falsche aussage

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
marcus3000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche aussage

hallo erstmal ich hoffe ihr könnt mir helfen,

ich habe für einen kollegen eine falsche aussage vor 2 polizisten abgegeben, meine personalien wurden dabei aufgenommen. ich war an der sache selbst beteiligt (beide betrunken in seinem auto unterwegs er als fahrer und blechschaden am auto, haben ausgesagt das wir nicht gefahren sind...ich weiss ich könnte mir dafür immernoch in den allerwertesten beissen)
zu meiner frage: was kann auf mich zukommen falls ich/wir überführt werde/n?

danke für die hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
marcus3000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

den wagen haben wir wieder bei ihm abgestellt und dann die polizei gerufen.... :(

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Falschaussage vor der Polizei ist m.W. nicht strafbar (nur vor Staatsanwaltschaft/Gericht).

Ergo dürfte da nichts drohen, zumal Sie ja zusätzlich noch darauf verweisen können, in alkoholisiertem Zustand ohnehin nicht vernehmungsfähig gewesen zu sein.

Für die Tat an sich könnte schon was nachkommen, da weiß ich aber grade nicht die Grundlagen für eine Bestrafung von Beifahrern.

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#3
 Von 
marcus3000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke mareike!

kennt sich noch jmd. damit aus?

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#4
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

Bei beiden kommt das Vortäuschen einer Straftat (eines Dritten) und beim Fahrer Unfallflucht in Betracht.

-----------------
"Grüße vom
CyberFahnder
www.cyberfahnder.de"

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#5
 Von 
marcus3000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

danke für die antwort

wir wollen die anzeige zurückziehen, könnte dann noch etwas auf uns zukommen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

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