Hallo,
ich habe gelesen dass der Gesetzgeber offensichtlich das -ewige Widerrufsrecht- bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung in diesem Jahr ändern will.
Ich habe zu mehreren Krediten Widerruf erklärt und zwischenzeitlich den Ombudsmann eingeschaltet.
Werden meine Widerrufe bei der vorgesehenen Gesetzesänderung auch betroffen sein oder kann mir nichts passieren?
Wer weiß einen Rat?
Vielen Dank.
fehlerhafte Widerrufsbelehrung
9. Februar 2016
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Frage vom 9. Februar 2016 | 14:10
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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#1
Antwort vom 9. Februar 2016 | 17:57
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 44x hilfreich)
Hi,
keine Sorge - der Widerrufsjoker wird tatsächlich abgeschafft. ABER, wenn du den Widerruf vor dem Stichtag einreichst, passiert dir nichts. Es geht darum, den Widerruf vor Juni 2016 einzureichen (Quelle: http://www.widerruf-immobiliendarlehen.org/ )
Vielleicht wird das Ganze aber noch einmal gekippt - am 23.02 ist zB ein urteil vom BGH fällig!
Steini
#2
Antwort vom 9. Februar 2016 | 21:44
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Hallo,
vielen Dank, nun kann ich ja beruhigt die Entscheidung des Ombudsmannes abwarten.
Und jetzt?
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