falsche Abfindungsberechnung

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)
falsche Abfindungsberechnung

Hallo

ich bitte um eine Hilfestellung zu einer richterlichen Berechnung meiner Abfindung nach Arbeistsbeendigung durch meinen Arbeitgeber.
Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und die Gerichtsverhandlung (Vergleich) war bereits. Da ich bei der Berechnung zur Höhe der Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts (1 ¼ Jahr tätig als Vertriebsmanager) in der Gerichtsverhandlung überrollt wurde, wurde leider die Abfindungshöhe in Höhe eines Monatsgehaltes falsch berechnet.
Da ich während meiner Berufstätigkeit bei meinem Arbeitgeber krankheitsbedingt für vier Monate ausgefallen war (Unfall) und somit für ca. 2 Monate Krankengeld erhielt, wurde diese zeitliche Periode von 2 Monaten bei der Berechnung herangezogen, jedoch kein Geldbetrag berücksichtigt. Somit hätte diese Zeit des Bezuges von Krankengeld nicht berücksichtigt werden dürfen.
Nach Schriftwechsel mit dem Zuständigen Richter vom Arbeitsgericht, müsse ich hierzu ein gesondertes Verfahren einleiten (welches? Zivilrecht oder erneut Arbeitsrecht?), um den Differenzbetrag in Höhe von >1000€ einzufordern.

Frage: Wie stehen die Chancen diesen Prozeß/diese Verfahren zu gewinnen?

Danke und einen schönen Abend.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Leuchte, die Berechnung deiner Abfindung kann hier keiner nachvollziehen. Im Durchschnitt geht man da pro Beschäftigungsjahr von 1/2 Monatsgehalt aus, aber bei dir scheint die Berechnung anders erfolgt zu sein.
Welche Chancen da bestehen, kann dir aus der Ferne da keiner sagen. Da müsstest du schon mit deinen Unterlagen einen Fachmann (Anwalt) aufsuchen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo Leuchte,

ich kann da Venotis nur zustimmen. Vor Gericht ist ein halbes Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr der marktübliche Preis für eine Abfindung. Du warst 1 1/4 Jahr bei deinem Arbeitgeber beschäftigt und hast dafür ein Monatsgehalt als Abfindung erhalten. Sieht m.E. also ok aus.

Inwieweit bei dir etwas falsch gelaufen ist, kann wirklich nur ein Anwalt beantworten. Der kostet aber auch Geld.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.359 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen