Fahrradunfall - was ist meinerseits zu tun?

28. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradunfall - was ist meinerseits zu tun?

guten tag in die weite welt des rechts,

über eine hilfreiche antwort würde ich mich sehr freuen:

vor einigen tagen hatte ich einen fahrradunfall, ich fuhr auf einer hauptstraße auf der falschen seite des radweges (also links in fahrtrichtung) und wurde von einem auto herauskommend aus einer stichstraße breitseitig von links angefahren.

der radweg ist auch über die fahrbahn der stichstraße hinweg strichelweise gekennzeichnet und rot eingefärbt, und meiner erinnerung nach fuhr das auto sehr schnell aus der stichstraße heraus. dennoch befand ich mich nicht zu recht dort, und womöglich achtete der autofahrer nur auf die zu recht von links etwaig heranfahrenden radfahrerInnen, und hat mich so übersehen.

was ist meinerseits zu tun, denn mein fahrrad ist mindestens so lädiert wie ich, und es fallen reparaturkosten von ca. 150 euro an.

vielen dank für einen fachlichen rat,
eure susanne sonnenschein

-- Editiert von susanne sonnenschein am 28.07.2008 14:50:26

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30 Antworten
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#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

melden sie es ihrer Privathaftpflicht

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#2
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank, lieber jogibear!

nun kommt das nächste problem: ich habe gar keine haftpflichtversicherung...

alles hoffnungslos?

-- Editiert von susanne sonnenschein am 28.07.2008 17:53:45

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ein Autofahrerbekäme in diesem Fall sicherlich die Hauptschuld (also wenn der Autufahrer im Gegenverkehr fahren würde).

Da du das schwächere Glied im Verkehr bist, kannst du zumindest mit einer Mitschuld rechnen.

Ne Haftpflichtversicherung halte ich für alle, die nicht zu den Besserverdienenden gehören für Pflicht. Wenn du einen Schaden verursachst, dafür aber nicht zahlen kannst und nicht versichert bist, ist das asozial...

Ist die Schuldfrage denn geklärt?

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#4
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

das sind klare, harte worte.

die schuld ist noch nicht geklärt, der zusammenprall ist noch nicht so lange her. warte ich wohl besser ab, was von polizei, staatsanwaltschaft oder autofahrer auf mich zukommt?

-- Editiert von susanne sonnenschein am 28.07.2008 18:38:56

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#5
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Lass dich auf jeden Fall nicht vorschnell in eine Schuld reindrängen.

Wenn der Autofahrer unangemeßen schnell war, trift ihn eine große Mitschuld an dem Unfall.

Zumal ja auch ein Fußgänger oder gar Kleinkind über die Straße hätte gehen können und man den auch nicht einfach umnieten kann...

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Von der Staatanwaltschaft erwartet Dich nichts, denn Du hast ja keine Straftat begangen. Es liegt lediglich eine Owi vor, die mit einem Verwarngeldangebot oder einem Bußgeldbescheid geahndet werden wird.

Die Hauptschuld wird den Autofahrer treffen. Auf Dich kommt aber eine Mithaftung zu. Ich schätze mal mit einer Quote von 70:30 oder 80:20. Das würde bedeuten, dass Du 70 oder 80% Deines Schadens von der Versicherung des Autofahrers erstatten bekommen würdest und umgekehrt 20 oder 30% des Schadens vom Autofahrer tragen müsstest.

Das sollte Dir eine Lehre, sowohl was die Verkehrsregeln als auch was die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung angeht.

