falsche Lohnabrechnung und -korrektur

2. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)
falsche Lohnabrechnung und -korrektur

Ich bin keine Lohnbuchhalterin, aber vieleicht kennt sich jemand hier aus.
AN hat neues Arbeitsverhältnis ab 1. Dezember 2011 begonnen.
1. Problem: erste Lohnabrechnung (Ende Dezember) wurde doppelter Bruttolohn gezahlt - muss zurückgebucht werden - o.k.
2. Problem: Im Februar hat Lohnbuchalterin ( LBH)
einen Bruttolohn komplett abgebucht, nicht die Nettolohndifferenz, die ja weniger gewesen wäre - also ca. 250€ zu viel abgebucht- Beschwerde durch AN - LBH kann Problem nicht erkennen, fühlt sich im Recht - nochmalige Beschwerde durch AN.
Fazit: Nun will LBH den abgezogenen Bruttolohn ihm zurückbuchen und dafür dem AN 20 Std. vom Monatslohn für 8 Monate abziehen - Beschwerde des AN - LBH versteht nicht seine Beschwerde (oder will nicht, weil viel mehr Arbeit dadurch für die LBH).
Sein Chef scheint da auch machtlos, weil die Dame gehört schon zum Urkapital der Firma und ist nicht leicht. Was tun ? Das ist doch Lohnbetrug, falsche Abgaben- und Steuerberechnung - oder? Sie müsste doch eine völlige Stornierung vornehmen und neu berechnen. Sie sagt, dass sie den Dezemberlohn nicht mehr korregieren kann. Das stimmt doch nicht - Oder? Weiß da jemand Bescheid?


-- Editiert altmärker am 02.04.2012 15:12

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zur Sachfrage kann ich mich nicht äußern, von Buchhaltung verstehe ich nichts. Sicher ist aber, dass du die Frage gegebenenfalls gerichtlich klären lassen kannst, indem du das fehlende Geld einforderst - entweder direkt via Gericht oder mit vorgeschaltetem Mahnbescheid. Das Gericht wird der LBH schon erklären, wie zu rechnen ist.

-- Editiert blaubär+ am 02.04.2012 15:46

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Brauch man dazu unbedingt einen Anwalt oder kann man bei Gericht einfach hingehen und sagen, ich möchte mein Geld einklagen, weil diese Tatsache ist ja eindeutig. RA-Honorar ist zur Zeit bei AN nicht drin. Er ist seit 2 Monaten erst Gewerkschaftsmitglied- erst nach 3 Monaten bekommt man kostenlose Anwaltsunterstützung.
Ich hab gerade bischen rumgegoogelt und gefunden, dass man die Beschwerde erstmal schriftlich verfassen sollte, mit Unterschrift vom AG ( wegen dem Eingang des Schreibens) und mit ner Fristangabe betreff der richtigen Korrektur - ist das so? welche Vorteile hat er da?
Muss jetzt los, bin morgen wieder online.

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hier müsste die LBH eine Rückrechnung erstellen.

Wie so etwas geht findest Du in dem beigefügten Link (ist eigentlich für alle Programme identisch):

http://www.lohn-info.de/rueckrechnung.html

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Ist aufschlussreich der Link, danke dafür. Ich hatte mich auch noch mal erkundigt beim Steuerbüro, die auch Lohn rechnen für Firmen. Die LBH muss auf jeden Fall eine korrekte Stornierung und Neuberechnung machen, da sonst der Wirtschaftsprüfer Ärger macht, weil Abgaben und Steuern, Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteile falsch berechnet sind.
Ich glaub die Dame in der LBH hat einfach keine Lust dazu, weil zu viel Arbeit. Nach 40 Dienstjahren im Lohnbüro kann die nicht erklären, dass sie das nicht versteht.
Habe für den AN kurzes Schreiben verfasst, dass er bittet, bis zum nächsten Lohnabschluss die Korrektur vorzunehmen, ansonsten wird er sich gerichtlichen Beistand suchen , vieleicht hilf das.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Erst mal zwischen

1. Buchung
2. Zahlung unterscheiden

Sind deine Abrechnungen korrekt und es kam nur zu viel Geld, dann wird nur das Geld zurück gebucht.

Ist die Abrechnung falsch, dann macht die eben eine NEUE.

Du solltest nur das Ergebnis im Auge behalten, solange dein "Lohn" stimmt, ist es deren Fehler und wenn die es auf Weihnachtsgeld bucht.

Es reicht wenn du die Übersicht hast, und wenn Geld fehlt, und erst dann Klage

-----------------
"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Ist die Abrechnung falsch, dann macht die eben eine NEUE."

Logo, Arbeitnehmer werden bei einem Fehler entlassen. Und erst recht nach 40 Dienstjahren :party:


-- Editiert hamburgerin01 am 03.04.2012 22:41

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Das Problem ist, die läßt sich da Varianten einfallen, die vorn und hinten nicht stimmen und sie will glaub ich nicht ihren Fehler sehen, weil so unwissend kann man einfach nicht sein.Als der AN ihr sagte, wenn sie wegen einem Fehler 500€ zu viel Nettolohn bekommen haben, wollen sie doch nicht 700€ Netto zurückzahlen. Die hats vollkommen ignoriert. Das da der Chef nicht mal was zu sagen hat ist schon merkwürdig.Aber der AN bleibt dran.
:bang:

1x Hilfreiche Antwort

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