Hallo
ich bitte um eine Hilfestellung zu einer richterlichen Berechnung meiner Abfindung nach Arbeistsbeendigung durch meinen Arbeitgeber.
Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und die Gerichtsverhandlung (Vergleich) war bereits. Da ich bei der Berechnung zur Höhe der Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts (1 ¼ Jahr tätig als Vertriebsmanager) in der Gerichtsverhandlung überrollt wurde, wurde leider die Abfindungshöhe in Höhe eines Monatsgehaltes falsch berechnet.
Da ich während meiner Berufstätigkeit bei meinem Arbeitgeber krankheitsbedingt für vier Monate ausgefallen war (Unfall) und somit für ca. 2 Monate Krankengeld erhielt, wurde diese zeitliche Periode von 2 Monaten bei der Berechnung herangezogen, jedoch kein Geldbetrag berücksichtigt. Somit hätte diese Zeit des Bezuges von Krankengeld nicht berücksichtigt werden dürfen.
Nach Schriftwechsel mit dem Zuständigen Richter vom Arbeitsgericht, müsse ich hierzu ein gesondertes Verfahren einleiten (welches? Zivilrecht oder erneut Arbeitsrecht?), um den Differenzbetrag in Höhe von >1000€ einzufordern.
Frage: Wie stehen die Chancen diesen Prozeß/diese Verfahren zu gewinnen?
Danke und einen schönen Abend.
falsche Abfindungsberechnung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
@Leuchte, die Berechnung deiner Abfindung kann hier keiner nachvollziehen. Im Durchschnitt geht man da pro Beschäftigungsjahr von 1/2 Monatsgehalt aus, aber bei dir scheint die Berechnung anders erfolgt zu sein.
Welche Chancen da bestehen, kann dir aus der Ferne da keiner sagen. Da müsstest du schon mit deinen Unterlagen einen Fachmann (Anwalt) aufsuchen.
MfG
Hallo Leuchte,
ich kann da Venotis nur zustimmen. Vor Gericht ist ein halbes Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr der marktübliche Preis für eine Abfindung. Du warst 1 1/4 Jahr bei deinem Arbeitgeber beschäftigt und hast dafür ein Monatsgehalt als Abfindung erhalten. Sieht m.E. also ok aus.
Inwieweit bei dir etwas falsch gelaufen ist, kann wirklich nur ein Anwalt beantworten. Der kostet aber auch Geld.
Viele Grüße,
barchetta
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