hallo, habe heute zum ersten (und letzten Mal) etwas in einem Laden mirgehen lassen. Der Wert betrug 3,30 Euro. Ich habe auch gleich beim Detektiv mein Hausverbot erhalten und eine Strafgebühr gezahlt. Er meinte die Polizei setzt sich mit mir in Verbindung. Mit welcher Strafe muss ich ungefähr rechnen? Ich bin 21 Jahre alt, Studentin und Ersttäterin. Kommt auch etwas davon in mein Führungszeugnis?
erster Ladendiebstahl - Kommt auch etwas davon in mein Führungszeugnis?
14. Januar 2003
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Frage vom 14. Januar 2003 | 10:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
erster Ladendiebstahl - Kommt auch etwas davon in mein Führungszeugnis?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2003 | 16:41
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 2x hilfreich)
Es kommt kein Eintrag in Dein Führungszeugnis. Du bekommst, nachdem Du bei der Polizei Deine Aussage gemacht hast, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit der Aufforderung, eine Strafgebühr zu zahlen. Die Summe richtet sich nach dem Warenwert u. danach, ob Du schon mal aufgefallen bist, aber das bist Du ja nicht. Da Du ein geringes Einkommen hast wg. Studium, kommt da wohl nicht allzuviel bei raus. Einige Fälle gehen auch vor Gericht, aber das glaube ich bei der Summe nicht. Und Du hast ja auch scheinbar alles gleich zugegeben, deswegen muß ja nichts mehr vor Gericht ausdiskutiert werden.
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