Hallo liebes Forum.
Ich habe mal eine Frage.
Und zware wohnen wir seit 4 Jahren in einer Wohnung die von der Stadt gefödert wird und nur mit WBS zu beziehen ist.
Jetzt ist es so das wir letztes Jahr bis zum Dezember immer eine Miete von 4986 ( und ein paar Cent) hatte. Im Dezember kam dann ein Schreiben für Januar das wir eine Rückzahlung von über 500 Euro bekommen und dazu direkt eine Mieterhöhung um knapp 4 Euro .
Jetzt haben wir heute erneut ein schreiben bekommen in dem steht das wir erneut ein Mieteröhung bekommen wegen angeblicher Zinsen die die Stadt jetzt an die Wohnungsbaugesellschaft stellt.
Die WBG möchte jetzt natürlich auch von uns Rückwirkend zum 1.1. eine nachzahlung von 29,80 haben und natürlich wird das dann auch fortlaufend auf die neue Miete draufgeschlagen.
Meine Frage nun. Darf die WBG zwei MIeterhöhungen in einem Jahr machen und vor allem auch Rückwirkend?
Danke für die Hilfe.
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erlaubte Mieterhöhung?
7. April 2011
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Frage vom 7. April 2011 | 18:35
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
erlaubte Mieterhöhung?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 7. April 2011 | 19:20
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 967x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 7. April 2011 | 19:38
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry Rechtsschreibfehler.
Die Miete betrug natürlich 496 Euro und nicht 4986. Sorry.
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