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#7
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

na, ´freudenfeuer´ ist ja auch schön!!!

und was bitte ist eine owi???! achja, wahrscheinlich ordnungswidrigkeit.

jetzt weiß ich allerdings immer noch nicht, ob ICH nu was unternehmen soll (außer eine haftpflicht anzuleiern...) oder abwarten sollte?

danke alle zusammen

-- Editiert von susanne sonnenschein am 29.07.2008 09:40:48

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
und was bitte ist eine owi???! achja, wahrscheinlich ordnungswidrigkeit.
Genau.

quote:
jetzt weiß ich allerdings immer noch nicht, ob ICH nu was unternehmen soll (außer eine haftpflicht anzuleiern...) oder abwarten sollte?
Ich würde mich an die Haftpflichtversicherung des Autofahrers wenden und meinen Schadenersatz fordern. Alternativ kannst Du diese Forderung auch erst an den Autofahrer selbst stellen.

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#9
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

so, liebes freudenfeuer,

schätze mal, jetzt werde ich mir´s end- und gültig verscherzen, aber der mensch - die meisten davon jedenfalls - ist fehlbar: ich hatte auch noch etwas getrunken. was auch sicher aus dem ergebnis der blutentnahme im krankenhaus zu ersehen ist und dem autofahrer bestimmt auch mitgeteilt wurde - zumal ich es auch gleich ungefragt zugegeben hatte.

damit komme ich bei der versicherung des anderen sicherlich nicht weit?

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Ich liebe es wenn man in einem Forum versucht zu helfen, und einem dabei aber die Tatsachen, welche man für eine korrekte Einschätzung braucht, vorenthalten werden. War es vielleicht auch noch bei Nacht und Nebel und Du ohne Licht unterwegs? Gibt es sonst noch etwas was wir wissen sollten?

Die Schuldverteilung sieht unter diesen Umständen vermutlich etwas anders aus, als ursprünglich von mir eingeschätzt. Dennoch hätte der PKW-Fahrer die Vorfahrt beachten müssen. Allerdings würde ich dann vielleicht doch erstmal den PKW-Fahrer kontaktieren und eine einvernehmliche Lösung ohne seine Versicherung suchen. Ob er darauf eingeht bleibt fraglich.

Mußtest Du vor der Blutentnahme pusten? Wenn ja, wie hoch war der Wert?

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#11
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

licht war keines an, denn es war noch hell genug.

und gepustet habe ich auch nicht, werte kenne ich nicht. also die blutwerte.

nun gut, es scheint mir auch am "echtesten", erstmal den fahrer zu erreichen, und dann melde ich mich wieder im forum.

auf jeden fall herzlichen dank für ehrliche worte und eure aufmerksamkeit!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Die BAK kannst Du in 1-2 Wochen beim zuständigen Sachbearbeiter der Polizei erfragen.

Da könnte einiges für Dich auf dem Spiel stehen: Ab 0,3‰ erwartet Dich vermutlich ein Strafverfahren. Solltest Du im besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein wirst Du ab 1,6‰ zur MPU gebeten. Kannst Du innerhalb der gesetzten Frist kein positives Gutachten vorlegen, und das ist meistens der Fall, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. Ohne positive MPU würde Dir auch keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

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#13
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Verscherzt hast du es dir nicht, bist ja sehr nett und schreibst ordentlich ;)

Aber die Info wäre wirkich angebracht gewesen...

Was heißt denn ewtas getrunken?
Nen Bierchen oder kamst du grad von ner Party?

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#14
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

was heißt eigentlich despi? kommt das von desperado? gibt´s ein zauberhaftes lied von johnny the cash.

naja, also war mehr so eine persönliche party..., und alles andere wäre auch sehr persönlich. ich warte jetzt wohl wirklich besser erstmal ab, frag nach, wie´s meinem autofahrer so geht, und mein fahrrad fährt auch wieder.

danke für´s: ordentliche schreiben - bin beamtentochter :}

-- Editiert von susanne sonnenschein am 29.07.2008 23:50:33

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#15
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Oh, ich auch...
Also Beamtensohn...
Aber dann doch sehr in die Wirtschaft abgedriftet^^

Despi kommt von meiner notorischen Einfallslosigkeit was Nicks betrifft.
Als ich dann irgendwann mal meine erste Frage hier hatte, fiel mir nichts anderes ein, als ein damals beliebtes Biermischgetränk abzukürzen...

