erster Ladendiebstahl - Kommt auch etwas davon in mein Führungszeugnis?

14. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jayjay
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
erster Ladendiebstahl - Kommt auch etwas davon in mein Führungszeugnis?

hallo, habe heute zum ersten (und letzten Mal) etwas in einem Laden mirgehen lassen. Der Wert betrug 3,30 Euro. Ich habe auch gleich beim Detektiv mein Hausverbot erhalten und eine Strafgebühr gezahlt. Er meinte die Polizei setzt sich mit mir in Verbindung. Mit welcher Strafe muss ich ungefähr rechnen? Ich bin 21 Jahre alt, Studentin und Ersttäterin. Kommt auch etwas davon in mein Führungszeugnis?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lina6
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Es kommt kein Eintrag in Dein Führungszeugnis. Du bekommst, nachdem Du bei der Polizei Deine Aussage gemacht hast, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit der Aufforderung, eine Strafgebühr zu zahlen. Die Summe richtet sich nach dem Warenwert u. danach, ob Du schon mal aufgefallen bist, aber das bist Du ja nicht. Da Du ein geringes Einkommen hast wg. Studium, kommt da wohl nicht allzuviel bei raus. Einige Fälle gehen auch vor Gericht, aber das glaube ich bei der Summe nicht. Und Du hast ja auch scheinbar alles gleich zugegeben, deswegen muß ja nichts mehr vor Gericht ausdiskutiert werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.943 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen