erneut schwanger während elternzeit

29. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
susansunshine@gmx.de
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
erneut schwanger während elternzeit

hallo
meine Elternzeit läuft am 6.2.06. ab. Neuer Entbindungstermin ist am 23.3, Mutterschutz würde also am 9.2 beginnen.
soll/muß/kann ich denn nur 2 Tage arbeiten und Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben?
Ich war 8 jahre im Betrieb mit 2 Festangestellten und 3 Azubis.
Danke im Voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Hallo susansunshine,
ja, du mußt diese 2 Tage arbeiten, kannst aber auch bis zum Tag der Endbindung arbeiten.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du immer solange du in einer gesetzlichen KK versichert bist.
Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG bekommst sobald deine 1. Elternzeit beendet ist, würde diese also während der Schutzfrist enden, bekämst du für den Rest der Schutzfrist den Zuschuss.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Broschure-Mutterschutzgesetz,property=pdf.pdf
...Endet die Elternzeit während der Schutzfristen, ist für den nach Ende der Elternzeit verbleibenden Zeitraum die Zuschusspflicht der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers gegeben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich in diesen Fällen nach dem Arbeitsentgelt für das Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre.

Für die Zeit der Schutzfrist erwirbst du Urlaubsanspruch bzw. hast vielleicht sogar noch welchen aus der Zeit vor der 1. Elternzeit, diesen könntest du in diesem Fall für deine 2 Tage einsetzen. Der AG wird mit ziemlicher Sicherheit keinen wichtigen Grund finden dir den Urlaub zu verweigern.
Der Urlaubsanspruch den du noch evtl. noch hast aus der Zeit vor der 1. Elternzeit würde sowieso verfallen.
Alles Gute

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