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#16
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

sooo, ihr lieben,
da wär nochmal der fahrradunfall auf der falschen radwegseite letzte woche. die owi ist eingetroffen: watt nu? der fragebogen bei unfallverletzungen beruht insgesamt auf freiwilligen angaben: soll ich die machen? und soll ich strafantrag stellen, OBWOHL ICH schuld bin? ANDERERSEITS: der fahrer kam aus einer 30er-zone mit halteschild am ende der strasse, und mein freund meinte, der notfallfahrer hätte auch gesagt, daß der fahrer zu schnell gewesen sein muß. mir geht es gar nicht so doll um schmerzensgeld oder ihn reinreiten, aber die radreparatur ist für meine verhältnisse schon happig gewesen... und SEINE versicherung könnte das vielleicht lockerer übernehmen als ich?? vorsichtig angefragt?
vielen dank für geneigten rat!!! euer sonnenscheinchen
ps: achso, ämm, von zweifelhaften blutwerten war nicht die rede. kommt da noch was auf mich zu, wenn ich den strafantrag stelle? DAS wär ja dann quasi das klassische wespennest?

-- Editiert von susanne sonnenschein am 04.08.2008 19:51:12

-- Editiert von susanne sonnenschein am 04.08.2008 19:53:47

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#17
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Ob Du Strafantrag stellen möchtest oder nicht kannst nur Du alleine entscheiden. Gegen den Autofahrer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Je nach Schwere Deiner Verletzungen und in Anbetracht Deiner Mitschuld wird es aber vermutlich eingestellt werden. Das entscheidet der Staatsanwalt. Er kann das Verfahren auch dann einstellen wenn Du Strafantrag stellst. Egal wie Du Dich entscheidest, wirst Du weder Vor- noch Nachteile dadurch haben. Auf Deine Forderungen hat die Frage ob Du Strafantrag stellen möchtest jedenfalls keinen Einfluß.

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#18
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

wow! vielen dank für die promptheit!!! also wenn ich das richtig verstand: ist ein strafantrag was anderes als ein antrag auf die reparaturkosten-erstattung? (ja, ich weiß, hab selber keine haftpflicht...).

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#19
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Yep, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ob Du Strafantrag stellen willst interessiert nur den Staatsanwalt. Den interessiert aber wiederum die Schadensregulierung nicht. das ist Sache der Versicherung des Autofahrers und Dir.

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#20
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, procedere wäre also ein formschönes anschreiben an den fahrer, daß ich persönlich nicht an einem strafantrag interessiert bin, dafür aber an der erstattung der reparaturkosten für mein rad, und äußere freundlich die anfrage, ob das seine versicherung übernehmen könnte? und daß ich von schmerzensgeld selbstverständlich abstand nehme?

-- Editiert von susanne sonnenschein am 05.08.2008 00:46:55

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#21
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Du vergißt, dass Du Mitschuld an dem Unfall bist und der Autofahrer seinerseits Schadenersatzansprüche Dir gegenüber geltend machen kann.

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#22
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, das habe ich wirklich nicht vergessen, denn sonst könnte ich ja sicher auch auf schmerzensgeld bestehen. aber du überblickst die sache besser als ich, und ich sollte wohl zufrieden sein, wenn seinerseits oder von staates seite nicht noch mehr negatives auf mich zukommt. vielen dank erstmal und einen guten tag!

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#23
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Ist zwar schon spaet im Thread, aber eines bewegt mich doch: wieso sollte die Autofahrerin eine Teilschuld haben? Kann es nicht sein, dass die Radfahrerin zu schnell auf der falschen Seite unterwegs war?
Und dann noch: wenn am Rad ein solcher Schaden entstanden ist, wird die Autofahrerin u.U. einen Schaden von 500-1000 Euro haben (z.B. verbeulte/verkratzte Motorhaube).
Haette sich die Radfahrerin korrekt verhalten, waere der Unfall zu verhindern gewesen bzw. zu keinem gekommen.

