Vor kurzem habe ich bei Ebay Kleinanzeigen 2 Heizmatten für 85 Euro gekauft. Angegeben waren als Größe: ca. 50 x 200 cm. Tatsächlich hatten die Matten bei Lieferung aber 60 cm.
Nun streiten wir uns schon seit über einer Woche mit dem Verkäufer herum, der den Standpunkt vertritt, dass er "ca." geschrieben hat und deshalb 10cm mehr OK sind. Meiner Meinaung nach sind 10 cm bei mehreren Metern gerade noch akzeptabel. Er will die Matten partout nicht zurücknehmen. Ebenfalls beruft er sich darauf, dass man links und rechts 2,5cm abschneiden kann - das stimmt. Aber auch mit 55cm bekommen wir die Matten nicht in unser Terra. Wir können höchstens 50 cm einbauen. Wir sind davon ausgegangen, dass das "ca. Maß" sich auf 1-2cm beläuft und wir dann an der Schnittkante, das passende Maß schneiden können; aber 10 cm mehr sind definitiv zuviel.
Per Mail haben wir ihm schon alles erklärt warum und weshalb, wie das Reagl aufgebaut ist - Bilder geschickt und als Antwort bekommen wir nur sinnlose Vorschläge wie man die Matten doch einbauen kann. Nu meldet er sich gar nicht mehr
falsche Maße - Verkäufer verweigert Rücknahme
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo
und was ist jetzt deine Frage?
Wenn sich der VK auf keine Rücknahme einlässt, dann müsst ihr zur Not klagen, dann wird halt ein Richter entscheiden, wie man die ca auszulegen hat...
Ups, Frage vergessen...
Unser Rechtschutzversicherung hat eine selbstkostenbeteiligung von 150 € . .
Das ist mehr als die Matten gekostet haben.
Bei Ebay Kleinanzeigen habe ich das auch schon gemeldet... aber da passiert gar nichts.
Gibt es noch andere Wege als zu klagen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn der VK nicht feiwillig eure Wunsch beikommt, dnn nicht...
Man könnte es ganz praktikabel handhaben und die Matten verkaufen. Von dem Erlös kann man sich dan Matten mit exakt 50cm Kantenlànge kaufen
Top Antwort!
Die lässt sich aber nicht für alles vor den Karren spannen. Und wenn man mit so Sachen kommt, kann das evtl. sein, dass man die eine lange Zeit gehabt hat.ZitatUnser Rechtschutzversicherung hat eine selbstkostenbeteiligung von 150 € . . :
Hätte ich ihm auch geraten. Deine Matten, dein Problem. Lass den VK in RuheZitatNu meldet er sich gar nicht mehr :
Für die lange Seite (200cm) hätte ich das befürwortet, aber für die kurze Seite (50cm) sehe ich das als gewagt an. Ändert aber nichts am Tenor.Zitatdass er "ca." geschrieben hat und deshalb 10cm mehr OK sind. :
Da hätte man nicht selber drauf kommen können. Da braucht man die geballte Schwarmintelligenz eines Forums für...ZitatMan könnte es ganz praktikabel handhaben und die Matten verkaufen. Von dem Erlös kann man sich dan Matten mit exakt 50cm Kantenlànge kaufen :
Zitat: ca. 50 x 200 cm. Tatsächlich hatten die Matten bei Lieferung aber 60 cm. :
Warum fragt man den Verkäufer nicht vor dem Kauf, welche Breite die Matte hat und bitten ihn, diese genau auszumessen?
Wegen so einer Bagatelle (ich schätze den Preis der Ware auf vielleicht 30 Euro?!) soll nun auch noch die Rechtschutzversicherung ins Boot geholt werden?
Ernsthaft?
Matte verkaufen oder als Heizdecke fürs Bett benutzen und ne neue Kaufen...
Ich empfehle mich.
Btw. ich kenne auch keine rechtliche Verpflichtung, dass er das muss...ZitatEr will die Matten partout nicht zurücknehmen. :
Zitat:Btw. ich kenne auch keine rechtliche Verpflichtung, dass er das muss...
§437 Nr. 2 BGB ?
Und für die Pendanten: §437 Nr. 2 BGB i.V.m. § 269 BGB
-- Editiert von Ebenezer am 19.08.2016 12:10
Abgesehen davon, dass es nicht zutrifft:
NopeZitat:§437 Nr. 2 BGB ?
Nein und wieder NeinZitatUnd für die Pendanten: :§437 Nr. 2 BGB i.V.m. § 269 BGB
Da steht nirgendswo, dass hier irgendwas zurückzunehmen wäre.
-- Editiert von radfahrer999 am 19.08.2016 12:17
Ich habe auch nicht geschrieben, dass das dort stünde. Ich habe geschrieben, dass es eine solche Verpflichtung gibt.
Der Fall, dass der Rücktrittsgegner sein Zeug nicht wiederhaben will ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Es ergibt sich aber als Nebenpflicht aus der Rückabwicklung des Vertrages analog §§437 Nr. 2
, 346 Abs. 1
, 269 BGB
(BGH VIII ZR 11/82
).
Und das ist jetzt wirklich genug an Antwort angesichts der Tatsache, dass die Diskussion ohnehin auf einem absichtlichen Mißverstehen des TE beruht.
ZitatVor kurzem habe ich bei Ebay Kleinanzeigen 2 Heizmatten für 85 Euro gekauft. Angegeben waren als Größe: ca. 50 x 200 cm. Tatsächlich hatten die Matten bei Lieferung aber 60 cm. :
Neu, gebraucht, privater oder gewerblicher Verkäufer, funktionierende oder defekte Heizmatten?
Erst aus der gesamten Anzeigen-Gestaltung wird sich beurteilen lassen können, welches Verständnis ein Durchschnitts-Interessent von der Angabe "ca. 50*200 cm" haben darf.
RK
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten