erneuter Kostenfestsetzungsbeschluss nach herausgabe des titels

28. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
forenjunkie
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 16x hilfreich)
erneuter Kostenfestsetzungsbeschluss nach herausgabe des titels

Hallo!

Habe einen KFB erhalten, trotz dass vollstreckbare Ausfertigung in der ursprünglichen Sache herausgegeben wurde.

Der Rechtspfleger meint, dass das rechtens wäre, solange die Rechung des Antragstellers an mich vor der Herausgabe gestellt wurde.

Der 103 zpo meint dazu was anderes. Oder übersehe ich was?

Viele Grüße!

-- Editier von forenjunkie am 28.05.2017 22:05

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Die Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung ist für den Erlass des KFB nicht erforderlich. 103 ZPO sagt auch nichts anderes. Danach muss nur ein wirksamer Titel vorhanden sein.


------------------
Zur Kostenfestsetzung bedarf es keiner vollstreckbaren Ausfertigung des Titels

Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, Rn. 26 zu § 103 ZPO

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#2
 Von 
forenjunkie
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 16x hilfreich)

Was wäre im Sinne vom 103er ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel?

-- Editiert von forenjunkie am 29.05.2017 10:25

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#3
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Wäre es nicht vielleicht etwas einfacher, wenn man einfach kurz posted was für ein Titel die Grundlage ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
forenjunkie
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 16x hilfreich)

:D vielleicht gäbe es auch eine antwort auf meine frage. Danke dir, mir wäre es wichtiger die Antwort aus der von mir gestellter richtung zu kennen.

-- Editiert von forenjunkie am 29.05.2017 11:59

-- Editiert von forenjunkie am 29.05.2017 11:59

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#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel ist ein rechtskräftiges Urteil gegen dich- zum Beispiel.

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