fahren ohne versicherungsschutz

19. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
p.k.2608
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
fahren ohne versicherungsschutz

hallo an alle

ich bin mit meinem auto angehalten worden !!!

der wagen wurde im februar gekauft , bin mit ihm gefahren!!!

wurde angehalten im oktober november von der polizei !!!

haben halt kontrolle gemacht und über funk erfahren das der wagen sein 14 tagen nicht mehr versichert ist !!!! haben dann den wagen vor ort entstempelt , habe den polizei beamten vor ort erzählt das ich den wagen vor drei tagen gekauft habe , das er nicht noch weiter nach hackt !!!

musste dann einen zettel unterschreiben wegen fahren ohne versicherungsschutz !!!!!

das sie den kleinen fahrzeugschein einbehalten !!!

was kann mich erwarten , worauf muss ich mich gefasst machen !!! bin noch in der probezeit denn sie wurde auf grund eines unfalls vor ca 2 jahren verlängert dadurch auch seminar hinter mir !!!

würdemich über antworten sehr freuen !!!

mit freundlichen grüßen

P.K.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32906 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

tja, das ist ein A-Verstoß - also wären erneut Probezeit und Aufbauseminar fällig. Allerdings weiß ich nicht, ob die Probezeit mehrfach verlängert werden kann...

Gruß vom mümmel


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#2
 Von 
p.k.2608
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal danke schön , aber ich glaube das sie nicht noch mal verlängert werden kann !!!!

liebe grüße

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#3
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

nana, so einfach ist das nicht...

Frischling -> 2 Jahre Probezeit

Baut Frischling in der Zeit *******, verlängert sich die Probezeit ab dem Zeitpunkt um weitere 2 Jahre.

Falls in der zweiten Probezeit was A-Verstöße betrifft nochmals was vorkommt, kann eine MPU angeordnet werden.

Gruppe A Verstöße
Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt.




Gruß
Abbu

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#4
 Von 
p.k.2608
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für deine antwort !!! ;) frischling ;-)

ne aber sag mal bei mir wurde ja verlängert !!!

aber wurde nicht immer gesagt ((weiß ich vom hören sagen)) ,

das bei dem nächsten misst den man baut noch ein auge zu gedrückt wird ???

und beim nächsten mal wäre der führerschein dann weg ??

was könnte jetzt kommen !!

was bedeutet verstoß A ??

vielen dank für eure teilnahme an meinen problemen !!! : )

mfg

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Die Liste der A-Verstöße enthält die gewichtigeren Übertretungen, die B-Verstöße sind die leichteren Verstöße.



quote:
das bei dem nächsten misst den man baut noch ein auge zu gedrückt wird ?

Wie oft soll denn bei offensichtlich lernunfähigen Verkehrsteilnehmern ein Auge zugedrückt werden?

Ein erstmaliger B-Verstoß bleibt folgenlos.
Ein zweiter A-Verstoß bedeutet schriftliche Verwarnung und Auflage an ein einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Kommt es danach nochmals zu einem A-Verstoß oder zu zwei B-Verstößen wird die Fahrerlaubnis endgültig entzogen.


Hinzu kommen noch die strafrechtlichen Sanktionen (Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen).
Da wird also auch noch einStrafbefehl eintrudeln.
Kann dir Vorsatz nachgewiesen werden kann das Fahrzeug eingezogen werden.
(§ 6 Pflichtversicherungsgesetz)



quote:
habe den polizei beamten vor ort erzählt das ich den wagen vor drei tagen gekauft habe , das er nicht noch weiter nach hackt

Aha, sehr intelligent ...
Wie erklärst du dann das der Wagen schon seit Februar auf dich zugelassen war?
Oder wer ist der Halter des Fahrzeugs?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
p.k.2608
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

der halter des fahrzeuges wahr der von dem ich ihn gekauft habe !!!

der hat ja anscheind auch sehr lange mit dem abmelden des autos gewartet wie gesagt 2 wochen bevor ich angehalten worden bin !!!


danke schön hast noch ein paar ideen für mich !!!

mfg

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Habe ich das richtig verstanden:
Im Februar gekauft und bis vor kurzem mit den Kennzeichen und der Versicherung vom Verkäufer herumgefahren?
Stand diesbezüglich etwas im Vertrag?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
p.k.2608
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

in wie fern im vertrag , dort stand nur wann ich ihn gekauft habe !!! leider , ich hoffe das er kein vertrag mehr besitzt falls sie ihn kontaktietren !!!

was kann mir passieren selbst wenn er den vertrag hat und sie damit wissen das ich in nicht vor drei tagen dort gekauft hätte könnten sie mir doch nur 14 tage fahren ohne versicherungs schutz aufbrummen oder !!!

das ist so verzwickt , ich habe von der polizei auch noch keine post bekommen !!!



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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

DU hast das Auto überhaupt nicht auf deinen Namen umgemeldet?

Weder bei der Versicherung noch bei der Zulassungsstelle?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#10
 Von 
p.k.2608
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja genau nichts auf mich !!!!

was ist wenn er mir den wagen auch nur verkauft hat aber selber nur ein zwischen händler wahr ???

ich habe keine ahnung was kommen könnte !!!

weiß auf jedenfall das ich so was nicht noch mal bringe , wie sagt man aus fehlern lernt man !!! :)

oder wenn er kein vertrag mehr hat !!! usw.

mfg

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