falsche zeugenaussage - andersherum

16. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Thea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
falsche zeugenaussage - andersherum

Mir hat jemand geraten, gegen den "Tatzeugen" Strafanzeige zu erstatten, weil er vor Gericht eine Falschaussage gemacht hat, um ihn damit im Berufungsverfahren zur Wahrheit zu zwingen. Ist so etwas möglich?

Gruß Thea

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kyriana
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo thea...

ich denke, dann musst du dir aber 100 %ig sicher sein, dass du die aussage widerlegen kannst...wenn du z.b. selbst einen zeugen hast, der die tat beobachte...

hoffe, dass dir ein anwalt noch infos geben kann

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#2
 Von 
DanielaS.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

MAch es nicht, habe heute wieder die Erfahrung machen müssen, dass Leute, die vor Gericht Falschaussagen gemacht haben, vom Richter des öfteren diesbezüglich sogar ermahnt wurden, keinerlei Strafe droht. Nein, sogar wir, die Gegenseite, die ausschliesslich zeugen hatte, die die Wahrheit sprachen, wurden verdonnert, in einem Vermieterstreit als Mieter dem Vermieter 4500 DM zu zahlen für Sachen, die wir nie gemacht haben. Bei denen es offensichtlich ist, dass die Gegenseite die Zeugen geschmiert hat. Ich habe den Glauben an die deutsche Gerechtigkeit mit dem heutigen Tage komplett verloren.

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#3
 Von 
Thea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

DanielaS. --> die Erfahrung habe ich eben auch gemacht. Und das ist wirklich sehr bitter!

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