So wie ich das verstanden habe, gibt es zwei Arten von Führungszeugnisse: das normale (für privaten Arbeitgeber) und die Art 0, für behörde oder ähnliches.
Würde auf diesem letzen Art einen eingestellten Ladendiebstahl (wegen Geringügigkeit) eingetragen?
Vielen Dank
führungszeugnis für behörde (0)
29. Januar 2003
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Frage vom 29. Januar 2003 | 09:31
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
führungszeugnis für behörde (0)
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#1
Antwort vom 31. Januar 2003 | 17:11
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Luppi,
laut Kommentierung der §§ 153 ff. StPO
werden Einstellungen nicht in das Bundeszentralregister eingetragen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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