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Dennoch hätte der Autofahrer die Vorfahrt beachten müssen. Eine Alleinschuld der Radfahrerin sehe ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

puh, jetzt wird´s kompliziös. hätte sich der autofahrer (es ist keine autofahrerIN) korrekt verhalten, nämlich ein angemessenes heranfahren in einer 30er-zone an ein halteschild, wäre AUCH nichts passiert, zumal ich - ich schwöre - sowohl zu fuß als auch auf dem rad eher wie eine schildkröte unterwegs bin denn einer rennmaus gleich. fakt bleibt, es war die falsche seite. fakt bleibt aber auch, er fuhr unangemessen. und nochmal: watt nu?
entschuldigt, wenn es evt. langsam langweilt.

-- Editiert von susanne sonnenschein am 05.08.2008 23:42:37

-- Editiert von susanne sonnenschein am 05.08.2008 23:45:30

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#26
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Du kannst Forderungen an den Autofahrer bzw. dessen Versicherung stellen. Dann mußt Du aber damit rechnen, dass der Autofahrer seinerseits mit Forderungen an Dich herantritt. Da Du keine Haftpflichtversicherung hast wäre das vermutlich ein teurer Spaß für Dich.

Die Alternative wäre sich still zu verhalten. Vielleicht macht das der Autofahrer auch, und dann würde halt jeder seinen eigenen Schaden tragen und alle wären glücklich.

Nachtrag: Kennst Du schon das Ergebnis der Blutentnahme?

-- Editiert von Freudenfeuer am 06.08.2008 08:23:22

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#27
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, das sehe ich langsam auch so. vom blut weiß ich noch nichts und frage da wohl besser auch nicht weiter nach...
ach, und noch was: kennst du dich eigentlich auch in einbruch mit diebstahl aus?
jedenfalls erstmal nochmal danke für die umfassende und geduldige beratung :) !!!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
ja, das sehe ich langsam auch so. vom blut weiß ich noch nichts und frage da wohl besser auch nicht weiter nach...
Keine Angst. Wenn die BAK hoch genug ist wirst Du nicht vergessen. ;)

quote:
ach, und noch was: kennst du dich eigentlich auch in einbruch mit diebstahl aus?
Was denkst Du von mir? Ich verdiene mein Geld mit ehrlicher Arbeit. :grins: Aber es gibt hier genug Unterforen so das dir auch in dieser Frage geholfen werden sollte. Allerdings nicht von mir. ;)

quote:
jedenfalls erstmal nochmal danke für die umfassende und geduldige beratung !!!
Gerne geschehen. :)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
susanne sonnenschein
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

hihi, so war das natürlich NICHT gemeint :) ), ich frug nur, weil du dich so nett gekümmert hast, und in dem anderen fall hat mir noch niemand geantwortet.
na gut, dann alles gute dir, und der abrundung halber melde ich mich nochmal ob der BAK (möcht gar nicht wissen, was das heißt...)

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#30
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Weiß schon wie Du das gemeint hast. Aber ein bisschen Spaß muß sein. ;)

BAK steht für Blutalkohlkonzentration, also wieviel Promille Du hattest. Poste sie bitte sobald Du sie kennst. Die möglichen Folgen hatte ich Dir ja bereits geschrieben. Hier noch einmal:

quote:
Da könnte einiges für Dich auf dem Spiel stehen: Ab 0,3‰ erwartet Dich vermutlich ein Strafverfahren. Solltest Du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein wirst Du ab 1,6‰ zur MPU gebeten. Kannst Du innerhalb der gesetzten Frist kein positives Gutachten vorlegen, und das ist meistens der Fall, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. Ohne positive MPU würde Dir auch keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.


-- Editiert von Freudenfeuer am 06.08.2008 10:37:13

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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