Ermahnung - Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?

2. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Wewi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Ermahnung - Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?

Hallo,
ich habe für eine Kollegin in meinem Team eine vertrauliche und private Referenz nach England gegeben. Nun hat der Chefarzt davon erfahren, fühlt sich übergangen und läßt mir über die Personalleitung eine Ermahnung erstellen. Ist das rechtens? Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten? Gruß Wewi

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"wewi"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ähm wewi, welche Funktion hast du denn? Und mal so pauschal gefragt: Bist du in euer Firma für sowas zuständig und befugt dazu?

Und welche Rolle spielt diese 'private Referenz' überhaupt?

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Eine Ermahnung hat keine arbeitsrechtliche Konsequenzen. Ob die Ermahnung berechtigt ist, kann ich nicht einschätzen, gibt es einen Personalrat? Der müsste das wissen. Einen Anwalt würde ich deshalb nicht einschalten.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wewi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo venotis,
bin in einer Klinik Oberärztin und meines Wissens gibt es keine Regelung zu diesen Dingen (wer zuständig und befugt ist), da gar keiner von den "Oberen" den Unterschied zwischen einer Referenz und einem Arbeitszeugnis kannte. Letzteres würde ich nie ausstellen...

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hallo wewi,
ermahnungen können sich im dienstlichen kontext - wie dann auch abmahnungen - nur auf dienstlich geschuldetes beziehen. der chef mag sich also gekränkt fühlen, aber er müsste dartun, worin die dienstliche verfehlung besteht. deine darstellung lässt eher vermuten, dass es sich um eine persönliche und private referenz handelt.
in diesem sinne könnte es sinnvoll sein, der ermahnung ein statement entgegenzusetzen. anwalt erscheint mir überzogen, zumal es - merkwürdig genug - keinen anspruch gibt, ermahnungen aus der personalakte entfernen zu lassen (wenn sie dort beigeheftet wird.

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