führungszeugnis für behörde (0)

29. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Domenico Luppi
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
führungszeugnis für behörde (0)



So wie ich das verstanden habe, gibt es zwei Arten von Führungszeugnisse: das normale (für privaten Arbeitgeber) und die Art 0, für behörde oder ähnliches.
Würde auf diesem letzen Art einen eingestellten Ladendiebstahl (wegen Geringügigkeit) eingetragen?

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Luppi,

laut Kommentierung der §§ 153 ff. StPO werden Einstellungen nicht in das Bundeszentralregister eingetragen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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