Hallo liebe Helfer,
Folgendes. Habe vor kurzem auf Ebay etwas gekauft, bezahlt und wurde versendet. Gewartet und nie etwas erhalten, auf Nachfrage wo die Ware wohl bleibt bekam ich die Antwort, dass das Paket laut Sendungsverfolgung angekommen ist. Im Nachhinein und von Verkäufer an mich weitergeleitet, wurde das Paket an eine falsche Adresse geliefert die von mir garnicht ausgewählt wurde. Ich habe explizit nach dem Kauf eine Adresse ausgewählt, alles unter *Einzelheiten des Kaufes* zu sehen, gewünschte Lieferadresse passt, bezahlt wurde per Lautschrift. Jetzt hat der Käufer aber an meine auf Ebay hinterlassene Adresse versendet die leider nicht mehr meine aktuelle ist und somit ich diese nicht entgegen nehmen konnte. Eigenartig an dieser Stelle das der Verkäufer die gewünschte Lieferadresse nach meinem Kauf in seinen Einzelheiten garnicht gesehen hat, sondern nur jene welche ich hinterlassen hatte aber eben keine aktuelle. Hinzu kommt das in der alten Adresse meine Eltern leben, zu denen ich kein Kontakt habe und welche mir auch nicht so einfach das paket geben würden. Jetzt die Frage ob ich hier schuld habe, oder der Verkäufer? Was kann ich machen um meine Ware zu bekommen? Ist hier ggf. Ebay schuld nachdem die gewünschte Adresse nicht weiter geleitet wird? Ich bin ratlos. In diesem Zuge habe ich zivilrechtlich schon mit meinen Eltern zu kämpfen, jetzt weis ich nur nicht ob ich das dem bearbeitenden Anwalt mitteilen soll...
Viele grüße Erkan
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"Gefundene Rechtschreibfehler können behalten werden "
falsche Lieferadresse
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
quote:<hr size=1 noshade>bezahlt wurde per Lautschrift. <hr size=1 noshade>
Dies ist keine gültige Bezahlart.
Fraglich als wie Du bezahlt hast (Lastschrift?) und über welchen Dienstleister diese Zahlung gelaufen ist.
Paypal z.B. hat genaue Vorgaben wohin versendet werden muss.
quote:<hr size=1 noshade>Jetzt die Frage ob ich hier schuld habe, oder der Verkäufer? <hr size=1 noshade>
Komische Frage.
Wer hat denn die Adresse vertragswidrig in eBay nicht angepasst?
Und wie kann der Verkäufer dafür haften wenn ihm die korrekte Adresse gar nicht mitgeteilt wird?
quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich machen um meine Ware zu bekommen? <hr size=1 noshade>
Deine Eltern auffordern das Paket heraus zugeben, notfalls auf Herausgabe klagen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Sehe das wie Harry van Sell, es besteht ein Anspruch des TE auf Herausgabe des Pakets gegenüber seinen Eltern. Mit den hier vorhandenen Nachweisen sollte das auch im Zweifelsfall auch gerichtlich einklagbar sein.
Allerdings sollte auch klar sein, dass die Eltern das Paket weder vorbeibringen noch auf ihre Kosten an den TE verschicken müssen. Im Endeffekt wäre es schon schuldbefreiend, wenn sie es ungeöffnet zum Paketdienst bringen und die Annahme verweigern. Für die dadurch entstehenden Versandkosten haftet der TE.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
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quote:<hr size=1 noshade>Im Endeffekt wäre es schon schuldbefreiend, wenn sie es ungeöffnet zum Paketdienst bringen und die Annahme verweigern. <hr size=1 noshade>
Ich fürchte so eine nachträgliche Annahmeverweigerung könnte einige Probleme bereiten. Zum eine wäre der Paketdienst meines Wissens nach nicht dazu verpflichtet, zum anderen besteht die Gefahr das keine entsprechende Quittung erstellt wird.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Habe auf Herausgabe geklagt. Bezahlt wurde übrigens per Lautschrift.
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