könnte auf mich zukommen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schlingel77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch jemand mit ner Anmerkung? Sonst werd ich mich die Tage wohl mal mit denen in Verbindung setzen um zu hören was mir eigentlich ganz exakt vorgeworfen wird.
Geplant ist dann keine Aussage zu machen und einfach abzuwarten und das beste zu hoffen..;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.026 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen