Hallo!
Habe einen KFB erhalten, trotz dass vollstreckbare Ausfertigung in der ursprünglichen Sache herausgegeben wurde.
Der Rechtspfleger meint, dass das rechtens wäre, solange die Rechung des Antragstellers an mich vor der Herausgabe gestellt wurde.
Der 103 zpo meint dazu was anderes. Oder übersehe ich was?
Viele Grüße!
-- Editier von forenjunkie am 28.05.2017 22:05
erneuter Kostenfestsetzungsbeschluss nach herausgabe des titels
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Die Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung ist für den Erlass des KFB nicht erforderlich. 103 ZPO sagt auch nichts anderes. Danach muss nur ein wirksamer Titel vorhanden sein.
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Zur Kostenfestsetzung bedarf es keiner vollstreckbaren Ausfertigung des Titels
Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, Rn. 26 zu § 103 ZPO
Was wäre im Sinne vom 103er ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel?
-- Editiert von forenjunkie am 29.05.2017 10:25
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Wäre es nicht vielleicht etwas einfacher, wenn man einfach kurz posted was für ein Titel die Grundlage ist?
:D vielleicht gäbe es auch eine antwort auf meine frage. Danke dir, mir wäre es wichtiger die Antwort aus der von mir gestellter richtung zu kennen.
-- Editiert von forenjunkie am 29.05.2017 11:59
-- Editiert von forenjunkie am 29.05.2017 11:59
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